Die CO2-Steuer ist das marktwirtschaftliche Basis-Instrument für den Klimaschutz. Externe Schäden werden durch die Steuer in ökonomischen Entscheidungen eingepreist und relative Preise spiegeln die wahren Emissionen, die mit Gütern oder Dienstleistungen in Verbindung stehen, wieder. Somit können Konsumenten und Unternehmen ihre Kauf- und Investitionsentscheidungen in Richtung geringerer Emissionen anpassen, in dem sie auf Preissignale reagieren, auch ohne die Höhe der Emissionen die in jedem einzelnen Produkt stecken, zu kennen.
Es kursieren unterschiedliche Vorschläge zur CO2-Bepreisung in Deutschland, die von einer CO2-Besteuerung in den nicht-EU-ETS-Sektoren bis hin zu einer Ausweitung des EU ETS auf diese Sektoren reichen. Ich stelle hier ein umfassenderes Konzept zur CO2-Besteuerung vor, das alle Sektoren umfasst. Es handelt sich um eine Quellen-Besteuerung (Kohlenstoffsteuer), die bei minimalen Transaktionskosten eine Abdeckung von nahezu 100 Prozent der CO2-Emissionen in Deutschland ermöglicht. Mein Vorschlag ist so konzipiert, dass es zu keiner Erhöhung der Spritpreise kommt. Somit sind Mehrbelastungen für Pendler (eine oft genannte Kritik an einer CO2-Steuer) ausgeschlossen. Er umfasst folgende Maßnahmen:
1. Einführung einer CO2-Steuer in Form einer Kohlenstoffsteuer auf extrahierte und importierte fossile Brennstoffe
Die zentrale Maßnahme ist die Einführung einer Steuer auf den Kohlenstoffgehalt aller fossilen Brennstoffe (Kohle, Erdöl, Erdgas). Diese wird erhoben bei der Extraktion der fossilen Brennstoffe aus dem Erdreich. Außerdem werden alle Importe fossiler Brennstoffe und direkter Folgeprodukte aus Ländern, die nicht CO2 besteuern oder anderweitig bepreisen, besteuert. Die Höhe der Steuer sollte sich mittel- bis langfristig an den externen Kosten orientieren, die vom Umweltbundesamt auf 180 Euro pro Tonne CO2 geschätzt werden. Der Einstiegspreis sollte geringer ausfallen, um der Volkswirtschaft Zeit zu geben, sich an die veränderten Preise anzupassen. Ein Einstiegspreis etwa in Höhe der schweizerischen CO2-Steuer (circa 80 Euro pro Tonne CO2) wäre angemessen.
2. Anstieg der CO2-Steuer
Die CO2-Steuer sollte über die Zeit ansteigen. Jedes Jahr sollte der Preis etwa um die Höhe der Inflation ansteigen. Alle drei Jahre sollten der Rückgang der CO2-Emissionen sowie etwaige negative ökonomische Auswirkungen von unabhängigen Experten evaluiert werden. Sofern keine bedeutenden ökonomischen Schäden auftreten, sollte der Preis alle drei Jahre um (zusätzlich zur Inflation) etwa 10 bis 20 Euro pro Tonne CO2 steigen, bis die Zielmarke von 180 Euro pro Tonne erreicht ist. Die Zielmarke sollte über die Zeit dem aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst werden.
3. Rückerstattung der Ausgaben für Emissionszertifikate
Unternehmen, die in Deutschland produzieren und die am EU ETS beteiligt sind, bekommen ihre Aufwendungen für Emissionszertifikate in voller Höhe zurückerstattet, sofern die CO2-Steuer höher ist als der Zertifikatepreis. Wenn der Zertifikatepreis höher ist als die Steuer, erhalten sie eine Rückerstattung die der Steuerhöhe entspricht. Somit zahlen sie dann effektiv nur den Zertifikatepreis. Eine Doppelbelastung wird in beiden Fällen durch die Rückerstattung vermieden. Die beiden Instrumente (CO2-Steuer und Zertifikatehandel) können somit problemlos parallel laufen und sich ergänzen. Während die Steuer ein stabiles Preissignal liefert, sorgt der Zertifikatehandel für mehr Sicherheit beim Erreichen übergeordneter (EU-weiter) Minderungsziele. Die Steuer wirkt ähnlich wie ein Mindestpreis beim Zertifikatehandel. Bei der Rückerstattung der Zertifikatekosten werden alle CO2-emittierenden Unternehmen (in allen Sektoren) gleichermaßen belastet. Die Steuer wird entlang der Wertschöpfungskette durch höhere Preise von extrahierenden an CO2-emittierende Unternehmen weitergereicht.
