Von den derzeit bestehenden Anlagen stehen etwa 1300 außerhalb der künftigen Vorrangflächen. Für diese Windräder gilt nur bis zum Ende ihrer technischen Lebenserwartung Bestandsschutz. Danach müssen sie abgebaut werden. Die Branchenverbände fordern hingegen das Recht, die alten Windmühlen durch leistungsfähigere Anlagen am selben Ort zu ersetzen (Repowering). Das soll nach den Plänen der Landesregierung auf etwa zwei Dritteln der Flächen nicht möglich sein.
Die Landesregierung versucht, den Ärger auf das Oberverwaltungsgericht Schleswig abzulenken. Das habe durch ein Urteil von 2015 „alles über den Haufen geschmissen“, wie die Sprecherin des Umwelt- und Energieministeriums sagt. Das Gericht erkannte Bürgerentscheide als Kriterium für Genehmigungen von Windrädern nicht mehr an. Harte, landeseinheitliche Kriterien wie Mindestabstände sowie Natur- und Denkmalschutz forderten die Richter.
Das hat zur Folge, dass weniger Windräder in Gegenden wie Westfriesland, wo sie sehr willkommen sind, genehmigt werden. In Regionen, in denen die Widerstände größer sind, soll es dagegen mehr Anlagen geben. „Der Ausbau wird gleichmäßiger“, sagt ein Regierungssprecher beschwichtigend.
Geht es nach Ministerpräsident Torsten Albig und seinem Koalitionspartner, den Grünen, gelten aber auch in Zukunft Abstände der Windräder von 400 Metern (zur nächsten Einzelbebauung) und 800 Metern (zu geschlossenen Siedlungen). CDU und FDP wollen die Abstände vergrößern: Auf mindestens 500 Meter (Einzelbebauung) sowie 1200 Meter (CDU) und 1000 Meter (FDP) zum nächsten Dorf.