Natur-Infrastruktur-Gesetz : Schleichendes Ende der Rohstoffindustrie
Der Entwurf zum Natur-Infrastruktur-Gesetz droht, die Gewinnung von Rohstoffen in weiten Teilen Deutschlands zu erschweren und zu verteuern, schreibt Matthias Frederichs, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Baustoffe – Steine und Erden. Er fordert eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs.
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Das Natur-Infrastruktur-Gesetz (NatInfG) wurde im März 2026 als ökologisches Gegengewicht zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz (InfZuG) angekündigt. Dass eine politische Verbesserung – in diesem Fall schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren im Infrastrukturbereich – ein Gegengewicht braucht, ist eine fehlgeleitete Annahme. Denn Fortschritte an einer Stelle verlieren ihre Wirkung, wenn sie an anderer Stelle durch neue Belastungen wieder zunichtegemacht werden.
Der vom Bundesumweltministerium vorgelegte Entwurf schlägt den Schutz bestimmter Naturschutzgüter durch das überragende öffentliche Interesse vor. Erfasst werden unter anderem Naturschutzgebiete und Kernzonen von Biosphärenreservaten. Diese Gebiete machen etwa fünf Prozent der Landesfläche aus. Im NatInfG-Entwurf ist zwar kein explizites Verbot für wirtschaftliche Aktivitäten ausgeführt wird. Dennoch dürfte es in diesen Gebieten aufgrund von behördlichen Abwägungsprozessen nahezu unmöglich werden, Folgegenehmigungen für die Rohstoffgewinnung zu erhalten.
Daneben führt der Entwurf die neue Flächenkulisse der „Natürlichen Infrastruktur“ ein. Dazu sollen unter anderem Natura-2000-Gebiete, gesetzlich geschützte Biotope und Biotopverbundflächen zählen. Zunächst soll die Natürliche Infrastruktur schätzungsweise 15 Prozent der Landesfläche erfassen. Da die Natürliche Infrastruktur laut Entwurf zu schützen und auszuweiten ist, dürfte der Anteil in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Allein der Biotopverbund soll laut Entwurf bis Ende 2030 mindestens 15 Prozent der Fläche jedes Bundeslandes umfassen.
Rohstoffe lassen sich nicht verlegen
Für die Rohstoffgewinnung ist jedoch nicht der bundesweite Flächenanteil entscheidend, sondern die konkrete räumliche Überschneidung mit den Lagerstätten vor Ort. Gerade hier ist die Betroffenheit besonders groß. Obwohl die Rohstoffgewinnung in Deutschland nur rund 0,4 Prozent der Landesfläche beansprucht, finden schätzungsweise zwei Drittel auf Flächen der angedachten natürlichen Infrastruktur statt. Hinzu kommt, dass Rohstoffe nur dort gewonnen werden können, wo sie geologisch vorhanden sind. Ein Kalksteinvorkommen, eine Kieslagerstätte oder eine Tonmineralschicht lassen sich nicht an einen anderen Standort verlegen.
Die räumliche Überschneidung von Rohstoffgewinnung und der geplanten natürlichen Infrastruktur ist kein Zufall, da beide außerhalb von Siedlungs- und Verkehrsflächen liegen. Hinzu kommt, dass die Geologie die übertägige Gewinnung von mineralischen Rohstoffen durch geringe Überlagerung dort zulässt, wo gleichzeitig die Böden für den Ackerbau oft natürlicherweise ungeeignet sind. Beispiele sind die Randlagen unserer Mittelgebirge oder die ehemaligen Auen unserer Flüsse.
Dabei ist es möglich, dass Gewinnungsbetriebe und natürliche Infrastruktur voneinander profitieren. Wer einen Rohstoffbetrieb vor Ort besucht, erkennt schnell, welch großer Wert auf einen möglichst schonenden Umgang mit der Natur gelegt wird und wie frühzeitig die spätere Renaturierung mitgedacht wird. Zugleich können während und nach der Nutzung wertvolle Lebensräume entstehen – etwa für Pionierarten, die auf Offenlandschaften, Abbruchkanten oder temporäre Gewässer angewiesen sind. Es verwundert daher nicht, dass zahlreiche ehemalige Gewinnungsstätten unmittelbar nach Abschluss des Abbaus in Naturschutzkategorien eingeordnet werden. Dieses Zusammenspiel wird im Rahmen des NatInfG an keiner Stelle anerkannt.
