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Energie & Klima

Standpunkte Privaten Solarstrom im Zertifikatehandel anerkennen

Markus Meyer, Leiter Politik bei Enpal
Markus Meyer, Leiter Politik bei Enpal Foto: Enpal

Welche Stromquelle E-Autos nutzen, spielt derzeit keine Rolle bei der Zuteilung von Zertifikaten für den Immissionsschutz. Eine vertane Chance, meint Markus Meyer vom Solarunternehmen Enpal. Die Bundesregierung könne mit der Anrechnung von eigenerzeugtem Solarstrom den Ausbau der Erneuerbaren anschieben und gleichzeitig marktwirtschaftlichen Klimaschutz stärker verankern.

von Markus Meyer

veröffentlicht am 20.06.2023

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Unternehmen, die klimaschädliche fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen, stehen unter gesetzlichem Druck, den Anteil dieser Kraftstoffe in ihrem Portfolio Jahr für Jahr zu reduzieren. Grundlage dafür ist die BImschV, also der Immissionsschutz. Dabei haben die Unternehmen zwei Möglichkeiten: Zum einen können sie emissionsärmere Kraftstoffe in ihr Geschäftsmodell integrieren, zum anderen können sie Zertifikate von Elektrofahrzeugbesitzern erwerben, um ihre CO2-Bilanz zu verbessern und ihre Investitionen in klimafreundliche E-Mobilität zu lenken. Doch dieser Ansatz hat einen entscheidenden Haken: Der deutsche Strommix bestimmt den Preis der Zertifikate, was zu Ungerechtigkeiten führen kann.

Je höher der Anteil fossiler Energien im Strommix ist, desto niedriger sind die Preise für die Zertifikate der Elektrofahrzeuge. Dies mag auf den ersten Blick nachvollziehbar erscheinen, da sich die Klimabilanz der Elektroautos verschlechtert, wenn sie mit „Graustrom“ geladen werden, der sowohl aus fossilen als auch erneuerbaren Energiequellen stammt. Doch dadurch ist das System kaum noch berechenbar. In den letzten zwölf Monaten wurde verstärkt Kohleenergie eingesetzt, was zu einem Preisverfall der Zertifikate führte. Dies ist besonders bitter für Verbraucherinnen und Verbraucher, die nicht nur ein Elektroauto besitzen, sondern auch eine PV-Anlage betreiben und sich dadurch besonders klimafreundlich verhalten.

Die E-Auto-Stromquelle ist derzeit irrelevant

Der Anteil klimafreundlichen Stroms, der in das Elektroauto fließt, ist bei Besitzern von PV-Anlagen durch den selbst produzierten PV-Strom deutlich höher. Dieses vorbildhafte Verhalten sollte belohnt und die treibhausgassenkende Wirkung des PV-Stroms anerkannt werden. Doch bei der Erstellung der Zertifikate durch das Umweltbundesamt (UBA) wird nicht unterschieden, ob ein Verbraucher sein Auto mit Graustrom aus dem Netz oder mit klimafreundlichem PV-Strom aus der eigenen Anlage lädt. In beiden Fällen erhalten die Verbraucher den gleichen Erlös. Dadurch bleibt ein vielversprechender Anreiz für den Erwerb von PV-Anlagen und Elektrofahrzeugen ungenutzt.

Dieses Problem ist nicht neu, und bereits seit Jahren fordern verschiedene Akteure der Energiewirtschaft und der E-Mobilität eine Anerkennung von privatem PV-Strom beim Zertifikatehandel. Früher wurden diese Forderungen oft mit dem Hinweis auf die Schwierigkeit der Messung der klimafreundlichen Strommengen, die direkt in das Elektroauto fließen, abgetan. Doch mittlerweile gibt es hochgradig digitalisierte Marktakteure in der Energiewirtschaft, die diese Mengen genau abgrenzen und unterscheiden können, ob ein Verbraucher sein Elektroauto mit Graustrom aus dem Netz oder PV-Strom aus der eigenen Anlage lädt. Die technischen Voraussetzungen dafür sind also gegeben.

Erneuerbare für Habeck, ein Markthebel für Wissing

Jetzt liegt es an der Bundesregierung, diese Chance zu nutzen. Durch die Anerkennung von privatem PV-Strom beim THG-Zertifikatehandel könnte die Regierung gleich mehrere Vorteile erzielen. Zum einen würde sie einen Anreiz für den Ausbau erneuerbarer Energien und den Rollout intelligenter Stromzähler schaffen, was dem grünen Wirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne) zugutekommen würde. Zudem böte sich dem Verkehrsministerium von Volker Wissing (FDP), das in Bezug auf Klimapolitik unter Druck geraten ist, ein marktwirtschaftlicher Hebel zur Senkung der Emissionen im Verkehrssektor. Und schließlich könnte FDP-Finanzminister Christian Lindner eine Entlastung des EEG-Kontos erreichen, da die PV-Anlagen, die mit den Zertifikaten kombiniert werden, keine Einspeisevergütung erhalten dürfen.

Die Bundesregierung hat die Möglichkeit, diesen Hebel im Rahmen der 38. Bundesimmissionsschutzverordnung zu aktivieren, die in Kürze im Kabinett verabschiedet werden soll. Es ist höchste Zeit, dass sie diese Chance ergreift und einen wichtigen Schritt in Richtung einer nachhaltigen Energiewende geht. Die Anerkennung von privatem PV-Strom beim THG-Zertifikatehandel würde nicht nur klimafreundliches Verbraucherverhalten belohnen, sondern auch die Energiewende vorantreiben und die Emissionen im Verkehrssektor effektiv reduzieren. Die Bundesregierung sollte diese Chance nicht ungenutzt lassen und ihre Verantwortung für den Klimaschutz wahrnehmen.

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