Bioenergie : Hoffen auf Besserung für die Holzenergie
Die Bundesregierung hat die ersten Monate hinter sich gebracht. Im Wahlkampf sorgte die Union mit ihrer Forderung nach einer Abschaffung des „Heizungsgesetzes“ für Furore. Wie geht die Regierung in der Wärmepolitik mit der Holzenergie um? Gerolf Bücheler vom Fachverband Holzenergie zieht eine kritische Zwischenbilanz.
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Bei der Vorstellung des Koalitionsvertrags ging ein Aufatmen durch weite Teile der Holzenergiebranche. Formulierungen wie „Bioenergie spielt bei Wärme (…) eine wichtige Rolle“, „Wir wollen alle Potenziale der Erneuerbaren Energien nutzen“ oder „Wir stehen zu einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung und zur Multifunktionalität des Waldes“ ließen auf ein Ende der politischen Angriffe hoffen, die die Branche in der vergangenen Legislaturperiode häufig getroffen hatten.
Gleichzeitig sorgten Aussagen wie „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen“ und „Das neue GEG machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher“ für Verwirrung. Abschaffen oder verbessern – was gilt nun? Auch die bisherigen Aussagen von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche brachten keine eindeutige Klärung.
Dabei gäbe es im Gebäudeenergiegesetz durchaus Potenzial für praxisnahe Verbesserungen, gerade im Bereich der Holzenergie. Die verpflichtende Beratung bei Holzheizungen etwa ist ein unbegründeter Sonderfall und sollte entfallen. Die Nachweispflicht für den Einsatz erneuerbarer Energien bei Kombinationen von Holz- mit Öl- oder Gasheizungen ließe sich an die Regelungen für Wärmepumpen angleichen. Auch die Liste zulässiger Holzbrennstoffe sollte an die 1. BImSchV angepasst werden.
Unnötig teure Anforderung
In der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wäre es zudem sinnvoll, den Klimageschwindigkeitsbonus für Biomasseheizungen nicht an die Kombination mit Solarthermie, Photovoltaik oder Wärmepumpe zu koppeln – eine unnötig teure Anforderung, die den Ausbau kaum beschleunigt.
Beim geforderten jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrad braucht es praxistaugliche Vorgaben, sodass nicht ausschließlich technisch vorgetrocknete Brennstoffe eingesetzt werden dürfen. Immerhin hat die Bundesregierung im Haushaltsentwurf für den Heizungstausch rund 7,7 Milliarden Euro eingeplant – etwa 600 Millionen Euro mehr als im Vorjahr, auch wenn das Gesamtvolumen der BEG aufgrund auslaufender Altverpflichtungen sinkt.
Eng verknüpft mit dem GEG ist das Wärmeplanungsgesetz, zu dem der Koalitionsvertrag eine „Vereinfachung der Verzahnung“ ankündigt sowie eine gesetzliche Regelung und Aufstockung der zugehörigen Förderung, der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). Beides ist gut, um mehr langfristige Planbarkeit und Verlässlichkeit zu erreichen.
Aufstockung reicht nicht aus
Dennoch wird die jetzt im Haushaltsentwurf vorgenommene Aufstockung von knapp 1 auf 1,4 Milliarden Euro nicht ausreichen, um das nötige Tempo für den Aus- und Umbau von Wärmenetzen zu erreichen. Immerhin liegt der Anteil erneuerbarer Energien in Wärmenetzen derzeit erst bei 22 Prozent, soll aber laut Wärmeplanungsgesetz bereits in fünf Jahren 50 Prozent betragen. Eine Allianz aus führenden Wärme- und Umweltverbänden hat deshalb für mehr Tempo eine bedarfsgerechte Finanzierung der BEW von mindestens 3,5 Milliarden Euro vorgeschlagen.
Damit der Ausbau der Wärmenetze vorankommt, sollte sich die Bundesregierung auch ihrer Zielsetzung eines „fachrechtlichen Bürokratierückbaus“ erinnern: Eine zentral und bundesweit einheitlich festgelegte Obergrenze für den Biomasseeinsatz in Wärmenetzen – sowohl im Wärmeplanungsgesetz als auch in der Förderung – führt vor allem zu Papierkram, verhindert jedoch, dass lokale Gegebenheiten berücksichtigt und vor Ort die besten und sinnvollsten Entscheidungen für den Wärmenetzbau getroffen werden können.
Auch eine weitere Vorgabe des Koalitionsvertrags ließe sich bei den Wärmenetzen exemplarisch umsetzen: „Vertrauen statt Regulierung und Kontrolle“ bedeutet, die Vorgabe zur Nachhaltigkeitszertifizierung für Biomasseanlagen auf die europarechtlich vorgegebene Anlagengröße zurückzusetzen und den Nachweis, dass das energetisch genutzte Holz stofflich nicht genutzt werden kann, zu streichen. Letzteres ist eine fachfremde Schreibtischvorgabe par excellence, da bei einer Möglichkeit zur höherwertigen stofflichen Nutzung das Holz allein schon aus marktwirtschaftlichen Gründen dorthin verkauft würde. Die Verbände des Hauptstadtbüros Bioenergie haben ihre Vorschläge zu einer besseren Wärmepolitik kompakt zusammengefasst.
„Investitionsoffensive“ wird zum Investitionsstopp
Macht sich in der Politik also die neue Handschrift des Koalitionsvertrags bereits bemerkbar? Vielleicht in Ansätzen. Vielfach ist in den Ministerien der neue Ansatz auf Arbeitsebene noch nicht angekommen, wie das aktuelle Beispiel bei der Prozesswärmeförderung (EEW) zeigt: So hat das Wirtschaftsministerium im Mai einen Förderausschluss für Biomasseanlagen ab 7,5 Megawatt verhängt, mit der Begründung, die Umsetzung der RED III mache die Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien erforderlich und deren Kontrolle sei nicht möglich. Ein merkwürdiges Argument, da das gleiche Ministerium in EEG und Emissionshandel seit Jahren erfolgreich mit denselben Kriterien arbeitet.
Für Unternehmen ist das fatal: Planungen sind binnen Tagen geplatzt, getätigte Investitionen verloren, und statt erneuerbarer Energie aus Holz kommt wieder billiges Erdgas zum Einsatz. Aus der auf der ersten Seite des Koalitionsvertrags angekündigten „Investitionsoffensive“ wird so ein Investitionsstopp, gepaart mit Frust über mangelnde Verlässlichkeit.
So weit, so durchwachsen. Wenn die Holzenergiebranche Ende September zum Fachkongress Holzenergie in Würzburg zusammenkommt, wird sie auf jeden Fall ausreichend Diskussionsstoff haben: Denn die Liste an aktuellen Baustellen ließe sich endlos fortsetzen, von der schon länger andauernden Weigerung des Umweltbundesamtes, die fachlich falsche Einstufung von Holz in seinem CO2-Rechner zu korrigieren, bis zu dem aktuellen Hickhack des Finanzministeriums zur Umsatzsteuer bei Holzhackschnitzeln.
Bei allen positiven Ansätzen im Koalitionsvertrag entscheidet letztlich die Umsetzung: Ob Gesetze und Förderprogramme Planungssicherheit und Verlässlichkeit schaffen, zum Bürokratieabbau und Wirtschaftswachstum beitragen, ob sie praxisnah sind und tatsächlich Tempo in die Wärmewende und den Klimaschutz bringen – das wird der Lackmustest für die Regierung.
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