EU Kids Act : Jugendmedienschutz braucht regulierte Selbstregulierung

Martin Drechsler
Martin Drechsler, Geschäftsführer der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter Foto: Thomas Trutschel/photothek.de

Institutionen der regulierten Selbstregulierung wie die FSM setzen sich seit Jahren mit den individuellen Risiken von digitalen Medien auseinander. Bei dem geplanten Update des Jugendmedienschutzes sollte die Regierung auf ihre Expertise zurückgreifen – zum Beispiel, wenn es um die Umsetzung von Ausnahmen für „nachweislich kindgerechte Angebote“ oder Altersüberprüfungssysteme geht.

von Martin Drechsler, FSM

veröffentlicht am

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Seit vielen Monaten wird auf der ganzen Welt intensiv darüber diskutiert, wie junge Menschen bei der Nutzung digitaler Dienste bestmöglich geschützt werden können, wie sie fit gemacht werden können für die Herausforderungen eines zunehmend digitalen Alltags und wie sie einzubeziehen sind, wenn es um ihre Interessen geht.

Die Eckpunkte der Bundesregierung benennen in diesem Zusammenhang zahlreiche wichtige Aufgaben: altersgerechte digitale Angebote, verlässliche Altersnachweise, mehr Medienkompetenz und Unterstützung für Eltern. Damit diese Vorhaben im Alltag wirken, braucht es Erfahrung mit ihrer Umsetzung. Die Bundesregierung sollte deshalb die anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle frühzeitig und systematisch einbeziehen.

Die FSM setzt in der Debatte um neue Mindestaltersstufen für Online-Plattformen auf einen risikobasierten Ansatz: Schutzmaßnahmen müssen zu den individuellen Risiken eines Dienstes, seiner Funktionen und möglichst individuell zum Entwicklungsstand junger Menschen passen. Sichere Voreinstellungen, begrenzte Kontaktmöglichkeiten und angemessene Altersnachweise können dazu beitragen. Pauschale Zugangsbeschränkungen werden den unterschiedlichen Angeboten und Bedürfnissen aber nur sehr begrenzt gerecht.

Die Eckpunkte werfen konkrete Umsetzungsfragen auf. Wenn beispielsweise für „nachweislich kindgerechte Angebote“ Ausnahmen von neuen Altersgrenzen gelten sollen: Wer bewertet ihre Eignung, nach welchen Kriterien und mit welcher Verbindlichkeit? Wie lässt sich beurteilen, ob ein technisches Schutzsystem seine Aufgabe erfüllt? Die Antworten darauf entscheiden mit darüber, ob gesetzliche Anforderungen jungen Menschen tatsächlich helfen.

Selbstkontrolle durch unabhängige Prüfer

Deutschland verfügt genau für solche Fragen über ein gesetzlich verankertes Modell: die regulierte Selbstregulierung. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verbindet die Verantwortung von Unternehmen mit unabhängiger fachlicher Prüfung durch die FSM und öffentlicher Aufsicht. Anerkannte Selbstkontrolleinrichtungen müssen die Unabhängigkeit und Sachkunde ihrer Prüferinnen und Prüfer gewährleisten und geregelte Verfahren vorhalten, und sie werden in ihrer Tätigkeit durch die Landesmedienanstalten sowie die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) beaufsichtigt. Diese Absicherung macht die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Selbstkontrolle belastbar, und zwar auch über den Einzelfall hinaus.

Bei technischen Schutzmaßnahmen ist dieses Zusammenspiel gesetzlich ganz konkret ausgestaltet. Der JMStV weist anerkannten Selbstkontrolleinrichtungen zum Beispiel Aufgaben bei der Bewertung von Systemen zur Altersüberprüfung und von Jugendschutzprogrammen zu. Die FSM bringt dabei Erfahrungen ein, die in fast drei Jahrzehnten kontinuierlich gewachsen sind und immer wieder neue Trends, Phänomene und technische Möglichkeiten berücksichtigt haben. Neue Lösungen lassen sich auf diese Weise an gesetzlichen Anforderungen messen und fachlich begleiten.

So hat ein internationales FSM-Mitglied beispielsweise ein Verfahren entwickelt, mit dem sich das Alter von Nutzerinnen und Nutzern über eine mobile Wallet nachweisen lässt. Dabei setzt es auf vertrauenswürdige Partner im Inland. Die FSM unterstützte die Ausgestaltung. Die unabhängige Gutachterkommission der FSM bewertete das System sodann als geeignet im Sinne des § 4 Absatz 4 JMStV. Fachliche Begleitung durch die FSM und unabhängige Bewertung erfüllen dabei jeweils eine eigene Funktion.

