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Energie & Klima

Standpunkte Erfolgreicher Energiewende drohen schwere Rückschläge

Sigmar Gabriel, ehemaliger Umwelt- und Wirtschaftsminister (SPD)
Sigmar Gabriel, ehemaliger Umwelt- und Wirtschaftsminister (SPD)

Deutschland war bei der Energiewende auf einem guten Weg. Mit der Umstellung auf Ausschreibungen fielen die Preise für Wind- und Solarstrom. Wettbewerb und Ausbau funktionieren aber nur, wenn es genügend Fläche für viele Anbieter gibt, schreiben der ehemalige SPD-Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Urban Rid, ehemals Energieabteilungsleiter im Wirtschaftsministerium. Die geplanten Abstandsregeln für Windkraftanlagen sehen sie mit großer Sorge.

von Sigmar Gabriel

veröffentlicht am 25.11.2019

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Die Bundesregierung ist gerade dabei, den Erfolg der erneuerbaren Energien in Deutschland nicht nur zu stoppen, sondern sogar zurück zu drehen. Deutschland steht beim Ausbau der erneuerbaren Energien vor einem regelrechten Einbruch, obwohl gerade hier bislang die große deutsche Erfolgsgeschichte in der Kombination von Klima-, Energiewende und Industriepolitik lag. Etwa 40 Prozent des Stromverbrauchs entfallen inzwischen auf erneuerbare Energien und davon 40 Prozent auf Wind an Land. Je nachdem, wie die von der Bundesregierung beschlossene Abstandsregelung für Windkraftanlagen nun aber konkret formuliert wird, könnte der Ausbau praktisch zum Erliegen kommen. Wird der vorgesehene Abstand von 1000 Metern auf jede Splittersiedlung bezogen, könnten rund 40 Prozent der geeigneten Windflächen in Deutschland entfallen.

Der Anteil der Windenergie an Land an der Stromerzeugung könnte sogar rückläufig werden, wenn die Abstandsregeln auch auf den Ersatz von alten durch neue Anlagen, das so genannte Repowering, erstreckt werden. Im Ersatz alter durch neue und leistungsfähigere Windkraftanlagen liegt aber ein großes Potenzial für den Ausbau der Erneuerbaren. Die neuen, allerdings auch höheren Anlagen, sind viel effizienter und produzieren eine größere Strommenge als die Altanlagen. Extrem wichtig wäre auch, dass laufende Planungen von der Abstandsregelung ausgenommen werden. Die Verfahren für die Regionalpläne, mit denen geeignete Flächen für Windkraftanlagen ausgewiesen werden, laufen oft über viele Jahre. Sonst fehlen schlicht die Flächen auf denen Windkraftanlagen errichtet werden können.

Auf die Ausgestaltung der Abstandsregel kommt es an

Natürlich muss die Politik zur Kenntnis nehmen, dass vor allem im Osten des Landes der Widerstand der Bürgerinnen und Bürger gegen Windkraftanlagen enorm gewachsen ist. Die alte Lehre, nach dem „Gift eine Frage der Menge“ ist, gilt auch hier. Wer nachts durch Sachsen-Anhalt fährt, erlebt vielerorts ein rot blinkendes Lichtermeer und nicht wenige Bürgerinnen und Bürger sagen schlicht „genug ist genug“. Eine maßvolle Abstandsregelung kann also durchaus hilfreich sein, um die Sorgen zu adressieren. Auch kann die von der Bundesregierung ergriffene Initiative, wonach die roten Signallampen nachts nur noch dann leuchten sollen, wenn sich ein Flugzeug nähert, die Akzeptanz verbessern.

Es besteht aber die sehr reale Gefahr, dass, je nachdem wie die Abstandsregelung formuliert wird, nach dem bereits erfolgten Einbruch der Ausbau schlicht abgewürgt wird. Hilfreich könnte sein, dass die Länder bei der Planung von Windflächen weitgehende Befugnisse bekommen. Die Länder müssten aber gleichzeitig in der Planung sicherstellen, dass genügend Windflächen ausgewiesen werden. Eine wenig rühmliche Rolle spielen in dieser Frage manche Naturschutz- und Umweltverbände. Einerseits fordern sie vehement, dass immer noch ambitioniertere Klimaschutzziele noch schneller erreicht werden. Andererseits werden inzwischen viele Planungen für Windkraftanlagen durch Einwendungen von Naturschutz- und Umweltverbänden blockiert.

