Debatte um Smart Glasses : Endet die Privatsphäre im öffentlichen Raum?
Mit intelligenten Kamerabrillen können unauffällige Videoaufnahmen von Personen erstellt werden. Ihre Nutzung nimmt zu und wirft Fragen auf, die weit über den Datenschutz hinausgehen. Denn es geht auch darum, wie viel Privatsphäre wir als Gesellschaft im öffentlichen Raum bewahren wollen und können.
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Smart Glasses gewinnen weltweit an Relevanz, aktuell vor allem durch die Produkte des Technologiekonzerns Meta. In Deutschland sind sie noch ein Nischenprodukt, in den USA hingegen deutlich verbreiteter. Durch Kooperationen von Meta mit Ray Ban oder Stars wie Kylie Jenner werden sie inzwischen auch als Lifestyle-Produkte vermarktet. Das ist nachvollziehbar: Es sind gut gemachte Brillen, in vielen Farben und Formen, auch mit Sehstärke erhältlich. Zugleich vereinen sie Telefon, Kopfhörer, Kamera, Internetzugang und KI-Chatbot. Vieles, was sonst ein Smartphone leistet, geht freihändig und per Sprachsteuerung.
Zur Wahrheit gehört aber auch: Nutzende können andere Personen fotografieren, Videos mit Ton aufnehmen und die Aufnahmen unmittelbar oder live im Internet streamen. Diese können mit Meta AI verknüpft werden, um mit der Künstlichen Intelligenz (KI) zu den Inhalten zu interagieren. Dass dies für Betroffene kein theoretisches Problem ist, erfahren wir in der Praxis aus den Fällen, die an uns herangetragen werden.
Datenschutzrechtlich ist zunächst klar, dass Nutzende für die Aufnahme von erkennbaren Personen, die nicht zu ihrem Familien- oder engen Freundeskreis gehören, eine Rechtsgrundlage benötigen. Bis auf Konstellationen, in denen ein überwiegendes berechtigtes Interesse an den Aufnahmen anzunehmen ist – etwa in Notwehrlagen oder bei der Nutzung durch Sehbehinderte – bedarf es für diese Datenverarbeitung einer Einwilligung der Aufgenommenen.
Aufnahmen werden schlecht erkannt
Damit betroffene Personen einwilligen können, müssen sie zunächst überhaupt erkennen, dass sie aufgenommen werden. Die einzige Funktion, die auf eine laufende Aufnahme hinweist, ist ein kleines, weiß leuchtendes LED-Signal an der Brille. Dessen Wahrnehmbarkeit ist aber nur für ein enges Sichtfeld, für kurze Distanzen und für geeignete Lichtverhältnisse konzipiert. Es kann daher in vielen Fällen nicht sicherstellen, dass Aufnahmen überhaupt bemerkt werden und nicht heimlich erfolgen. Dies ist das Ergebnis unserer eigenen technischen Prüfung. Selbst wenn Betroffene erkennen, dass sie aufgenommen werden, ist damit noch nicht gesagt, ob sie der Aufnahme zustimmen. Daraus, dass sie eine erkennbare Aufnahme dulden, lässt sich keine Einwilligung ableiten.
Im Ergebnis wird die Aufnahme von Personen daher selten rechtmäßig erfolgen. Findet sie gleichwohl gegen ihren Willen statt, muss die Betroffene dies nicht dulden. Sie kann Löschung der Aufnahmen verlangen und sich gegebenenfalls Hilfe bei der Polizei holen. Liegt kein Straftatbestand vor, führen die Datenschutzaufsichtsbehörden Bußgeldverfahren durch. Ist das Video auf einer Plattform hochgeladen, kann von dieser Löschung verlangt werden.
Nun wissen wir aber – zum Beispiel aus der Strafverfolgung im Bereich digitaler sexualisierter Gewalt – wie schwierig es im digitalen Kontext ist, die in Einzelfällen individuell Verantwortlichen zu finden und dann auch zu sanktionieren. Das wirft die Frage auf, welche Rolle der Gerätehersteller hier spielt.
