Carbon Capture and Storage (CCS) : CCS-Gesetz: Blankoscheck für Klimaverschmutzer
Die CCS-Technologie ist für Kerstin Meyer und Dirk Jansen vom Umweltverband BUND eine teure und risikoreiche Scheinlösung. Nicht deren Durchsetzung, sondern ihre Verhinderung sei im überragenden öffentlichen Interesse. Klimaschutz solle sich auf 100 Prozent erneuerbare Energien, Kreislaufwirtschaft und natürliche Kohlenstoffsenken konzentrieren.
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Die neue Bundesregierung macht Tempo bei der Schaffung eines Rechtsrahmens für die Einführung der umstrittenen CCS-Technologie. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat jetzt den Referentenentwurf für ein „Gesetz zur dauerhaften Speicherung und zum Transport von Kohlendioxid (Kohlendioxidspeicherung- und -transportgesetz – KSpTG)“ in die Verbändebeteiligung gegeben. Gerade einmal fünf Arbeitstage Zeit wurde den Verbänden im Rahmen der Anhörung eingeräumt. Ein klarer Hinweis darauf, dass der Bundesregierung nicht an einer vertieften Auseinandersetzung mit den Kritiker*innen gelegen ist.
Hauruck-Verfahren und vermeintliches öffentliches Interesse
Überhaupt durchzieht das Mantra der Beschleunigung den gesamten Gesetzentwurf. Durch die Feststellung des „überragenden öffentlichen Interesses“ für die Errichtung, den Betrieb und wesentliche Änderungen von Kohlendioxidleitungen und Kohlendioxidspeichern sind Abstriche bei den Umweltstandards und Beteiligungsrechten vorprogrammiert. Es wird entgegen aller wissenschaftlichen Evidenz unterstellt, dass Kohlendioxidleitungen per se dem Klimaschutz dienen und dazu beitragen, die Emission von Kohlendioxid in Deutschland dauerhaft zu vermindern.
Fast folgerichtig ist es in dieser Logik, dass der Gesetzgeber auf eine Nachweispflicht der Betreiber oder Lebenszyklusprüfungen verzichtet. Die Heilsversprechen der Branche zur CO2-Speicherung erweisen sich aber schon jetzt häufig als Luftnummer. Manche Wissenschaftler befürchten sogar zusätzliche Treibhausgasemissionen durch CCS. Ein späteres Nachsteuern wäre mit diesem Gesetz aber kaum möglich.
Trotz des hohen Risikopotenzials von CCS sollen die Planungs- und Genehmigungsverfahren an die laxen Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes angeglichen werden. Insbesondere will Wirtschaftsministerin Reiche auch den Rechtsschutz beschneiden: Klagen sollen keine aufschiebende Wirkung mehr haben, für Eilanträge gelten verkürzte Fristen, ein vorzeitiger Baubeginn soll möglich werden. Nach dem Motto „Widerstand ist zwecklos“ sollen auch vorzeitige Besitzeinweisungen und Enteignungen für den Pipelinebau erleichtert werden. Begründet wird dies damit, dass Kohlendioxidleitungen dem Wohl der Allgemeinheit dienten.
Genereller Freibrief für CCS
Entgegen der häufigen Rhetorik im politischen Raum, CCS werde nur für „Prozessemissionen“ oder „unvermeidbare Emissionen“ ermöglicht, wird im Gesetzesentwurf eine solche Einschränkung der Anwendung weder angestrebt noch verankert. Im Gegenteil, allen interessierten Industriekunden soll der Zugang zur CO2-Transportinfrastruktur gewährt werden.
Selbst wenn CCS einen positiven Klimaeffekt hätte, ist zu befürchten, dass eine Systementscheidung und hohe staatliche Fördergelder zugunsten dieser Technologie die begonnene Dekarbonisierung der Industrie gefährden könnte. Der Hochlauf einer grünen Wasserstoffinfrastruktur, Vermeidungs- oder Ersatzstrategien sowie der Aufbau einer umfassenden Kreislaufwirtschaft würden durch die Konkurrenz mit CCS erschwert und verhindert. Damit würde die Wirtschaft nicht nur bei der Müllverbrennung oder Zementherstellung in die fossile Sackgasse gelenkt.
Das gilt auch für Gaskraftwerke. Die Möglichkeit, Gaskraftwerke mit CCS - oder einfach nur „CCS-ready“ - zu bauen, setzt falsche Anreize für eine neue Infrastruktur zur langfristigen Stromgewinnung aus Erdgas. Hohe Effizienzverluste sowie zusätzliche Treibhausgas-Emissionen über die gesamte Prozesskette sind die Folge. So wird das Ziel zur Umstellung auf 100 Prozent erneuerbare Energien torpediert.