4. Absenkung bestehender Steuern
Die Einnahmen aus der CO2-Steuer sollten teilweise dazu verwendet werden, um bereits bestehende Belastungen (zum Beispiel Stromsteuer, EEG-Umlage) abzubauen, um sich dadurch einem einheitlichen CO2-Preis in der gesamten Volkswirtschaft anzunähern. Zudem sollten die Steuern auf Benzin und möglicherweise Diesel abgesenkt werden, so dass die Sprit-Preise konstant bleiben (also nicht durch die CO2-Steuer ansteigen). Benzin ist heute bereits höher besteuert als es einer Zielmarke von 180 Euro pro Tonne CO2 entspräche. Aufgrund der inelastischen Nachfrage nach Benzin und Diesel sind im Verkehrsbereich andere Maßnahmen erforderlich, um die sektoralen Emissionen abzusenken.
5. Regenwaldschutz und Minderung sozialer Härten
Ein Teil der verbleibenden Einnahmen aus der CO2-Steuer sollte für Programme zur Rettung der Regenwälder ausgegeben werden. Neben den Treibhausgasemissionen durch die Entwaldung erhöht der irreversible Verlust an Artenvielfalt die Folgekosten der Abholzung weit über die externen Kosten der entstehenden Emissionen hinaus. Deutschland sollte alle erdenklichen Maßnahmen ergreifen, um auf einen sofortigen Stopp der Entwaldung hinzuwirken, zum Beispiel durch Anreizprogramme. Wegen der Irreversibilität bei der Abholzung von Primärwäldern ist der Regenwaldschutz gegenüber heimischen Emissionsminderungen sogar zu priorisieren. Um eine Größenordnung zu nennen: Ich schlage zehn Milliarden Euro pro Jahr für den Regenwaldschutz vor, aus den Einnahmen der CO2-Steuer zu finanzieren (das entspricht circa 15 Prozent der Gesamteinnahmen aus der CO2-Steuer). Ein weiterer Teil der Steuereinnahmen kann verwendet werden, um betroffene Haushalte zu kompensieren. So könnten Prämien gezahlt werden für die Anschaffung einer neuen, umweltschonenderen Heizung. Noch verbleibende CO2-Steuereinnahmen sollten an die Bürger ausgezahlt werden. Die CO2-Steuer sollte aufkommensneutral gestaltet sein.
6. Steuerlicher Grenzausgleich
Deutschland sollte sich intensiv darum bemühen, sogenannte „border carbon adjustment“ (deutsch: steuerlicher Grenzausgleich), im Folgenden mit BCA abgekürzt, zu implementieren, zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen der heimischen Industrien. Beim BCA werden die Ausgaben für die CO2-Steuer an Unternehmen zurückerstattet, die ihre Produkte im Ausland verkaufen, und Importe von Produkten mit hohem „CO2-Gehalt“ werden mit der heimischen CO2-Steuer belastet. Um den bürokratischen Aufwand zu minimieren, sollten sich Unternehmen in einem Industriezweig mit Eigeninitiative um die Einrichtung von BCA in ihrem Sektor bewerben. Die Bundesregierung sollte BCA juristisch prüfen lassen und Maßnahmen ergreifen, um die Implementierung von BCA voranzutreiben. BCA entfällt automatisch beim Handel mit Ländern, die einen eigenen CO2-Preis in vergleichbarer Höhe haben. Somit entsteht ein zusätzlicher Anreiz für andere Länder, bei der CO2-Bepreisung mitzuziehen, um bürokratische Hürden durch BCA zu vermeiden. Deutschland sollte sich zudem intensiv dafür einsetzen, dass Schiffskraftstoff und Kerosin für Flugzeuge international besteuert werden.
7. Förderung erneuerbarer Energien
Neben dem globalen öffentlichen Gut der Klimastabilität stellen auch Investitionen in emissionsarme Technologien (zum Beispiel Photovoltaik, Speichertechnologien) eine Art globales öffentliches Gut dar. Somit sollte die Bundesregierung neben der Einführung einer CO2-Steuer auch weiterhin Investitionen in emissionsarme Technologien aktiv fördern.
Erläuterungen zu dem Maßnahmenpaket sind hier nachzulesen.