Auf die Erfahrung der FSM zurückgreifen

Das Beispiel zeigt, dass auch für anspruchsvolle Altersnachweise und innovative Zugänge bereits Erfahrung und geregelte Prüfverfahren vorhanden sind. Daran lässt sich bei neuen Anforderungen anknüpfen, und zwar auch auf europäischer Ebene. Eine Verengung auf einzelne technische Ansätze oder rein staatliche Verfahren braucht es dafür nicht.

Wie die FSM internationale Anbieter mit Anforderungen aus Deutschland verbindet, zeigt ein weiteres Beispiel. Ein Mitgliedsunternehmen hat einen eigenen Verhaltenskodex zur Einhaltung der europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) entwickelt. Vor jeder Aktualisierung bewertet die FSM den Kodex und diskutiert mögliche Anpassungen mit dem Unternehmen. So fließt ihre jugendschutzfachliche Expertise kontinuierlich in die Weiterentwicklung der Plattformregeln ein.

Die FSM hat die Entwicklung zahlreicher Aufklärungs- und Unterstützungsangebote ihrer Mitgliedsunternehmen für Jugendliche, Eltern oder Lehrkräfte unterstützt. Das gilt insbesondere auch für die Anpassung der Materialien für die deutsche Zielgruppe. So entstanden interaktive Lernprogramme sowie Handbücher für Eltern oder Lehrkräfte zu verschiedenen Social-Media-Diensten und deren sicherer und verantwortungsvoller Nutzung. Sie zeigen, wie wertvoll der dauerhafte Austausch mit internationalen Unternehmen ist, denn so ist es möglich, fachliche Perspektiven aus Deutschland in konkrete Angebote einzubringen.

Es gibt keinen wirksamen Jugendmedienschutz ohne Medienbildung: Für Familien zählt, ob Schutzfunktionen verständlich sind und sich im Alltag nutzen lassen. Junge Menschen brauchen Orientierung, Möglichkeiten zur Mitgestaltung und Unterstützung bei belastenden Erfahrungen. Dafür benötigen Eltern Informationen, die ihnen Entscheidungen bei der Begleitung und Medienerziehung ihrer Kinder erleichtern. Aber auch Lehr- und pädagogische Fachkräfte benötigen Fortbildung und praktische Ressourcen, um Kinder und Jugendliche im Umgang mit Online-Medien zu begleiten. Die FSM leistet hier einen maßgeblichen Beitrag.

Regulierte Selbstregulierung im Kids Act verankern

Bei der Umsetzung der nun vorgelegten Eckpunkte sollte die Bundesregierung diese Kompetenzen gezielt nutzen. Dazu gehört, anerkannte Selbstkontrolleinrichtungen zum Beispiel bei der Entwicklung überprüfbarer Kriterien für kindgerechte Angebote einzubeziehen. Ebenso sollten vorhandene Prüfverfahren für technische Schutzmaßnahmen berücksichtigt und Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit Anbietern ausgewertet werden. Die FSM kann dazu beitragen, Anforderungen praxistauglich auszugestalten und ihren Nutzen für Familien im Blick zu behalten.

Diese Erfahrung sollte Deutschland auch in die Verhandlungen zum EU Kids Act einbringen und sich insbesondere für eine europäische Verankerung der regulierten Selbstregulierung stark machen. Diese ermöglicht gemeinsame Qualitätsmaßstäbe, unabhängige Prüfungen und effektive wie effiziente Aufsichtsstrukturen. Europäisch anschlussfähige Verfahren könnten auf diese Weise vorhandene Expertise nutzen und verlässliche Bedingungen für grenzüberschreitend tätige Anbieter schaffen.

Der Jugendmedienschutz muss sich mit den digitalen Lebenswelten weiterentwickeln. Das gilt für Websites und Streamingdienste ebenso wie für soziale Netzwerke und KI‑Anwendungen. Als Bindeglied zwischen Unternehmen, staatlicher Regulierung und gesellschaftlichen Akteuren steht die FSM dafür bereit. Ihr Maßstab ist ein Jugendmedienschutz, der bei den Familien ankommt und den Interessen und Herausforderungen junger Menschen gerecht wird.

Martin Drechsler ist seit 2016 Geschäftsführer der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM e.V.). Seit 2008 beschäftigt sich der Jurist dort mit rechtlichen und technischen Fragen des Jugendmedienschutzes. Drechsler ist seit 2016 Mitglied des Vorstands von Deutschland sicher im Netz (DsiN).

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