Digital Networks Act (DNA) : Eine neue Regulierung, die mehr Probleme als Lösungen bringt
Wenn der Markt versagt, braucht es neue Regeln, die Verbraucher:innen schützen und den Wettbewerb sichern. Beim Internet-Zusammenschaltungsmarkt liegt aber kein Marktversagen vor. Neue Regeln sind daher nicht notwendig. Die Zusammenschaltung funktioniert – bis auf wenige Einzelfälle. Wo vereinzelt Streitigkeiten auftreten, reichen die bestehenden Regeln aus. Der von der EU-Kommission vorgeschlagene Streitbeilegungsmechanismus verunsichert den Markt.
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Ob Streaming, Videokonferenzen oder Cloud-Nutzung: Das alles ist für Verbraucherinnen und Verbraucher inzwischen selbstverständlich. All diese Angebote beruhen auf dem Zusammenschaltungsmarkt zwischen Telekommunikationsnetz- und Inhalteanbietern, der in der EU grundsätzlich gut funktioniert. Dennoch überlegt die Europäische Kommission mit dem Digital Networks Act (DNA) den Internet-Zusammenschaltungsmarkt zu regulieren. Das würde sich jedoch kontraproduktiv auf die Vielfalt und Bezahlbarkeit von Anwendungs- und Inhalteangeboten auswirken. Das zeigt ein vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) beauftragtes Gutachten.
EU-Vorschlag könnte Verbraucherinnen und Verbraucher treffen
Wenn sich zwei streiten, ärgern sich Verbraucherinnen und Verbraucher. Ein neuer Streitbeilegungsmechanismus könnte neue Zusammenschaltungsgebühren etablieren. Wenn Streaminganbieter und Co. für ihren Zugang zum Internet zusätzliche Gebühren an die Netzbetreiber leisten müssen, werden sie diese auf die Kundinnen und Kunden abwälzen. Diese zahlen dann für dieselbe Leistung doppelt: einmal für ihren eigenen Internetzugang an die Netzanbieter und zusätzlich höhere Preise für die Dienstleistungen der Inhalteanbieter.
Netzgebühren stärken die Starken und schwächen die Schwachen
Ein solcher Schlichtungsmechanismus mit Netzgebühren hätte spürbare Wettbewerbsfolgen. Dass Netzbetreiber mit den in der Schlichtung erhaltenen Einnahmen tatsächlich in den Glasfaserausbau investieren, ist zu bezweifeln. Vielmehr verringert sich durch die zusätzlichen Einnahmen der Wettbewerbsdruck zugunsten der größeren Telekommunikationsanbieter. Damit fehlt der Anreiz, Verbraucherinnen und Verbrauchern das bestmögliche Netz anzubieten.
Auch im Wettbewerb der Inhalteanbieter sind es die Marktriesen, die profitieren würden. Mit der Einführung von Netzgebühren wäre Schluss mit einer Gleichbehandlung aller Daten. Kleinere Anwendungs- und Inhalteanbieter hätten eine schwächere Verhandlungsposition und könnten so deutlich schlechtere Zugangskonditionen von den Netzbetreibern erhalten. Netzgebühren bedrohen also nicht nur die Netzneutralität in Europa, sie könnten auch kleinere Anbieter gänzlich vom Markt drängen und somit die Angebotsvielfalt für Verbraucherinnen und Verbraucher reduzieren. Das kann nicht im Interesse der EU-Kommission sein, die eigentlich Innovation und europäische Marktteilnehmer fördern und ein stabiles Investitionsklima sicherstellen möchte.
Bruch mit Netzneutralität?
Ein Streitbeilegungsmechanismus würde das falsche Signal an große Telekommunikationsanbieter senden. Bereits heute werden die Grenzen der Netzneutralitätsvorgaben von einigen großen Anbietern ausgetestet. Zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter der VZBV, vermuten, dass die Deutsche Telekom Netzgebühren verlangt und die Datenströme der nicht zahlenden Sender drosselt, um die eigene Verhandlungsposition zu stärken. Der VZBV hat daher im April 2025 eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Auch andere Netzbetreiber wollen dem Beispiel der Telekom folgen und Netzgebühren erheben. Die Pläne der Europäischen Kommission würden ein solches Verhalten legitimieren.
Regulierung bringt Risiken statt Vorteile
Für Verbraucherinnen und Verbraucher zählen beim Zugang zum Internet vor allem Zuverlässigkeit, Wahlfreiheit und faire Preise. Netzgebühren würden einen derzeit funktionierenden Markt aus dem Gleichgewicht bringen. Wenn die EU-Kommission unbedingt politischen Handlungsbedarf sieht, sollten neue Maßnahmen auch wirklich auf das Ziel der Förderung von Innovation einzahlen.
Statt neue Regeln einzuführen, muss die Europäische Kommission bestehende Vorgaben, insbesondere die Netzneutralitätsverordnung, stärker durchsetzen. Netzgebühren sind keine annehmbare „Schlichtung“. Im Gegenteil: Das vom VZBV beauftragte Gutachten legt dar, dass ein Streitbeilegungsmechanismus eher neue Konflikte provozieren würde. Im Interesse der kleineren Marktteilnehmer und der Verbraucherinnen und Verbraucher sollte die Kommission von einem Streitbeilegungsmechanismus und der Einführung von Netzgebühren absehen. Auch die Bundesregierung sollte sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Netzneutralitätsverordnung unangetastet bleibt und Kooperationen auf dem Zusammenschaltungsmarkt auch zukünftig freiwillig erfolgen.
Michaela Schröder ist seit 2022 Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik und Mitglied der Geschäftsleitung im Verbraucherzentrale Bundesverband. Sie verantwortet unter anderem den verbraucherpolitischen Themenbereich Digitales und Medien. Zu ihrem Geschäftsbereich gehört außerdem das Brüsseler Büro des Verbandes, das die Verbraucherpolitik auf europäischer Ebene mitgestaltet.
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