Es gab Zeiten, da konnten Landwirte und Investoren mit Biogas eine sichere Rendite einfahren: In den Jahren 2004 bis 2011 waren die für jeweils 20 Jahre garantierten Festvergütungen nach dem EEG so hoch, dass sich die Produktion von Strom und Wärme aus Biogas lohnte. Seit 2014 reicht die EEG-Vergütung für Anlagen auf Basis von Energiepflanzen wie Mais oder Getreide nicht mehr aus, sodass aktuell nur noch Kleinanlagen für Gülle oder Abfälle ans Netz gehen.
Das Leipziger Institut für Energie geht in seiner Mittelfristprognose für 2017 bis 2021 davon aus, dass bei der Biomasse in den nächsten Jahren wenige zusätzliche Anlagen gebaut werden. Auch werde die Stromerzeugung nur noch um etwa drei Prozent zwischen 2016 und 2021 zulegen. Das wäre deutlich weniger als von 2012 bis 2016 (27 Prozent).
Für Biomasseanlagen wird im Jahr 2017 die Ausschreibung zur Pflicht. Ausgenommen sind davon nur Neuanlagen mit einer installierten elektrischen Leistung bis 150 Kilowattstunden. An den Ausschreibungen können sich auch Betreiber bestehender Anlagen beteiligen. Diese bekommen dadurch Aussicht auf eine Anschlussförderung, wenn die EEG-Vergütung auslaufen wird.
Das jährliche Ausschreibungsvolumen liegt in den Jahren 2017 bis 2019 bei jeweils 150 MW brutto und in den Jahren 2020 bis 2022 bei 200 MW brutto. Die Leistung der kleineren Biomasse-Neuanlagen, die außerhalb von Ausschreibungen zugebaut werden, wird beim Ausschreibungsvolumen des Folgejahres abgezogen.
Anlagen, die an der Ausschreibung teilnehmen, müssen den Strom flexibel erzeugen. Die Förderung für Strom aus Biogasanlagen gibt es nur noch für 50 Prozent der installierten Leistung. Die Bundesregierung will nicht mehr, dass die Biogasanlagen gleichmäßig mit einer Auslastung von 90 Prozent übers Jahr gerechnet gefahren werden. Die Anlagen sollen viel Strom produzieren, wenn er knapp ist und wenig, wenn Strom reichlich vorhanden ist – beispielsweise aus Windkraft.
Insgesamt gehen die Experten vom Leipziger Institut allerdings davon aus, dass die wirtschaftlichen Anreize zu gering sind, um die jährlichen Ausschreibungsvolumina zu erreichen. So würden ab 2021 verstärkt Anlagen stillgelegt.