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Energie & Klima

Standpunkte Jetzt mit solarer Plusenergie voll durchstarten

Astrid Schneider, Solararchitektin
Astrid Schneider, Solararchitektin

„Das Solare Regierungsviertel“ war eine Konferenz und ein Aufbruchssignal. Worten folgten Taten. Was damals begonnen wurde, sollte heute endlich konsequent weitergeführt werden, fordert die Solararchitektin Astrid Schneider.

von Astrid Schneider

veröffentlicht am 28.09.2022

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Heute vor 30 Jahren fand im Berliner Reichstag die KonferenzDas Solare Regierungsviertel“ statt, organisiert von Eurosolar, der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie und dem Energiepolitischen Ratschlag Berlin. Das Ziel: Alle neuen und zu renovierenden Regierungsgebäude der Hauptstadt sollten höhere als damals übliche Energiestandards einhalten und mit Erneuerbaren betrieben werden. Die Überlegung, die der Berliner Senat und das Bundesbauministerium unterstützten: Der Staat solle sich mit regenerativer Energie und Effizienz repräsentieren, würden doch ohnehin nicht unerhebliche Budgets für die Repräsentation ausgegeben.

Im Ergebnis entstand im Berliner Spreebogen ein dezentrales regeneratives Energiesystem basierend auf einer Energiegemeinschaft zwischen Reichstagsgebäude, Parlamentsgebäuden und Kanzleramt. Erneuerbare Energie wird bis heute mit Solarmodulen auf den Dächern des Bundeskanzleramtes, des Paul-Löbe-Hauses und des Reichstagsgebäudes gewonnen.

Blockheizkraftwerke basierend auf Biotreibstoffen erzeugen Strom, Wärme und Kälte aus Abwärme. Ein 300 Meter tiefer geothermischer Aquifer speichert Abwärme aus dem Sommer  – und im Winter wird Umgebungskälte im Untergrund eingelagert, um sie im Sommer zur energiesparenden Kühlung zu verwenden.

Die populäre Reichstagskuppel ist zugleich Teil eines von natürlichem Auftrieb unterstützten Lüftungssystems für das Parlament. So gut wie alle Regierungsgebäude erhielten Solaranlagen und höhere Effizienz. Innovative Konzepte wurden umgesetzt. Worten folgten Taten.

Klimaneutralität bis 2050 als Ziel für die ganze EU 

Heute stehen wir vor einer Herkulesaufgabe: Das, was damals begonnen wurde, müsste jetzt endlich flächendeckend umgesetzt werden: quartiersbezogene Energiegemeinschaften, die zu 100 Prozent mit erneuerbarer Energie versorgt werden, Solargebäude und Plusenergiebüros.

Öffentlich wenig beachtet beschloss die EU 2021 erstmals ein europäisches Klimagesetz. Klimaneutralität bis 2050 ist darin für die gesamte EU als Ziel festgelegt. Vergangene Woche schlug das Europaparlament vor: Im Jahr 2030 sollen 45 Prozent des gesamten europäischen Energieverbrauches aus erneuerbaren Quellen stammen. Im Jahr 2020 waren es nur 22 Prozent.

Bei der Energieeinsparung knüpft das Europaparlament an die Ideen des „Solaren Regierungsviertels“ an: Die öffentliche Hand soll erneut Vorbild werden und den eigenen Gebäudebestand energetisch sanieren. Jedes Jahr soll der Staat drei Prozent der öffentlichen Bauten in Niedrigstenergie- oder Nullenergiegebäude verwandeln. Dafür braucht es nun einen verbindlichen Umsetzungsfahrplan. Um die Ziele des europäischen Klimagesetzes zu erreichen, müssten allerdings de facto  drei Prozent aller Gebäude in der EU jährlich zu Niedrigst- oder Plusenergiegebäuden saniert werden.

Alte Solarmodule ohne viel Bürokratie durch leistungsstärkere ersetzen

Davon sind wir noch weit entfernt, die Quote der energetischen Vollsanierungen liegt in der EU bei nur 0,2 Prozent. Umso wichtiger ist, dass Budgets und Strategien für die Umsetzung der Klimaneutralität geschaffen werden. So fordert das Parlament auch, die Initiative der EU-Kommission für ein neues Europäischen Bauhaus, in dem Architektur, Kultur und Ökologie neu vereint werden, mit einem ordentlichen Budget auszustatten. Fridays for Future fordert ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro für den Klimaschutz in Deutschland.

Zum dreißigsten Jubiläum der Konferenz „Das Solare Regierungsviertel“ sollten die Chancen genutzt werden, um den Energie- und Gebäudesektor solar, regenerativ und mit Effizienz umzubauen. Dass derzeit noch ein Mengendeckel für Solarparks gilt, ist kontraproduktiv. Je mehr Solarenergie ins Stromnetz kommt, umso mehr wird der Strompreis an der Börse gesenkt. Das spürt jeder Verbraucher. Ein schnellerer Zubau kann auch durch die Möglichkeit, alte Solarmodule ohne viel Bürokratie durch neue leistungsstärkere zu ersetzen, geschehen, sei es bei kleinen Projekten oder auch bei Großanlagen. 

