Die politischen Ereignisse des letzten Jahres haben wie nie zuvor die jahrelangen Versäumnisse im Gebäude- und Wärmesektor in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt. In der fossilen Preisspirale von Öl und vor allem Erdgas wurde eindrücklich deutlich, wie verwurzelt die fossile Abhängigkeit in der Wärmeversorgung noch heute ist und wie die Energieverluste von unsanierten Gebäude zu einer enormen Kostenfalle für Bewohner:innen werden.
Die Problemanalyse ist schnell geschrieben: Der Großteil der Gebäude in Deutschland ist um Längen von den Zielanforderungen eines klimaneutralen Gebäudebestands entfernt, nur 17 Prozent der Wärmeversorgung wurde in Deutschland 2022 erneuerbar erzeugt.
Bereits im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung war deshalb die sogenannte 65-Prozent-Erneuerbare-Vorgabe für Heizungen verankert worden und damit der Startschuss für eine lange benötigte ordnungsrechtliche Regulierung im Gebäudesektor gegeben: Erstmalig soll mit diesem Instrument eine verpflichtende Erneuerbaren-Quote bei jeder neu eingebauten Heizung ab dem 1.1.2024 rechtverbindlich festgeschrieben werden. Ein Quantensprung für ein Land in dem im letzten Jahr mehr als 650.000 fossile Heizungen neu installiert wurden.
Die versprochene Wärmewende bleibt aus
Ein Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums nennt sechs gleichrangige Optionen zur Erfüllung der 65-Prozent-Vorgabe. Neben dem Einbau einer Wärmepumpe sowie den Anschluss an ein Wärmenetz erlaubt es den Einbau einer Biomasseheizung, einer Stromdirektheizung, einer hybriden Heizungslösung oder einer Gasheizung, sofern diese mit Biomethan, grünem Wasserstoff oder anderen „grünen Gasen“ betrieben werden wird.
Eines ist klar: Grundsätzlich bewerten wir die vorgeschlagene 65-Prozent-Vorgabe als wichtiges Signal, schnellstmöglich den Einbau jeglicher fossil betriebenen Heizung zu beenden. Trotz zahlreicher politischer Zielvorgaben bestand die versprochene Wärmewende bisher hauptsächlich aus einer fossilen Substitutionswende. Es lässt einen das Gefühl nicht los in Parallelwelten zu leben, in denen die erneuerbare Energieversorgung Deutschlands und das Verbrennen von Energieträgern für die Wärmeversorgung widerspruchslos nebeneinanderstehen.
Schnellstmöglich muss daher das formelle Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der 65-Prozent-Vorgabe zu einem Abschluss kommen und das Ende einer Wärmeversorgung basierend auf fossilem Öl und Gas eingeläutet werden. Trotz positiver Fortschrittsbekundungen aus dem Bundeswirtschaftsministerium liegt noch immer kein offizieller Gesetzesentwurf vor. Am Montag wurde lediglich ein unabgestimmter Referentenentwurf geleakt.
Wärmepumpen und Wärmenetze sind die zentrale Erfolgsstrategie
Die aktuelle Verunsicherung bei der Wärmeversorgung ist groß – die neue Gesetzesvorgabe muss geeignet sein, um Verbraucher:innen klare Handlungsoptionen zur Zielerreichung eines klimaneutralen Gebäudebestandes aufzuzeigen. Alle Dekarbonisierungsszenarien der letzten Jahre betonen die herausgehobene Rolle für die Elektrifizierung und zentralisierte Versorgung über Wärmenetze als Erfolgsstrategien für die Wärmewende.
Genau hier weist das vorliegenden Konzept bisher eine enorme Lücke auf. Die sechs Erfüllungsoptionen werden unkommentiert und ohne Priorisierung nebeneinandergestellt, völlig entgegen wissenschaftlicher Erkenntnisse und tatsächlicher Verfügbarkeiten. An dieser Stelle fehlt der Mut, den vermeintlich widerspruchslosen Parallelwelten der Wärmeversorgung ein Ende zu setzen. Einzeltechnologien ohne absehbare Einsatzzeitpunkte und Kontrolle von Kosten für Endkund:innen auf eine Stufe mit marktreifen und effizienten Wärmetechnologien zu stellen, suggeriert eine Wahlfreiheit, die niemand zu aktuellen Zeitpunkt garantieren kann und sollte.
