Am 1. November wird Ursula von der Leyen neue Präsidentin der Europäischen Kommission. Als eine ihrer ersten Amtshandlungen will sie ein europäisches Klimaschutzgesetz vorlegen. Der Gesetzesentwurf soll in den ersten 100 Tagen nach ihrem Antritt kommen. Diese Frist unterstreicht die Dringlichkeit des Vorhabens; durch die konkrete Ankündigung macht sie das Gesetz zur Chefsache. Aber Details zum Inhalt fehlen bisher. Wie also sollte dieses Gesetz aussehen? Wie kann es helfen, Europa in den nächsten 30 Jahren klimaneutral zu machen?
Die EU hat bereits viele Klimaregeln – vom Emissionshandel bis hin zu CO2-Standards für Autos. Die Vorgaben sind umfassend, und sie haben Erfolg: die EU hat zwischen 1990 und 2017 ihre Treibhausgasemission um 22 Prozent gesenkt; im gleichen Zeitraum hat sie ihre Wirtschaftsleistung um 53 Prozent gesteigert. Trotz dieser Erfolge reichen die geltenden Regeln nicht. Sie werden Europa nicht bis zur Mitte des Jahrhunderts klimaneutral machen, d.h. sie werden nicht dafür sorgen, dass Europa im Jahr 2050 für jede ausgestoßene Tonne eine Tonne kompensiert. Die Klimaregeln der EU haben also noch Lücken und einige davon könnte das Klimaschutzgesetz schließen. Fünf Lücken stechen heraus.
Zunächst einmal hat die EU kein rechtsverbindliches Reduktionsziel für 2050. Von der Leyen hat dies in ihrer Bewerbungsrede anerkannt und versprochen, dass das europäische Klimagesetz ein solches Ziel für 2050 beinhalten wird. Neben dem Langfristziel sollte das Klimaschutzgesetz auch Zwischenziele für 2030 und 2040 rechtlich verbindlich machen. Zwischenziele sind wichtig, um sicherzustellen, dass die EU bis 2050 auf einem realistischen Pfad zur Klimaneutralität bleibt. Gegenwärtig hat die EU zwar ein 2030-Ziel: Reduktionen von 40 Prozent verglichen mit 1990. Dieses Ziel ist aber nicht rechtlich verbindlich, sondern Teil von Schlussfolgerungen des Europäischen Rates. Diese binden politisch, sind aber keine Rechtspflicht. Das derzeitige EU-Zwischenziel für 2030 ist zudem unzureichend. Es bringt die EU vom Weg zu Klimaneutralität bis 2050 ab.
Reduktionsziele sagen nichts über Gesamtmenge zulässiger Emissionen
Die zweite Lücke: Die EU hat kein quantifiziertes Emissionsbudget. Das bedeutet, dass die EU keine Emissionsgesamtmenge festgelegt hat, die sie nicht überschreiten darf. Dies ist ein zentraler Punkt. Reduktionsziele für bestimmte Jahre erfordern „nur“ Reduktionen zu einem bestimmten Zeitpunkt, sagen jedoch nichts über die Gesamtmenge der zulässigen Emissionen. Es ist jedoch diese Gesamtmenge, die für das Klima relevant ist. Emissionsbudgets gehen dieses Problem an, da sie die Menge der noch zulässigen Emissionen begrenzen.
Treibhausgasemissionen sammeln sich in der Atmosphäre an – CO2 zum Beispiel verweilt bis zu 1000 Jahre in der Atmosphäre. Aus diesem Grund erfordert wirksamer Klimaschutz drittens, dass Emissionen schnell gesenkt werden. Langsame Emissionsreduktionen führen zu höheren Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre. Diese höheren Konzentrationen wiederum machen drastischere und möglicherweise unrealistische Reduktionen zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich. Hier besteht eine Lücke in der geltenden EU-Gesetzgebung: Die EU ist heute nicht verpflichtet, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen. Um diese Lücke zu schließen, muss das europäische Klimagesetz festlegen, dass kurzfristige Maßnahmen mit den langfristigen Zielen der EU kompatibel sind.
Die vierte Lücke betrifft sogenannte negative Emissionen. Alle Szenarien, in denen der Temperaturanstieg unter zwei Grad bleibt, unterstellen, dass es negative Emissionen geben wird. Negative Emissionen bedeuten, dass im Saldo Treibhausgase der Atmosphäre entzogen werden: Für jede Tonne emittierte Treibhausgase muss der Luft mehr als eine Tonne entnommen werden, um negative Emissionen zu erreichen. Gesunde, wachsende Wälder und Moore sind derzeit der einzige praktische Weg, große Mengen Treibhausgase aus der Atmosphäre zu entziehen. Technische Lösungen – wie etwa CO2-Abscheidung oder Extraktion aus der Luft – sind entweder zu teuer oder technisch nicht in der Lage, große Mengen an Treibhausgasen zu binden.
Starke Institutionen sind beim Klimaschutz zentral
Die EU hat heute keine ausreichenden Ziele für negative Emissionen, sondern nur die sogenannte „Keine-Schulden-Regel“. Das heißt, natürliche Senken dürfen nicht mehr CO2 ausstoßen als sie speichern. Das ist nicht genug. Wälder und Moore müssen sehr viel mehr CO2 speichern, als sie emittieren. Um das sicherzustellen, sollte das europäische Klimagesetz konkrete Ziele für die Entfernung von CO2 aus der Atmosphäre und die Stärkung von gesunden Wäldern und Mooren enthalten. Angesichts des kritischen Zustandes vieler Wälder und Moore in Europa ist dies ein zentraler Punkt – nicht nur aus Sicht des Klimaschutzes, sondern auch zum Schutz von Artenvielfalt und Böden.
Die fünfte Lücke betrifft Institutionen. Unabhängige und starke Institutionen sind beim Klimaschutz zentral, weil es sich dabei um einen Langstreckenlauf handelt, Regierungen sich aber oft auf den Sprint zur nächsten Wahl konzentrieren. Länder mit einer robusten Klimapolitik haben häufig unabhängige und starke Gremien, die eine Schlüsselrolle bei der Bekämpfung der Klimakrise spielen. Großbritannien etwa hat den Klimaschutzausschuss, der zum Beispiel Emissionsbudgets vorschlagen kann. Zurzeit sind die Mitgliedstaaten und die EU nicht verpflichtet, solche Institutionen einzurichten. Das europäische Klimagesetz sollte diese Lücken schließen. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, nationale Klimagesetze zu erlassen und Emissionsziele in nationale Gesetze aufzunehmen.
Das europäische Klimagesetz würde auf den bestehenden EU-Regeln aufbauen und diese ergänzen. Es kann von den Klimagesetzen anderer Länder lernen. Das europäische Klimaschutzgesetz wäre das Dach des Klimaschutzes der EU. Einzelmaßnahmen wären die Säulen, die dieses Dach stützen. Ein solches Gesetz ist natürlich keine Garantie für effektiven Klimaschutz in Europa. Die Musik spielt weiterhin in der Umsetzung, sprich in vielen Einzelmaßnahmen, die zu tatsächlichen Reduktionen führen – mit all den Konflikten und Chancen, die diese Maßnahmen mit sich bringen. Aber das europäische Klimaschutzgesetz gibt die Richtung vor und stellt sicher, dass politische Entscheidungen den Test der „Klimaverträglichkeit“ bestehen. Als Dach des europäischen Klimaschutzhauses spielt es eine herausragende Rolle.
Nils Meyer-Ohlendorf ist Head International and European Governance Program am Ecologic Institut. Katharina Umpfenbach ist dort Koordinatorin Energie, Senior Fellow.