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Energie & Klima

Standpunkte Neues Klimaschutzgesetz: Nicht ambitioniert genug und zu unverbindlich

 Joachim Nitsch, Verein CO2-Abgabe
Joachim Nitsch, Verein CO2-Abgabe

Bis 2030 sollte Deutschland auf dem gleichen Minderungspfad voranschreiten wie in den vergangenen drei Jahren, fordert Joachim Nitsch vom Verein CO2-Abgabe. Dann wären bis dahin schon 73 Prozent weniger Emissionen erreicht. Wie das konkret möglich wäre, beschreibt Nitsch in seinem Standpunkt.

von Dr. Joachim Nitsch

veröffentlicht am 20.05.2021

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Die Bundesregierung hat neue Klimaziele für die Jahre 2030 bis 2045 beschlossen: Das Treibhausgas-Minderungsziel für 2030 wurde auf 65 Prozent gegenüber 1990 angehoben, für 2040 wurde ein Minderungsziel von 88 Prozent vorgegeben, bis 2045 soll Klimaneutralität erreicht werden.Doch hat die Regierung damit den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts erfüllt?  Nein. Sie hat stattdessen eine große Chance verpasst, der deutschen Klimaschutzpolitik jetzt neue Dynamik zu verleihen. Eine Nachbesserung ist deshalb dringen geboten.

Das für den Verein CO2 Abgabe erstellte Energieszenario Klima-21 zeigt auf, was für eine zielstrebige Emissionsreduktion an Zubau von erneuerbaren Energien und Effizienzsteigerung notwendig ist. Auf dieser Basis können die Treibhausgas-(THG)-Emissionen bis 2040 bei rund 135 Millionen Tonnen CO2liegen, was einem Rückgang um 89 Prozent entspricht. Eine „klimaneutrale“ Energieversorgung Deutschlands bis 2045 würde damit in greifbare Nähe rücken.

In den Jahren 2018 bis 2020 sind die THG-Emissionen Deutschlands um 153 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (Mt CO2) gesunken. Korrigiert man diesen Wert näherungsweise um die durch die Corona-Pandemie erwirkten Emissionsminderungen in 2020, verbleibt immer noch eine Reduktion von rund 120 Mt CO2 oder 40 Mt CO2 pro Jahr, die durch energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen und die dadurch induzierten Aktivitäten bewirkt wurde.

Was hindert uns daran, diesen seit 2017 eingetretenen jährlichen Rückgang bis 2030 fortzusetzen? Statt wie die Bundesregierung am alten Emissionsniveau von 2020 aus dem Klimaschutzgesetz von 813 Mt CO2 festzuhalten, sollte Deutschland vom tatsächlichen Niveau von 739 Mt CO2 aus starten. Damit könnte bis 2030 ein THG-Emissionsniveau von 340 Millionen CO2 erreicht werden, was einer Reduktion der gesamten THG-Emissionen gegenüber 1990 von 73 Prozent entspricht. Es wäre somit eine wichtige Bedingung des Gerichtsurteils erfüllt und die Klimaschutzlücke geringer ausfallen. Zudem würde damit die THG-Reduktion nicht auf spätere Zeiträume, Regierungen und die jüngere Generation verlagert.

Um diese angestrebte Dynamik zu gewährleisten, müssen allerdings sehr konkrete Maßnahmenbündel schnellstmöglich umgesetzt werden. Die wichtigsten sind:

1. Kohleausstieg und Ausbau der Erneuerbaren

Der weitaus größte THG-Reduktionsbeitrag in den Jahren 2018 bis 2020 von rund 100 Mt CO2 erfolgte durch den Rückgang der Stromerzeugung aus Stein- und Braunkohle. Ein vollständiger Ausstieg aus der Kohleverstromung bis 2030 ist daher die Grundvoraussetzung für wirksamen Klimaschutz in diesem Jahrzehnt! Erreicht werden kann dies mit einem CO2-Mindestpreis für die Energieerzeugung im EU-Emissionshandel: Entweder durch Einführung in der gesamten EU im Rahmen des Green Deal oder einer EU-Vorreiterallianz oder in Deutschland allein, wie es Großbritannien 2013 bereits vorgemacht hat.

Parallel dazu ist ein entsprechender Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien (EE) auf einen Anteil am Bruttostromverbrauch von knapp 80 Prozent (2020 = 46 Prozent) erforderlich. Der jährliche Zubau von EE-Strom muss deshalb auf etwa 22 Gigawatt (GW) brutto pro Jahr gesteigert werden. Dies entspricht mehr als einer Verdopplung der gegenwärtigen Zubaurate von 8,6 GW. Dies ist auf Dauer ohnehin erforderlich, wenn man eine vollständig auf EE-basierte Energieversorgung anstrebt und dazu neben EE-Strom auch Wasserstoff als die zentralen Energieträger einsetzten will.

