Glasfaserausbau : Glasfaser bis in jede Wohnung braucht keine Zwangsmaßnahmen
Ein gesetzlich verordneter Glasfaser-Ausbau in Wohngebäuden? In einem gemeinsamen Standpunkt kritisieren Ingeborg Esser vom GdW Bundesverband und Philipp Müller von ANGA Breitband geplante Maßnahmen der Bundesregierung und warnen vor negativen Folgen für Investitionen und Akzeptanz. Kooperation statt Regulierung sei der bessere Weg.
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Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag ambitionierte Ziele gesetzt: Glasfaserleitungen sollen zukünftig bis in jede Mietwohnung verfügbar sein. Umso bemerkenswerter sind die Überlegungen, die das zuständige Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) nun anstellt. Was gut gemeint ist, droht Deutschlands digitaler Zukunft einen Bärendienst zu erweisen.
Im Gespräch für die Beschleunigung des Ausbaus innerhalb von Mehrfamilienhäusern sind nicht die erwartbaren Anreize, sondern ein gesetzlich verordneter Zwangsausbau innerhalb von Gebäuden – inklusive neuer Duldungspflichten für Eigentümerinnen und Eigentümer – sowie deutlich erweiterte Mitnutzungsrechte quasi ohne Einschränkung für Dritte. Beides käme in der Wirkung einer Teilenteignung gleich und ist der falsche Weg.
Es schwächt das Vertrauen in funktionierende Modelle, schreckt Investoren ab und droht, den ohnehin herausfordernden Inhaus-Ausbau zu verzögern. Ganz zu schweigen von der Gefahr, dass Millionen von Treppenhäusern in Deutschland aufgestemmt werden – mit all den unabsehbaren Nebenwirkungen für die gesellschaftliche Akzeptanz staatlicher Rechtssetzung. Die Folge wäre eine unverminderte Vollbremsung statt des gewünschten Vollgases beim Netzausbau.
Der Investitionsgipfel sendet andere Signale
Am 21. Juli 2025 hat Bundeskanzler Friedrich Merz beim Investitionsgipfel im Kanzleramt betont, wie wichtig privates Kapital und Unternehmertum für die Modernisierung des Landes und die Wiederbelebung der deutschen Wirtschaft sind. Gerade im Glasfaserausbau ist das Engagement privater Unternehmen – insbesondere im mittelständischen Bereich – die tragende Säule des Fortschritts, wie Zahlen der Bundesnetzagentur zeigen.
Zwei Drittel der Investitionen kamen in den vergangenen Jahren von den Wettbewerbern, nicht von der Deutschen Telekom. Dass das BMDS für seinen Geschäftsbereich nur wenige Tage später Maßnahmen präsentiert, die bestehende Investitionsmodelle gefährden, wirkt zumindest wenig abgestimmt.
Tausende Wohnungsunternehmen und Netzbetreiber treiben bereits heute erfolgreich gemeinsam den Glasfaserausbau voran. Diese Partnerschaften basieren auf Freiwilligkeit, individuellen Vereinbarungen und dem gemeinsamen Interesse, Mieterinnen und Mietern sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern einen zukunftssicheren Zugang zur digitalen Welt zu ermöglichen. Und sie zeigen Wirkung: Der Ausbau bis in die Wohnung schreitet voran – nicht so schnell wie gewünscht, aber kontinuierlich. Dort, wo es hakt, helfen Transparenz, Aufklärung und lösungsorientierter Dialog – keine regulatorische Brechstange, die letztlich nur zu Widerständen führen würde.
Warum gesetzliche Eingriffe kontraproduktiv sind
Eine erweiterte, gesetzliche Duldungspflicht des Gebäudeeigentümers beim Ausbau der Inhaus-Infrastruktur und ein Anspruch auf Zugang zu einer freien Glasfaser in jede Wohneinheit gefährden das Gleichgewicht zwischen Investitionssicherheit, Eigentumsschutz und Kooperation. Sie lösen keine Probleme, sondern erzeugen neue:
- Konflikte zwischen Eigentümern und ausbauwilligen Unternehmen über die Frage, wer wann wie das Treppenhaus aufstemmen darf
- rechtliche Unsicherheiten für alle Beteiligten mit der Folge langwieriger Rechtsstreitigkeiten
- zusätzliche Belastung für kleine und mittlere Netzbetreiber
- Verdrängung individueller Vereinbarungen durch starre Vorgaben
Vor allem aber droht die Regulierung dort anzusetzen, wo es sie am wenigsten braucht: in funktionierenden Strukturen. Nicht der fehlende Zwang bremst den Glasfaserausbau, sondern Fachkräftemangel, lange Genehmigungsverfahren und Informationsdefizite.
Ab November 2025 gelten ohnehin neue EU-Vorgaben: Die Gigabit-Infrastrukturverordnung (GIA) verpflichtet beim Neubau und bei Renovierungen zur Glasfasererschließung. Wer jetzt zusätzliche nationale Pflichten für Eigentümer einführt, betreibt nicht Vereinfachung, sondern Regulierung „on top“. Diese Form von „Goldplating“ wollte die Bundesregierung bewusst nicht mehr länger betreiben. Denn das ist nicht nur unnötig, sondern gefährdet die gesellschaftliche Akzeptanz der Digitalisierungspolitik insgesamt.
Unser Appell: Anreize statt Teilenteignung
Die letzten Meter bis in die Wohnung entscheiden über das Erreichen der Gigabitziele. Wer dieses Ziel teilt, muss:
- auf freiwillige Vereinbarungen und faire Kooperationen setzen
- Informationsarbeit fördern, statt gesetzlich zu verordnen
- bestehende Modelle wie das Glasfaserbereitstellungsentgelt (GBE) praxistauglich weiterentwickeln
- Bürokratie abbauen, nicht neue Pflichten einführen
- Planungs- und Investitionssicherheit stärken
- das Internet-Upgrade von alten DSL-Kupfernetzen besonders durch attraktive Dienste für Endkunden auf zukunftsfähige Gigabitnetze vorantreiben
Wir sagen klar: Ein regulatorischer Zwangsausbau ist kein Ausdruck politischen Gestaltungswillens, sondern ein Irrweg. Digitale Souveränität entsteht nicht durch Teilenteignung, sondern durch Vertrauen, Verlässlichkeit und gemeinsame Verantwortung.
Ingeborg Esser ist Hauptgeschäftsführerin, GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen.
Philipp Müller ist Geschäftsführer von ANGA Der Breitbandverband e.V., mit über 50 Jahren Deutschlands ältester Telekommunikationsverband. Die rund 160 Mitgliedsunternehmen versorgen 20 Millionen Haushalte in Deutschland mit Internet und TV.
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