Risiken und Nebenwirkungen
Neben dem flächendeckenden Ausbau von CO2-Pipelines ermöglicht der vorliegende Entwurf kommerzielle CO2-Deponien in der Ausschließlichen Wirtschaftszone und auf dem Festlandsockel unter Aufgabe der bisher gültigen Mengenbegrenzung. Über eine sogenannte Opt-in-Klausel soll zudem die Möglichkeit geschaffen werden, dass über landesgesetzliche Regelungen Deponien für klimaschädliiche Abgase auch auf dem jeweiligen Landesgebiet zugelassen werden.
Allein schon das mehrere tausend Kilometer lange Pipelinenetz wäre nicht nur mit gewaltigen Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden, sondern würde zahlreiche Risiken bedingen. Dass Leckagen an Kohlendioxid-Pipelines Realität sind, wird durch eine Vielzahl von Havarien in den USA belegt. CO2 ist schwerer als die Atemluft und würde sich nach Leckagen insbesondere in Senken ansammeln – eine Gefahr für Leib und Leben.
Gleichwohl fehlen bis heute angemessene Sicherheitsstandards für Kohlendioxid-Leitungsnetze und klar definierte Anforderungen an das zu transportierende Kohlendioxid und seine Beimischungen. Auch für den Umgang mit potenziellen Schadensfällen bietet der Entwurf keine gesetzliche Regelung.
Das Vorhaben, Meere und Böden zur Müllkippe für unbegrenzte Abgasströme der Industrie zu machen, wäre gleichfalls mit nicht hinnehmbaren Schäden und Gefahren verbunden. Dass die geplanten großen Mengen an klimaschädlichen Abgasen im Untergrund auf unbegrenzte Zeit deponiert werden können, ist bisher überhaupt nicht nachgewiesen und nach einer Auswertung der Erfahrungen mit den „Vorzeigedeponien“ in Norwegen auch nicht plausibel. Mögliche Risiken wie der Austritt von Chemikalien und Gasen, undichte Bohrlöcher und Leitungs-Leckagen, der Austritt von Salzwasser und die Verschmutzung von Trinkwasser, die Versauerung von Meereswasser und die Beeinträchtigung von Meereslebewesen können nicht ausgeschlossen werden.
Selbst vor Meeresschutzgebieten will die Bundesregierung nicht halt machen. Während Injektionsstellen mit dazugehörigen Anlagen laut Entwurf nicht in einem Meeresschutzgebiet liegen dürfen, werden sie in der Nähe gebilligt. Sobald der Bedarf an Deponien steigt, und das ist ja der Sinn des Abgasgeschäfts, gelten keine Mindestabstände; unter Meeresschutzgebieten sollen Deponien dann auch nicht mehr ausgeschlossen sein. Die jahrelangen und flächendeckenden lärmintensiven Erkundungen und später die dauerhafte Überwachung sind für die streng geschützte Schweinswalpopulation und viele andere marine Lebewesen eine untragbare Belastung.
Echte Klimaschutz-Lösungen
Nicht die Durchsetzung der CCS-Technologie und ihrer Infrastruktur, sondern ihre Verhinderung ist deshalb im überragenden öffentlichen Interesse. Es geht auch darum, eine dauerhafte Schädigung der deutschen und europäischen Volkswirtschaft durch gigantische Fehlinvestitionen zu verhindern. Echter Klimaschutz kann nur mit solchen Lösungen gelingen, die über die gesamte Prozesskette keine Treibhausgasemissionen verursachen oder mit solchen, die das Kohlendioxid aus der Atmosphäre ökologisch sinnvoll speichern.
Zentral muss die Umstellung auf 100 Prozent erneuerbare Energien bleiben. Eine Kreislaufwirtschaft ohne zusätzlichen externen Ressourcenbedarf und auf Basis nachwachsender Rohstoffe statt fossiler Petrochemie oder Beton vermeidet nicht nur Treibhausgasemissionen, sondern schafft zukunftsfähige Arbeitsplätze und regionale Wertschöpfung. Der Fokus muss auch voll auf den Erhalt und die Förderung natürlicher Kohlenstoffsenken gelegt werden: Naturnahe Waldökosysteme, wiedervernässte und renaturierte Moore, intakte Seegraswiesen und andere marine Biotope sowie biologische humusaufbauende Anbaumethoden sind effizient für den Schutz des Klimas und der Biodiversität.
CCS ist und bleibt eine teure und risikoreiche Scheinlösung.
Kerstin Meyer ist Leiterin Wirtschaft und Finanzen beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Dirk Jansen führt die Geschäfte des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen.
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