In der Praxis würde das NatInfG zwangsläufig zu weniger Genehmigungen führen. Hinzu kommen direkte Kostensteigerungen und eine sich weiter verschärfende Flächenkonkurrenz. Für Eingriffe in Flächen der Natürlichen Infrastruktur soll sich der biotopwertbezogene Kompensationsbedarf pauschal um 20 Prozent erhöhen. Auch Ersatzzahlungen sollen in den vom Entwurf erfassten Fällen um 20 Prozent steigen. Dadurch wird das bestehende Konzept, dass Rohstoffgewinnungsstätten maßgeblich durch Renaturierung und Rekultivierung kompensiert werden, massiv beeinträchtigt. Es müssten daher künftig weitere Flächen für Kompensationszwecke erworben und aufgewertet werden, die wiederum die bestehenden Flächennutzungskonflikte weiter verschärfen. Das bedeutet, dass die Gewinnung von Rohstoffen erheblich verteuert werden würde und damit eine weitere Wettbewerbsbeeinträchtigung einhergeht.
Große Risiken für die Rohstoffindustrie
Sollte das NatInfG in dieser Form kommen, würde dies das Ende für die Rohstoffindustrie in Deutschland auf Raten bedeuten. Dank bereits erteilter Genehmigungen wäre die Rohstoffversorgung zunächst gesichert. Doch jede Folgegenehmigung in den betroffenen Gebieten würde sich zu einem existenziellen Risiko entwickeln. Und das zu einer Zeit, in der für den Ausbau der Infrastruktur besonders viele mineralische Rohstoffe benötigt werden. Mit der Zeit gäbe es immer weniger Gewinnungsstätten, Transportkosten und CO2-Ausstoß würden erheblich zunehmen und die Abhängigkeit zu Importen aus dem Ausland wachsen. Hinzu kommt, dass potenzielle Gesetzgebungsvorhaben zur Erleichterung der heimischen Rohstoffgewinnung – dieses Ziel findet sich sogar im Koalitionsvertrag –, wie etwa die angekündigte Bergrechtsreform, bereits im Voraus entkernt würden.
Um die Gewinnung heimischer Rohstoffe in Deutschland weiter zu ermöglichen, sind in erster Linie drei Nachbesserungen erforderlich. Wirtschaftliche Aktivitäten und Naturschutz müssen weiterhin einem ausgewogenen Interessenausgleich unterliegen. Das bedeutet, dass weder ein überragendes öffentliches Interesse für ohnehin streng geschützte Flächen noch die neue Schutzkategorie der natürlichen Infrastruktur eingeführt werden sollten. Letztere darf ebenso wenig wirtschaftliche Aktivitäten künstlich verteuern, sondern muss die Flächenverfügbarkeit für Kompensationsmaßnahmen erleichtern – so war es ursprünglich im Koalitionsvertrag auch angedacht. Die geplanten Erhöhungen des Kompensationsbedarfs und der Ersatzzahlungen müssen zurückgenommen werden.
Ohnehin wäre es sinnvoller, auf ein Zusammenspiel zwischen wirtschaftlichen Aktivitäten und Naturschutz zu setzen statt auf deren Abgrenzung. Wie im Koalitionsvertrag klar benannt, sollten das Prinzip „Schutz durch Nutzung“ und die produktions- und betriebsintegrierte Kompensation gestärkt werden. Regelungen wie „Natur auf Zeit“ könnten schon heute vom Gesetzgeber umgesetzt werden. Die Rohstoffgewinnung ist im NatInfG im Übrigen nur einer von vielen betroffenen Sektoren. Auch Infrastrukturprojekte, die nicht vom Sondervermögen erfasst sind, Wohnungsbau oder der Umbau von Industrieanlagen würden verteuert und erschwert. Das Natur-Infrastruktur-Gesetz droht so zum Stillstands-Erhaltungs-Gesetz zu werden.
Dr. Matthias Frederichs ist seit August 2022 Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Baustoffe – Steine und Erden.
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