Ohne den substanziellen und zügigen Ausbau von Wind an Land können wir die Ausbauziele für erneuerbare Energien und die Klimaziele schlicht vergessen. Dann schalten wir in einigen Jahren etwas zum gleichen Zeitpunkt die Hälfte unserer Stromerzeugungskapazitäten ab – Kohle und Atomstrom – können aber nicht für den Ersatz durch erneuerbare Energien sorgen. Spätestens wenn wir dann Kohle- und Atomstrom nicht nur gelegentlich importieren, sondern für die Grundversorgung aus Polen und Frankreich importieren müssen, wäre die Energie- und Klimawende diskreditiert. Das gilt es zu verhindern und das kann nicht ohne den weiteren Ausbau von Windenergie an Land gelingen.

Zwar ist es richtig, die Ausbauziele für die Offshoreproduktion von Wind auf dem Meer bis 2030 von 15 auf 20 Gigawatt anzuheben. Auch ist bei Photovoltaik mehr drin. Das wird aber den Einbruch bei Wind an Land niemals kompensieren. Enorm hilfreich wäre es, wenn Bund und Länder sich in einer Verwaltungsvorschrift auf einheitliche Standards für den Naturschutz bei Windkraftanlagen verständigen würden. Bisher gibt es da eine große Rechtsunsicherheit und jedes Land macht seins. Der schon jetzt sichtbare massive Einbruch beim Ausbau von Windenergie zeigt, wohin sonst die Reise geht.

Stockende Dekarbonisierung der anderen Sektoren

Um zu kaschieren, wie sehr der Ausbau der erneuerbaren Energien abgebremst wird, wird an allen Stellen getrickst. So beträgt derzeit der Stromverbrauch in Deutschland rund 600 Terawattstunden. In den Berechnungen der Bundesregierung wird aber unterstellt, dass er durch steigende Effizienz der elektrischen Geräte sinkt. Das Gegenteil ist in der Realität aber der Fall. Die ohne Zweifel vorhandenen Effizienzgewinne werden durch den steigenden Stromverbrauch in anderen Sektoren wie Gebäude, Industrie und Verkehr überkompensiert. Wenn wir diese Sektoren in den nächsten Jahren dekarbonisieren wollen, geht das nur, indem dort verstärkt Strom aus erneuerbaren Energien eingesetzt wird. Das gilt für die Elektromobilität genauso wie für Gebäude und die Industrie. Das treibt aber den Stromverbrauch trotz steigender Effizienz. 

Als Fazit bleibt festzuhalten, dass für die im Klimaschutzgesetz formulierten ambitionierten Ziele für 2030 und die Zeit danach mit der fehlenden Umsetzung das Fundament fehlt. Weder werden die ökonomischen Rahmenbedingungen für einen marktwirtschaftlichen Klimaschutz geschaffen, noch die Voraussetzungen für einen zielführenden Ausbau der erneuerbaren Energien. Im Gegenteil: bei der Windkraft an Land wird es zu einem Einbruch kommen, wenn die geplanten Abstandsregelungen greifen.

Ohne eine handfeste Umsetzungsstrategie ist auch das Klimaschutzgesetz nicht das Papier wert, auf dem es steht. Dass es auch anders geht, zeigt ein Rückblick auf das Jahr 2007. Damals hat die große Koalition mit den so genannten Meseberger Beschlüssen ein ambitioniertes Maßnahmenpaket, das Integriere Energie- und Klimaprogramm, beschlossen. Neben den ambitionierten Zielen enthielt es ein sehr handfestes Maßnahmenpaket mit 14 Gesetzen und Verordnungen, das angefangen von den Erneuerbaren über die KWK bis zu den Gebäuden alle Handlungsfelder mit konkreten Maßnahmen adressierte. Ein vergleichbares Maßnahmenpaket fehlt noch für einen glaubwürdigen Klimaschutz.

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