Der Verlust von Biodiversität und die Klimakrise bringen unsere natürlichen Lebensgrundlagen gleichermaßen in Gefahr. Die Zahlen sind dramatisch: Laut Weltbiodiversitätsrat IPBES-Assessment vom Frühjahr 2019 sind bis zu eine Million Arten vom Aussterben bedroht. Auch die Klimakrise ist spürbar: Die globale Durchschnittstemperatur ist bereits um 1,1 Grad gestiegen. Gesellschaftlich stehen wir damit vor einer doppelten Herausforderung: Klima- und Artenschutz müssen gleichermaßen gelingen.
Für die Erreichung der Klimaziele kommt der Offshore-Windenergie eine Schlüsselrolle zu. Zurzeit beträgt die installierte Leistung in der deutschen Nord- und Ostsee 6,6 Gigawatt. Bis 2030 sind 20 Gigawatt notwendig. Bis 2050 rechnet die Deutsche Umwelthilfe mit einem Bedarf von 50 Gigawatt.
Um dies zu erreichen, muss die Bundesregierung neue Impulse setzen. Ein Fokus sollte auf der Zusammenarbeit der Nordseeanrainer liegen. Die Bundesregierung muss die anstehende EU-Ratspräsidentschaft sowie die Präsidentschaft bei der North Seas Energy Cooperation für die Erarbeitung einer gemeinsamen Nordsee-Offshore-Strategie nutzen. Die Deutsche Umwelthilfe fordert, dass die Bundesregierung noch vor der Sommerpause zu einer Energiekonferenz der Nordseeanrainer einlädt.
50 Gigawatt Kapazität im Jahr 2050
Schlüssel für den Ausbau der Offshore-Windenergie ist die frühzeitige Planung von Flächen und Anbindungsleitungen. Dies gilt auch für das Stromnetz an Land, das den Strom aufnehmen muss. Hier ist der Bund in der Verantwortung: Er muss die naturschutzfachliche und technische Eignung der Flächen der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) untersuchen und geeignete Flächen für Offshore-Windparks im Flächenentwicklungsplan ausweisen.
Zieljahr für die Planungen muss das Jahr 2050 sein. Ein „vorläufiges Offshore-Ausbauziel“ für 2050 muss in der Größenordnung von 50 Gigawatt festgelegt werden. Der Blick des Flächenentwicklungsplans nur bis 2030 ist nicht ausreichend. Auch die administrativen Voraussetzungen müssen stimmen: Dazu gehören ausreichend Personal und Sachmittel beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, aber auch beim Bundesamt für Naturschutz.
Es muss schnell geklärt werden, welche Potenziale für Windenergie in der deutschen AWZ in der Nordsee naturverträglich nutzbar sind und welche Potenziale sich durch eine Kooperation der Nordseeanrainer ergeben. Ein abgestimmtes Vorgehen kann möglicherweise Flächen und Anbindungsleitungen einsparen.
Weder Ausbau noch Repowering in Schutzgebieten
Für den Schutz der Meeresnatur müssen von der Flächenplanung bis zum Betrieb der Anlagen naturschutzfachliche Vorgaben festgesetzt werden.
Die Flächenauswahl muss unabhängig, behördlich koordiniert und unter strenger Beachtung naturschutzrechtlicher Vorgaben durchgeführt werden. In Schutzgebieten sollten weder Ausbau noch Repowering von Windenergieanlagen stattfinden. Dies gilt auch in einem – je nach Artenspektrum – hinreichend breiten Puffer um diese Gebiete wie etwa die Doggerbank.
Um lärmempfindliche Arten wie beispielsweise Schweinswale noch besser zu schützen, müssen technische Schallschutzkonzepte und alternative Gründungsverfahren weiterentwickelt und verbindlich eingesetzt werden. Die Impulsrammung in Verbindung mit technischem Schallschutz muss als Übergangslösung gesehen werden bis naturverträgliche, schallarme Gründungsverfahren verfügbar sind.
Rücksicht nehmen auf Zugvögel
Je nach Standort der Anlagen besteht ein hohes Kollisionsrisiko für Zugvögel. Daher dürfen in der Ostsee keine Flächen mehr ausgewiesen werden, die über den Flächenentwicklungsplan 2019 hinausgehen. Zudem meiden einige Arten Windenergieanlagen weiträumig, Pracht- und Sterntaucher zum Beispiel in einem Umkreis von bis zu 16 Kilometern. Auch dies muss bei der Flächenauswahl berücksichtigt werden.
Unbedingt aufrecht zu erhalten ist der Fischereiausschluss in Offshore-Windparks. Er hat maßgeblich zu Bestandserholungen bei verschiedenen Fischarten beigetragen.
Die aufgezeigten Lösungsansätze bedienen Klima- und Artenschutz gleichermaßen. Letztendlich ist ein integrierter Ansatz für alle Nutzungen gefragt: Wir brauchen weniger Fischerei, weniger Schiffsverkehr und weniger Rohstoffabbau in der Nordsee. All dies würde Arten und Habitate entlasten und Freiräume für den Ausbau der Offshore-Windenergie schaffen. Das Prinzip ist einfach: Wenn die Nutzung der Flächen für die Energiewende Priorität haben soll, die Flächen aber nicht überlastet werden dürfen, müssen notwendigerweise andere Nutzungen zurückgefahren werden.