EEG Gesetzgeber kann Beihilferecht umgehen
Die geplante Senkung der EEG-Umlage soll fast vollständig aus CO2-Einnahmen finanziert werden. Von der konkreten Umsetzung hängt ab, ob die Ökostromförderung wieder unter das EU-Beihilferecht fällt. Um das zu vermeiden, zeigt die Stiftung Umweltenergierecht Wege auf.
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