E-Government Was kann Bayerns Digitalgesetz?
In Bayern soll für die Verwaltung bald der Grundsatz „digital first“ gelten: Im Juli verabschiedete das Kabinett einen Entwurf für ein bayerischen Digitalgesetz. Das stellt aber nicht nur Regeln für die Verwaltungsdigitalisierung auf – sondern behandelt auch digitale Grundrechte und Rahmenregelungen zur Gestaltung der Digitalisierung.
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