Gebäudemodernisierungsgesetz : Die Grüngasquote auf dem Prüfstand
Klimaschutz durch eine Gasquote? Was skurril klingt, ist es auch, findet Sebastian Breer vom WWF Deutschland. Bis Dezember will die Bundesregierung die „Grüngasquote“ einführen – so wurde es jüngst im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Doch viele Fragen, auf die das Gesetz Antworten finden muss, sind noch offen.
Lernen Sie den Tagesspiegel Background kennen
Sie lesen einen kostenfreien Artikel vom Tagesspiegel Background. Testen Sie jetzt unser werktägliches Entscheider-Briefing und erhalten Sie exklusive und aktuelle Hintergrundinformationen für 30 Tage kostenfrei.
Mit bestehendem Konto anmelden
Deutschlands Energiesystem ist nach wie vor eines: fossil. Nur etwa ein Viertel des Bruttoendenergieverbrauchs stammt aus erneuerbaren Quellen. Vor allem der hohe Erdöl- und Erdgasverbrauch wiegt schwer. Zwar gibt es Fortschritte beim Klimaschutz, doch das Tempo ist zu langsam. Gerade der Gebäudesektor verfehlt seit Jahren die Klimaschutzziele. Etwa ein Drittel des Erdgases in Deutschland wird von Haushalten verbrannt und die meisten Heizungen in Deutschland laufen fossil.
Zentrale Klimaschutzregelungen im ehemaligen Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind mit Einführung des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) größtenteils rückgängig gemacht worden. Der Einbau neuer Öl- und Gaskessel: wieder erlaubt. Zur Rettung eilen soll die „Grüngasquote“, die fossile Gase schrittweise durch vermeintlich klimaneutrale ersetzt. „In einem bis zum 1. Dezember 2026 durch die Bundesregierung vorzulegenden Gesetz wird eine Grüngas-/Grünheizölquote eingeführt“, heißt es im § 42a GModG. Inverkehrbringer von Gas und Öl werden zur Einhaltung dieser Quote im Grüngasquotengesetz (GGQ-G) verpflichtet.
Simple Idee, oder? Einfach schrittweise das eine Gas durch das andere austauschen und fertig ist der Klimaschutz. Schön wär’s. Denn ein näherer Blick wirft eine ganze Reihe von Fragen auf.
Werdegang der Quotenidee
Die Grundidee einer sektorenübergreifenden Grüngasquote geht auf zwei ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete zurück. Wenig überraschend findet sie Unterstützung in der Gas- und Gebäudewirtschaft: Schließlich würde sie bestehende Gasstrukturen langfristig sichern und den Austausch fossiler Heizungen hinauszögern.
Als industriepolitisches Instrument hat es die Quote dann auch in den aktuellen Koalitionsvertrag geschafft. Jedoch anders als ursprünglich gedacht. Mit den Eckpunkten zum GModG wurde im Februar klar: Die Gasquote soll nur im Gebäudesektor gelten. Industrie und Gewerbe: ausgenommen. Die für „bis zum Sommer“ angekündigten Details zur Quote fehlen bislang. Bekannt ist nur, dass sie 2028 mit einem Prozent starten und bis 2045 auf 100 Prozent ansteigen soll.
Auch nach dem GModG: Die Kritik bleibt
Kritik kommt nicht nur von Umweltverbänden. Auch Branchenverbände aus der Heizungs- und Energiewirtschaft, Verbraucherschutz- und Sozialverbände warnen: „Grüne“ Gase wie Wasserstoff und Biomethan stehen mittel- bis langfristig nicht in den notwendigen Mengen zur Verfügung, sie werden teuer sein sowie in anderen Sektoren dringender gebraucht und bremsen insgesamt die Elektrifizierung des Wärmesektors.
Analysen etwa vom IW und Wuppertal Institut kommen ebenfalls zu dem Schluss, dass eine Quote zentrale Transformationshemmnisse nicht adressiere und Risiken sowie Fehlanreize überwiegen. Ein aktualisiertes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags bescheinigt dem GModG auch bezüglich des Gasquoten-Paragrafen erhebliche rechtliche Unsicherheiten.
