Am 22. Januar 2021 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen Entwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vorgelegt, der einen regulatorischen Rahmen für Wasserstoffnetze und -speicher schaffen soll. Heute, am 10. Februar 2021, wird das Gesetz aller Voraussicht nach im Kabinett beschlossen. Die schnelle Vorlage des Gesetzesentwurfs im neuen Jahr und die Ankündigung, diesen noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen, können die Bundesländer als Erfolg für sich verbuchen.
Der Bundesrat hatte Ende 2020 in mehreren Beschlüssen auf die Dringlichkeit von Regelungen für Wasserstoffnetze im EnWG hingewiesen. Aber auch inhaltlich ist das Gesetz positiv zu bewerten, denn es schafft einen Rahmen für einen schnellen und kosteneffizienten Wasserstoff-Markthochlauf, bei dem die Erreichung der Klimaschutzziele im Vordergrund steht.
Erdgasregulierung wäre falsche Grundlage
Der Wasserstoffmarkt wird sich zunächst um Projekte herum entwickeln, bei denen die Marktakteure gemeinsam an integrierten Lösungskonzepten arbeiten. Es wird insbesondere darum gehen, wie ein derzeit mit Treibhausgasemissionen verbundener Energieverbrauch auf sauberen Wasserstoff umgestellt werden kann – zum Beispiel um die Klimaziele in Bereichen wie der Industrie zu erreichen.
Die Projekte werden nicht nur die Wasserstoffproduktion, sondern auch Netze und Speicher umfassen. Eine Übertragung der heutigen Regulierung für Erdgasnetze wäre dabei kontraproduktiv. Es wäre geradezu absurd, wenn für die Wasserstoffnetze in einzelnen Projekten standardisierte Kapazitätsprodukte in vorterminierten Auktionskalendern europaweit vermarktet werden müssten.
Vielmehr macht es Sinn, dass das BMWi einen freiwilligen Regulierungsrahmen mit Opt-in-Möglichkeit einführt. Denn dieser schafft die größtmögliche Flexibilität für den Hochlauf des Wasserstoffmarktes. Er bietet aber zeitgleich auch einen Testraum, in dem der Regulierungsrahmen vorausgedacht und erprobt werden kann. Denn es wird der Zeitpunkt kommen, an dem die Freiwilligkeit entfällt. Diese Wahlmöglichkeit wäre im Übrigen auch im Hinblick auf die Zugangsregulierung der Wasserstoffspeicher sinnvoll, um eine integrierte Projektentwicklung über die gesamte Wertschöpfungskette zu ermöglichen.
Keine Zweifel an der Priorität von Wasserstoffnetzen
Die Regelungen des EnWG lassen keine Zweifel daran aufkommen, dass der schnelle Aufbau von Wasserstoffnetzen ein ganz wesentlicher Schwerpunkt des Vorschlags ist. Auch hier schafft der Opt‑in größtmögliche Flexibilität: Unterwirft sich ein Wasserstoffnetzbetreiber nicht der Regulierung, darf er sofort in Wasserstoffnetze investieren und diese bauen.
Das ist mit Blick auf die Vorschriften, die beim Bau von Energieinfrastrukturen üblicherweise zu befolgen sind, beispiellos. Sollte sich ein Wasserstoffnetzbetreiber der freiwilligen Regulierung unterwerfen, fährt er aber auch dort auf der Überholspur. Nur vier Monate hat die Bundesnetzagentur Zeit, ein Ausbaubegehren zu prüfen. Es muss lediglich ein zwischen Netznutzern und -betreiber abgestimmter Realisierungsfahrplan eingereicht werden.
Zum Vergleich: Um ein Erdgasnetz bauen zu dürfen, müssen die heutigen Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) einen Szenariorahmen erarbeiten und diesen mit den Marktakteuren konsultieren. Im Anschluss ist der Rahmen von der Bundesnetzagentur zu bestätigen. Darauf aufbauend wird ein Entwurf des Netzentwicklungsplans Gas erarbeitet, der nicht nur von den FNB, sondern auch von der Bundesnetzagentur mit den Marktakteuren konsultiert wird.