Besonders die Nutzung von Wasserstoff und „grünen Gasen“ lässt Bürger:innen in dem fatalen Glauben, die Wärmewende wäre mit einem einfachen Gasvertragswechsel erledigt. Vor diesem Hintergrund machen wir uns dafür stark, die Einschränkungen der einzelnen Erfüllungsoptionen deutlich herauszustellen und Risiken für Verbraucher:innen klar zu kennzeichnen.
Verwässerung droht auch aus Brüssel
Beunruhigend ist in diesem Zusammenhang auch ein Beschluss des EU-Parlaments zur Überarbeitung der europäischen Gebäude-Richtlinie zu bewerten. Dieser sieht vor, dass bereits Heizungen, die für einen Betrieb mit „grünen Gasen” zertifiziert sind, als erneuerbar deklariert werden. Das wackelige Versprechen auf einen weit in Zukunft liegenden erneuerbaren Betrieb von Heizungen ist am Ende nur eines: Der Türöffner für den bedingungslosen Weiterbetrieb von fossilen Heizungen und damit ein weiterer Rückschlag für die Transformation der Wärmeversorgung und Klimaschutz in Gebäuden.
Es ist ein großer Erfolg für fossile Lobbyist:innen, die hier versuchen, über die Nachfrageseite eine unnötige Verlängerung ihres Geschäftsmodells zu erzwingen. Zu dem engen Schulterschluss zwischen Gaslobby und Heizungsindustrie gibt es dieser Tage einige interessante Rechercheberichte zu lesen, die Handschrift dieser Aktivitäten ist in dem aktuellen Konzeptentwurf bereits erkennbar. Denn ganz entgegen zu Umwelt- oder Sozialverbänden saßen Gas- und Heizungsindustrie direkt am Tisch in Arbeitssitzungen, die im Auftrag des Wirtschaftsministeriums zur Konzeptualisierung der 65-Prozent-Vorgabe im vergangenen Jahr durchgeführt wurden.
Futter für Klimaklagen
Aus Sicht der Klimaschutzvorgaben ist für die letztendliche Ausgestaltung der 65-Prozent-Vorgabe jedoch kaum Spielraum gegeben. Voraussichtlich zum dritten Mal in Folge wird der Gebäudesektor seine Klimaziele verfehlen – in ihrem Sofortprogramm Gebäude aus dem letzten Jahr haben sich Wirtschafts- und Bauministerium die neue Vorgabe bereits als signifikante Minderungsmaßnahme angerechnet, wirksam natürlich ab 2024.
Jede Verzögerung und Aufweichung der erneuerbaren Wärmeziele wird neue Ziellücken aufreißen und damit die Beweislast für bereits anhängige Klagen gegen die Bundesregierung erhöhen. Interessant wäre es sicherlich, die neue 65-Prozent-Heizungsvorgabe durch den Expertenrat für Klimafragen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit prüfen zu lassen.
Illusion einer Wunderheilung
Entscheidend für den Erfolg der Vorgabe wird sein, wie gut es gelingt, Wärmetechnologien einen Vorrang einzuräumen, die erwiesenermaßen bereits in den nächsten Jahren zu einer sofortigen Emissionsminderung beitragen. Das vielbeschworene Prinzip der Technologieoffenheit lässt jedoch Erfüllungsoptionen gegeneinander laufen, die im äußerst unterschiedlichen Maße dazu geeignet sind, auf dieses Ziel einzuzahlen.
Technologien mit äußerst begrenzter Verfügbarkeit oder gar Konzepte ohne praktische Anwendungsfälle ins Rennen zu schicken, gefährdet nicht nur massiv die Erreichung der Klimaziele 2030, sondern verzögert lange überfällige Umbrüche im Wärmesektor. Die Zeit läuft uns davon für die Illusion einer Wunderheilung von fossilen Brennstoffen – die Wärmeversorgung der Zukunft bedeutet hier und heute den Einbau von Öl- und Gasheizungen zu beenden.