Nicht nur national, auch europäisch werden Strategien für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft auf den Weg gebracht. Das ist gut so! Nur so können die ambitionierten klimapolitischen Ziele erreicht und Wasserstoff eine Schlüsselrolle bei der Dekarbonisierung der Energieversorgung ermöglicht werden.
Und wie so oft ist die Weichenstellung zu Beginn bedeutend. Starten wir mit einer Übergangsregelung oder brauchen wir eine langfristig ausgerichtete Regulierung?
In Brüssel schaut man genau hin, wie wir in die Wasserstoffwirtschaft starten. Und ob dies eine Blaupause für die gesamte EU werden kann. Deutschland sollte als Vorreiter schon jetzt wertvolle Impulse für den Hochlauf von Wasserstofferzeugung und Wasserstoffanwendung in allen Sektoren von der Industrie über den Verkehr bis hin zum Wärmemarkt in ganz Europa liefern.
Doch anstatt den effizienten Weg zu gehen und Wasserstoffnetze in den bewährten Regulierungsrahmen für das Gasnetz zu integrieren, plant die Bundesregierung – zumindest vorerst – eine getrennte Regulierung von Gas- und Wasserstoffnetzen. So sieht es der aktuelle Gesetzentwurf zur Regulierung von Wasserstoffnetzen in der EnWG-Novelle vor. Wasserstoff wird hier nicht unter die Gas-Definition gefasst, sondern als separater Energieträger aufgeführt.
Zweigleisige Regulierung ist nicht verlässlich
Eine solche zweigleisige Regulierung verhindert eine aufeinander abgestimmte Entwicklung von Gas- und Wasserstoffinfrastrukturen und setzt keinen verlässlichen Finanzierungsrahmen für Investoren und Marktteilnehmer. Darüber hinaus lässt der Gesetzentwurf die konkrete Ausgestaltung der Wasserstoffnetzregulierung und die Langfristperspektive offen. Dabei ist gerade bei langlebigen Netzinfrastrukturen ein stabiler Investitionsrahmen enorm wichtig.
Was es braucht ist ein einheitlich regulierter Rahmenfür den systematischen Umbau, Ausbau und Neubau der Gas- und Wasserstoff-Netzinfrastruktur. Wir haben in Deutschland mit rund 500.000 Kilometer Gasnetz, 31 Kavernengasspeicher und 13,8 Millionen Gasheizungen eine Gasinfrastruktur, die nicht nur hoch leistungsfähig und weit verzweigt, sondern auch zukunftsfähig ist: Wo heute Erdgas fließt, sollten künftig Wasserstoff und andere klimaneutrale Gase zum Einsatz kommen. Insbesondere dem Gastransport- und verteilnetz kommt eine hohe Bedeutung zu. Hinter den 11,1 Millionen Ausspeisepunkten des Gasverteilnetzes verbergen sich 20,9 Millionen mit Erdgas beheizte Wohnungen und fast 1,8 Millionen Industrie- und Gewerbekunden.
Bereits heute ist es zulässig und möglich, dem Gasnetz bis zu zehn Volumen-Prozent Wasserstoff beizumischen. Würde dies flächendeckend umgesetzt, könnten so jährlich 6,5 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden. Dies entspricht dem jährlichen CO2-Austoß von rund drei Millionen Autos mit Verbrennungsmotor. In Pilotprojekten werden schon Anteile von bis zu 30 Prozent Beimischung erreicht. Das ist ein schnell zu hebendes Potenzial zur Senkung der CO2-Emissionen.
Es muss sichergestellt werden, dass wir die bestehende Infrastruktur auch langfristig nutzen können. Hierfür muss schon jetzt eine Perspektive aufgezeigt werden. Stattdessen würden mit der nun angestrebten zweigleisigen Regulierung von Gasverteilnetzen einerseits und Wasserstoffnetzen andererseits zwei Systeme geschaffen, die das Entstehen eines einheitlichen Wasserstoffnetzes erschweren würden.
Bedenken, dass eine gemeinsame Finanzierung von Wasserstoff- und Gasnetzen nicht zulässig sein könnten, sind aus unserer Sicht unbegründet: Wenn Erdgas Schritt für Schritt durch klimaneutrale Gase ersetzt wird, kann eine integrierte Marktbetrachtung und eine gemeinsame Finanzierung bei gleichzeitiger Inanspruchnahme der Wasserstoff- und Gasinfrastrukturen sowohl den Wasserstoffverbrauchern als auch den Gasverbrauchern gleichsam nutzen. So muss jetzt schon der Weg des Wasserstoffs in den Wärmemarkt angelegt werden, um Verbraucherinnen und Verbrauchern in Zukunft alle Optionen für klimaneutrales Heizen anbieten zu können.
Der Start in die Wasserstoffwirtschaft muss deshalb ambitionierter sein. Nur mit einem gemeinsamen Regulierungsrahmen für Gas- und Wasserstoffnetze werden die dringend benötigten verlässlichen Grundlagen für die Transformation hin zu Wasserstoffnetzen bei optimaler Nutzung der Gasnetze gelegt.
Nutzen statt Abregeln muss Leitprinzip im EnWG sein
Neben der künftigen Regulierung der Wasserstoffnetze werden im Rahmen der EnWG-Novelle weitere wichtige Weichenstellungen angegangen. Unter dem Gesichtspunkt der Klimaziele und des Ausbaus der erneuerbaren Energien sollte unbedingt der Maßgabe „Nutzen statt abregeln“ gefolgt werden. In Zeiten drohender Netzüberlastung können zuschaltbare Lasten beispielsweise Strom aus Erneuerbaren Energien nutzen, der sonst aufgrund von Netzengpässen hätte abgeregelt werden müssen.
Im ehemaligen Netzausbaugebiet und auf der Übertragungsnetzebene
ist dieses Instrument bereits etabliert und sorgt dort erfolgreich dafür, dass
mehr Energie aus Erneuerbaren genutzt werden kann. Es wäre ein mehr als kluger
Schritt, diese Regelung bis mindestens
2030 fortzuführen und auch auf andere Regionen und Netzebenen mit
dauerhaftem Bedarf an „negativer Redispatch-Leistung“ auszuweiten. Dies
flankiert den voranschreitenden Ausbau erneuerbarer Energien und trägt – durch
den Einsatz von Sektorkopplungstechnologien – zur Dekarbonisierung weiterer
Sektoren und zur Flexibilisierung des
Energieversorgungssystems bei.