Die EEG-Umlage wird 2021 deutlich steigen, wenn es keine zusätzlichen staatlichen Mittel für das EEG-Konto gibt. Das verschärft den Wettbewerbsnachteil der Schlüsselenergie der Zukunft weiter. Die Mittel, die 2021 über den nationalen Emissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) für das EEG-Konto bereitgestellt werden, reichen absehbar nicht aus. Diese Einschätzung anderer Organisationen wie Agora Energiewende teilt der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE).
Unterschiedlich beantwortet wird die Frage, wieviel Geld in die Stabilisierung der EEG-Umlage gesteckt werden soll. Der Ansatz des BNE ist: die EEG-Umlage in ihrer derzeitigen Höhe stabil zu halten und die Differenz mit staatlichen Mitteln auszugleichen. Der Vorschlag des BNE zur Stabilisierung der EEG-Umlage weicht von anderen Vorschlägen ab, die sogar eine deutliche Senkung der EEG-Umlage beinhalten. Dahinter steht die Auffassung, dass die finanziellen Spielräume eher kleiner als größer werden und es eine Reihe anderer zusätzlicher Ausgaben im Bundeshaushalt geben dürfte. Somit wäre bereits die Stabilisierung der EEG-Umlage ein politischer Kraftakt – wenngleich ein wichtiger und lohnender. Eine zeitliche Befristung der Verschuldung und eine Festlegung des Rückzahlungsmodus erhöht zudem die Chance der politischen Umsetzbarkeit.
EEG-Konto gerät in die roten Zahlen
Die für das EEG-Konto bereits vorgesehenen Einnahmen aus dem BEHG dürften gerade mal ausreichen, das Defizit auszugleichen, das in diesem Jahr im Vergleich zum Vorjahreszeitraum im EEG-Konto auflaufen wird. Das EEG-Konto wird im Laufe des Sommers absehbar in die roten Zahlen geraten. Dafür gibt es mehrere Gründe.
Die Differenz zum Vorjahr betrug im April bereits 4,35 Milliarden Euro und steigt bis September möglicherweise auf über sechs Milliarden Euro an. In Folge der Corona-Krise sind die Marktwerte für erneuerbare Energien deutlich zurückgegangen, auch der Stromverbrauch ist gesunken, auf den die EEG-Kosten verteilt werden. Da die Entwicklung der Marktwerte und Stromverbrauchsannahmen in die Prognose der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) und damit in die Festlegung der EEG-Umlage im nächsten Jahr einfließen werden, dürfte dies einen deutlichen Anstieg zur Folge haben. Ein leichter Anstieg könnte noch durch eine vorübergehende Absenkung der Liquiditätsreserve abgepuffert werden, die in den Folgejahren wieder schrittweise aufgebaut werden könnte.
Geht der Anstieg aber über diesen Spielraum hinaus, ließe er sich nur durch zusätzliche Haushaltmittel verhindern. Wichtig ist, dass die Mittel planbar sind – und von den Übertragungsnetzbetreibern in die Umlagen-Prognose einkalkuliert werden können. Wie hoch der zusätzliche Finanzbedarf zur Stabilisierung der EEG-Umlage für das Jahr 2021 konkret sein wird, lässt sich aktuell noch nicht präzise sagen, da einige Parameter noch unklar sind. Jedenfalls täte die Politik gut daran, sich ausreichend Puffer zu schaffen.
Dauerhafte Staatsverschuldung vermeiden
Eine dauerhafte Staatsverschuldung lässt sich vermeiden, wenn festgelegt wird, dass die zusätzlichen Mittel aus den künftig steigenden Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel entnommen werden, welche bereits für die Senkung der EEG-Umlage vorgesehen sind. Nach der wirtschaftlichen Erholung können dann sich ergebende politische Spielräume genutzt und die Zertifikatspreise im BEHG erhöht werden. Dann stehen zusätzliche Einnahmen zur geplanten Senkung der EEG-Umlage zur Verfügung.
Perspektivisch wird die EEG-Umlage sinken, da teure Altanlagen aus der EEG-Vergütung fallen und sich die Marktwerte wieder erholen dürften. Hierzu würden auch die wirtschaftliche Wiederbelebung sowie ein Anstieg der Zertifikatspreise im europäischen Emissionshandel beitragen. Zudem wird der in Folge des europäischen Green Deals steigende CO2-Zertifikatspreis die Marktwerte spätestens Mitte des Jahrzehnts deutlich verbessern. Nicht zuletzt trägt zu höheren Marktwerten in den nächsten Jahren auch der Atomausstieg bei.
EEG wieder beihilfefrei gestalten
Haushaltsmittel, die in das EEG-Konto fließen, berühren noch ein anderes Problem. Unabhängig von der Höhe der staatlichen Mittel, die in das EEG-Konto fließen, wird das EEG automatisch zu einer Beihilfe. Das Bundeswirtschaftsministerium hat hierzu jüngst mit der Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung den Mechanismus geschaffen. Dies bedeutet, dass damit die EEG-Rechtssetzung künftig definitiv wieder von der Wettbewerbskommission der europäischen Kommission mitgestaltet wird. Dies geschieht über Beihilfeleitlinien, die sich die Beamten der EU-Kommission praktischerweise selbst aufschreiben.
Um aus dieser Problematik wieder heraus zu gelangen,
muss das EEG, was Neuanlagen betrifft, von
staatlichen Mitteln befreit werden. Angesichts der Summen, um die es dabei
geht, wäre es sinnvoll, die EEG-Umlage aufzuteilen, in eine Umlage für
Altanlagen, die teilweise von staatlichen Mitteln finanziert würde und eine
Umlage für Neuanlagen. Diese würde dann nur über einen privaten Umlagemechanismus finanziert werden, der dann keine
Beihilfeeigenschaft mehr hätte. Das Bundeswirtschaftsministerium
sollte möglichst schnell mit den Vorarbeiten für die Aufteilung der EEG-Umlage
beginnen.