Viele Fragen, bisher wenige Antworten
Für Bundesregierung und Bundeswirtschaftsministerium gilt es also noch viele Unklarheiten zu beseitigen. Offen ist bisher:
Wie viel Klimaschutz bringt die Quote wirklich? Klimapolitisch kann sie fatale Folgen haben. Anstatt konsequent auf die schrittweise Stilllegung von Gasnetzen zu setzen, schafft die Bundesregierung neue Anreize, länger an fossilen Infrastrukturen festzuhalten. Denn bis zur 100-Prozent-Marke im Jahr 2045 würden weiterhin enorme Mengen fossiler Gase verbrannt. In Zeiten anhaltender Dürren, Niedrigwasser und Rekordhitze als Folgen der Klimakrise ist das nur schwer vermittelbar. Wie schnell die Quote steigt, entscheidet maßgeblich über ihre Klimaschutzwirkung.
Was passiert, wenn es nicht genügend Gas gibt? Ein Hochlauf entsprechender Kapazitäten scheint Stand heute eher unwahrscheinlich. Weniger als 300 der über 9000 Biogasanlagen produzieren hierzulande Biomethan – etwa 1,5 Prozent des Gasverbrauchs. Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe beziffert das realistisch erschließbare Potenzial auf lediglich 10–13 Prozent des Verbrauchs. Das übrige Biogas wird in anderen Sektoren verwendet, etwa bei der Stromerzeugung. Auch aufgrund des Wettbewerbs mit anderen Staaten um neue Importmärkte birgt die höhere Nachfrage neue Abhängigkeiten, Versorgungs- und Preisrisiken. Gelingt der Hochlauf nicht, braucht es einen Plan B.
Was kostet die Gasquote? Eine starke Nachfrage begrenzter Mengen dürfte die Preise in die Höhe treiben. Gleichzeitig könnte die Quote dazu führen, dass Gasnetze länger betrieben und gewartet werden müssen, während Betreiberfirmen zeitgleich ihre Stromnetze ausbauen. Diese parallelen Infrastrukturen müssen finanziert werden. Die entstehenden Mehrkosten tragen letztlich die Haushalte.
Wie werden Verbraucher:innen geschützt? Trotz der im GModG vorgesehenen verbesserten, aber unausreichenden Kostenaufteilung zwischen Vermietenden und Mietenden drohen insbesondere Eigenheimbesitzer:innen durch die Zusatzkosten in eine Kostenfalle zu geraten. Was es braucht, sind Informationen und Aufklärung. Besonders kritisch: Die Bundesregierung hat die verpflichtende Beratung beim Einbau neuer Gas- und Ölheizungen abgeschafft.
Wie passt das GGQ-G zum weiteren Rechtsrahmen? Zielkonflikte bahnen sich mit der in Deutschland noch nicht umgesetzten EU-Gasbinnenmarktrichtlinie an. Sie enthält Regelungen zur Stilllegung von Gasnetzen, während die Gasquote Anreize schafft, diese länger zu betreiben. In der praktischen Umsetzung könnten sich daraus Zielkonflikte ergeben. Auch das Ziel des ETS 2, fossile Energien marktwirtschaftlich durch steigende CO2-Preise langfristig aus dem Gebäudesektor zu verdrängen, wird durch den Hochlauf „grüner“ Gase konterkariert. Da sie nicht dem ETS 2 unterliegen, dürfte dessen Wirkung geschwächt werden. Die Gasquote sollte nicht dazu führen, dass die Dekarbonisierung des Wärmesektors in Wechselwirkung mit anderen Instrumenten geschwächt wird.
Was jetzt geklärt werden muss
Die Liste ist lang: Flächenprobleme, Methanschlupf, Auswirkungen der Klimakrise auf Biomethanproduktion sowie weitere Risiken für die Umwelt. All das ist wichtig, um das Gesetz und seine Wirkung ganzheitlich zu betrachten. Schließlich könnte das GModG die Wärmewende und Investitionsentscheidungen über die nächsten zwei Jahrzehnte nachhaltig negativ prägen. Ein gutes Grüngasquotengesetz hingegen sollte nicht nur den reinen Pfad des Hochlaufs „grüner“ Gase vorschreiben.
Umso wichtiger ist, dass die Bundesregierung belastbare Antworten auf diese offenen Fragen liefert, bevor sie eine Gasquote einführt, deren Folgen sonst nicht absehbar sind. Alles andere wäre unverantwortlich. Klimaschutz braucht einen belastbaren Plan. Kein klimapolitisches Glücksspiel.
Sebastian Breer ist Senior Policy Advisor Climate and Energy beim WWF Deutschland.
Lernen Sie den Tagesspiegel Background kennen
Sie lesen einen kostenfreien Artikel vom Tagesspiegel Background. Testen Sie jetzt unser werktägliches Entscheider-Briefing und erhalten Sie exklusive und aktuelle Hintergrundinformationen für 30 Tage kostenfrei.
Mit bestehendem Konto anmelden