Bis 2030 kann eine erfolgreiche Umsetzung der Strategie aus CO2-Mindestpreis im EU-Emissionshandel und EE-Ausbau zu einer Verringerung der THG-Emissionen um weitere 140 Mt CO2 führen.

2. Effizienz im Wärmesektor

Mit einer raschen und systematischen Mobilisierung der Effizienzpotenziale im Wärmesektor kann bis 2030 ein Rückgang des Wärmebedarfs um 30 – 35 Prozent gegenüber. 2020 erreicht werden. Höhere Effizienzstandards für Neubau und vor allem Bestandsgebäude müssen mit einem deutlich beschleunigten Ausbau von EE zur Wärmebereitstellung bei Gebäuden und der industriellen Prozesswärme auf einen Anteil von rund 40 Prozent (2020 = 19 Prozent) verknüpft werden. Damit würde gewährleistet, dass staatliche Fördermittel künftig in zielkompatible Klimaschutzmaßnahmen flössen. In dieser Kombination können die THG-Emissionen des Wärmesektors bis 2030 um rund 170 Mt CO2 reduziert werden.

Dazu bedarf es verpflichtender Energieleitpläne für alle Kommunen, effiziente und vernetzte Quartierslösungen, wobei multivalente mehrleitfähige Wärmenetze und dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung eine wichtige Rolle spielen sollten. Mit einer Angleichung des CO2-Mindestpreises im EU-Emissionshandel und dem nationalen Brennstoffemissionshandelsgesetz, der bis 2030 auf 100 Euro gleichmäßig steigt, kann der Wärmesektor so insgesamt die Reduktion von 170 Mt CO2 beitragen.

3. Verkehrswende

Der Verkehrssektor hat bisher keinen Beitrag zum Klimaschutz erbracht. Der Rückgang der THG-Emissionen im Jahr 2020 von etwa 20 Mt CO2 ist allein auf das reduzierte Verkehrsaufkommen infolge der Corona-Pandemie zurückzuführen. Eine substantielle Umkehr des langjährigen Trends zu wachsendem Verkehrsaufkommen mit immer größeren Fahrzeugen im Individualverkehr ist nur mit mutigen verkehrspolitischen Maßnahmen, wie eine fahrleistungsbezogene Pkw-Maut und eine Speditionsabgabe, zu erreichen. Vorrangig ist ein Umbau der Mobilitätsstrukturen mit Begrenzung und allmählicher Zurückdrängung des motorisierten Individualverkehrs.

Ein zügiger Einstieg in diese Strategie kann bis 2030 eine Reduktion des Energieverbrauchs im Verkehrsbereich um gut 20 Prozent bewirken. Der Anteil von Strom kann auf rund zehn Prozent (2020 = zwei Prozent) und der gesamte EE-Anteil auf knapp 30 Prozent (2020 = sieben Prozent) steigen. Damit könnte der Verkehrssektor seine THG-Emissionen bis 2030 um rund 60 Mt CO2 senken.

4. Energiepreisreform

Die CO2-Bepreisung ist über die fossilen Energieträger hinaus weiterzuentwickeln, und auf alle klimaschädlichen Aktivitäten und Produkte auszuweiten. Zielmarke für die Höhe eines derartigen CO2-Mindestpreises sollte wie oben genannt mindestens 100 Euro im Jahr 2030 sein. Ein mit der Zeit kontinuierlich steigendes und angemessen hohes CO2-Mindestpreissignal ist das mächtigste, mit einer erheblichen Breitenwirkung versehene Instrument, das man zur Umsetzung der Energiewende und der Klimaschutzziele einsetzen kann.

Nur durch eine rasche und konsequente Veränderung des gegenwärtigen Energiepreisgefüges kann das notwendige Vordringen von EE-Strom im Wärme- und im Verkehrssektor angestoßen und aufrechterhalten werden. Die längerfristig erforderlich breite Einführung von EE-Wasserstoff hat auf dem Energiemarkt ebenfalls nur eine faire Chance, wenn die fossilen „Konkurrenten“ Gas und Öl mit den vollen Schadenskosten des Klimawandels beaufschlagt werden.

5. Emissionen in der Lieferkette bilanzieren

Der Anteil Deutschlands am Welthandel liegt bei über sieben Prozent. Deutschland ist nicht nur Exportnation von Maschinen und Technologie, sondern auch Nettoimporteur von Emissionen. Ein „klimaneutrales Deutschland“ wird es nur geben, wenn die Bilanzierung aller Treibausgasemissionen durch die gesamte Lieferkette zum Grundprinzip unseres zukünftigen Wirtschaftens gemacht wird.

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