Erst auf Basis des abschließenden behördlichen Änderungsverlangens entsteht dann der finale Netzentwicklungsplan Gas und damit die Erlaubnis zur Investition. Ein solches Vorhaben ist in vier Monaten sicher nicht umsetzbar. Auch wenn mancher Kritiker das Gegenteil behauptet: Der aktuelle EnWG-Vorschlag beschleunigt den Aufbau von Wasserstoffnetzen im Vergleich zu Erdgasnetzen erheblich und hilft damit auch, Wasserstoffspeicher schnell mit Verbrauchern zu verbinden.
Pflicht zu realistischen Nutzungsszenarien
Auch mit Blick auf die Kosten ist der EnWG-Entwurf vorteilhaft. Um diese zu minimieren, sollten nur solche Wasserstoffnetze gebaut werden, die tatsächlich gebraucht werden. Es hilft nicht, 1300 Kilometer Leitungen zu entwickeln, wenn diese am Ende nicht auf Nachfrage stoßen. Bei integrierten Projekten, in denen die Netze anhand konkreter Bedarfe im marktwirtschaftlichen Rahmen entwickelt werden, kann davon ausgegangen werden, dass es eine Nachfrage gibt.
Aufgrund des Verbots der Quersubventionierung wird aber auch bei regulierten Netzbetreibern vermieden, dass ungenutzte Leitungen entstehen und am Ende Kunden dafür zahlen, die die Leitung gar nicht nutzen können oder wollen. Der Gasspeicherwirtschaft sind bedarfsgerechte und damit kosteneffiziente Erdgas- und Wasserstoffnetze ein zentrales Anliegen. Nur so kann dem Endkunden eine kostenoptimale Flexibilität zur Verfügung gestellt werden.
Das Verbot der Quersubvention hat aber noch einen weiteren Vorteil. Alle heute vorhandenen Gasnetze verursachen jährliche Kosten in Höhe von rund sieben Milliarden Euro. Bezogen auf den Erdgasabsatz in Höhe von etwa 980 Terawattstunden sind das im Schnitt über sieben Euro pro Megawattstunde Netzentgelt. Sinkt der Erdgasabsatz, steigen diese Kosten entsprechend an. Kosten der Umwidmung auf Wasserstoff sind darin noch nicht enthalten.
Und genau hier setzt der EnWG-Entwurf an, denn er entlässt die Gasnetzbetreiber nicht aus der Pflicht, sich mit realistischen Nutzungsszenarien ihrer Erdgasnetze auseinanderzusetzen. Gleichzeitig unterstützt er den Hochlauf des Wasserstoffmarktes, indem nicht mehr für die Erdgasversorgung notwendige und abgeschriebene Leitungen herausgelöst und für den Wasserstoffmarkt nutzbar gemacht werden können. Dies hilft im Übrigen auch den Gasnetzbetreibern, die ungenutzte Teilnetze nicht zulasten der Erdgaskunden abschreiben müssen.
Die Bundesregierung geht mit der EnWG-Novelle den richtigen Weg. Der Entwurf konzentriert sich auf das Erreichen der Klimaziele, indem er für die so wichtige Dekarbonisierungsoption Wasserstoff und Wasserstoffspeicher einen kosteneffizienten und beschleunigenden Regulierungsrahmen schafft. Im nächsten Schritt sind unter anderem Vorschriften zur rechtlichen Implementierung eines Netzentwicklungsplans Wasserstoff zu entwickeln. Wir empfehlen die Vorschriften so auszugestalten, dass Netz- und Speicherbetreiber Infrastrukturen aus einem Guss entwickeln. Zunächst lässt sich aber feststellen: Das EnWG kann Wasserstoff!