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes sollte dafür genutzt werden, eine bundesweite Solarpflicht einzuführen. Derzeit sind Bundesländer wie Baden-Württemberg, Berlin oder Hamburg vorgeprescht. Solaranlagen auch für Gebäude mit Denkmalschutz zuzulassen erfordert ebenso Fingerspitzengefühl – wie auch Innovationswillen. Dass aber ganze Stadtviertel – wie in Berlin – quasi de facto ein Solarenergieverbot haben, da sie unter städtebaulicher Erhaltungssatzung stehen, also die historische Stadtgestalt gewahrt bleiben soll, ist ein Problem für den Ausbau der Solarenergie. Die Privilegierung der erneuerbaren Energien könnte hier Abhilfe schaffen, denn es kann nicht sein, dass ganze Quartiere in der Gestalt des 19. Jahrhunderts gefangen bleiben – und mit der Gestalt auch bei der Technik.

Erleichterungen für Energiegemeinschaften müssen kommen

Um Dachflächen voll auszunutzen, ist es wichtig, dass man den Solarstrom auch wirtschaftlich verwerten kann. Ein wesentliches Element dafür ist neben dem Eigenverbrauch die Einspeisevergütung – oder der Verkauf des Solarstroms an Dritte. Ein einfaches und unbürokratisches Hin- und Herwechseln zwischen Verbrauch, Speicherung, Einspeisung mit EEG-Vergütung und Weiterverkauf an Dritte wäre dafür wichtig. Derzeit ist dies nicht möglich.

Besonders große Hemmnisse bestehen derzeit noch in der gemeinschaftlichen Nutzung erneuerbarer Energien. Schon das Solare Regierungsviertel gewann seine Stärke aus der Vernetzung mehrerer Bauten auch über das öffentliche Straßenland hinweg, durch das Bilden einer Energiegemeinschaft. Genau das und die Teilhabe der Bürger am Energiemarkt hat die EU durch die Reformen der Erneuerbaren Energierichtlinie und der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie ermöglicht.

Dabei sollen auch Gemeinden, einzelne Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen mitmachen können. Mieterstrom allein ist hier zu kurz gegriffen. Auch öffentliche Bauten, Gewerbeimmobilien und ganze Quartiere können Energiegemeinschaften bilden. Sogar europaweite sind – theoretisch – möglich.

Ihnen soll ermöglicht werden, Elektrizität, Wärme und andere erneuerbare Energien untereinander auszutauschen, auch zu handeln. Diese Vorgaben des europäischen Rechtsrahmens sollten jetzt in Deutschland möglichst rasch voll umgesetzt und ausgeschöpft werden. Sie bieten signifikante Potentiale nicht nur für den Klimaschutz, sondern auch für Einsparungen bei den Energiekosten. Auch Mieterinnen in großstädtischen Wohnblocks ohne eigene Potentiale für Solarenergienutzung, Windkraft und Biomasseanbau könnten profitieren: Sie könnten sich in Energiegemeinschaft mit Erzeugern im Umland erneuerbare Energien kostengünstig gemeinsam beschaffen.

Potenziale auch in Großstädten und Industriequartieren heben

Unbürokratisch, gleichberechtigt und ohne Hindernisse sollten die Energiegemeinschaften sein, fordert der europäische Gesetzgeber. Wer heute versucht, eine solche Energiegemeinschaft aufzubauen sieht sich aber einem bürokratischen Hindernislauf gegenüber. Viele Jahre einer Politik, die sich mehr um die Interessen der konventionellen Großkonzerne sorgte als um die der Bürger haben zugelassen, dass die Lobbyisten in jedes erdenkliche Gesetz Hemmschuhe gegenüber der Entfesselung einer dezentralen erneuerbaren Energieversorgung in Bürgerhand eingebaut haben.

Diese gilt es nun in akribischer Kleinstarbeit zu finden und abzubauen, damit die Solarrevolution endlich ohne Fesseln durchstarten kann. Der jüngste Beschluss des Bundeskabinetts zum Abbau von steuerlichen Hürden beim Betrieb von Photovoltaikanlagen ist ein erfreulicher Schritt in die richtige Richtung. Jetzt heißt es die weitere Hemmnisse abzubauen, um die Solarpotenziale auch in Großstädten und Industriequartieren zu heben.

Astrid Schneider ist Solararchitektin und initiierte 1992 als Sprecherin der Regionalgruppe Berlin-Brandenburg von Eurosolar die Konferenz „Das Solare Regierungsviertel“. Sie wirkt auch in der Bundesarbeitsgemeinschaft Energie von Bündnis 90/Die Grünen mit.

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