Dem Hersteller Meta ist das Datenschutzthema offensichtlich ziemlich egal. Aus seiner Sicht ist das „Problem“ mit dem LED-Signal gelöst. Das Datenschutzrecht kennt bekanntermaßen keine Herstellerhaftung, die Verantwortlichkeit liegt bei denen, die die Brillen nutzen.
Was uns zum Telekommunikationsrecht bringt. Nach § 8 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) ist die Herstellung und das in den Markt bringen von Geräten verboten, die dazu geeignet und bestimmt sind, unbemerkt Aufnahmen zu machen, weil sie sich als Gegenstand des täglichen Gebrauchs tarnen.
Maßgeblich ist dabei, ob für die Betroffenen eindeutig erkennbar ist, dass Aufnahmen stattfinden. Zuständig ist die Bundesnetzagentur in Bonn. Sollte sich diese unserer Auffassung anschließen, dass die LED-Anzeige nicht ausreichend erkennbar ist, kommt ein Verbot jedenfalls in Betracht; wohlgemerkt nicht generell der Technologie KI-Brille. Es geht um die Ausgestaltung konkreter, auf dem Markt befindlicher Produkte. Fraglos könnten diese „by design“ mit besseren Schutzmechanismen ausgestattet sein, etwa einem zusätzlichen akustischen Signal bei Aufnahmebeginn.
Worum es eigentlich geht
Über die rechtlichen Aspekte hinaus stellt sich aber grundsätzlich die Frage, wie viel Privatheit im öffentlichen Raum wir uns noch erhalten wollen. Videoüberwachung gehört vielerorts längst zum Alltag, an Hauseingängen, in Supermärkten oder auf Parkplätzen. Hinzu kommt die polizeiliche Videoüberwachung an sogenannten Kriminalitätsschwerpunkten. Nähmen wir nun das Filmen durch andere Menschen als neue Normalität achselzuckend hin, würde sich die Situation noch einmal bedeutend verschärfen, schon durch bloße Quantität. Erst recht, wenn Kamerabrillen künftig dauerhaft Bilder erfassen, diese mit KI-Systemen verknüpfen und perspektivisch auch Personen identifizieren können.
Die aktuell im Bund vorbereiteten neuen Sicherheitsgesetze zeigen zudem, dass solche Aufnahmen, so sie ins Netz gestellt werden, dann auch Gegenstand polizeilicher Fahndung werden können. Eine zunehmende Akzeptanz von Kamerabrillen würde es zudem politisch leichter machen, auch Sicherheitsorganen die Nutzung solcher Geräte zu ermöglichen. Dass ICE in den USA mit solchen Brillen agiert, überrascht da nicht. Und die Verbindung mit biometrischer Gesichtserkennung ist technisch ein kleiner Schritt.
Möchten wir also in einer Gesellschaft leben, in der wir beim Verlassen der eigenen Wohnung davon ausgehen müssen, gefilmt und absehbar auch identifiziert zu werden? Endet die Privatsphäre im öffentlichen Raum?
2010 scheiterte Google in Deutschland bei der Einführung von Google Street View an einem großen öffentlichen Widerstand. Der frühere Hamburgische Datenschutzbeauftragte, mein Vorgänger Johannes Caspar, bezeichnete rückblickend die Auseinandersetzung als „den ersten und gleichzeitig letzten Kampf der analogen Welt mit der machtvoll heraufziehenden digitalen Moderne“. Erneut und noch elementarer als damals stellt sich im machtvoll heraufziehenden KI-Zeitalter die Frage, was wir an Privatsphäre aufgeben wollen. Es ist kein Zufall, dass Post-Privacy-Debatten wieder beginnen. Aber noch können wir entscheiden, welche Grenzen wir setzen wollen.
Thomas Fuchs ist seit 2021 Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI). Von 2008 bis 2021 war er Direktor der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein, zudem Mitglied der Kommission für Jugendmedienschutz sowie stellv. Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten.
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