Das Klimapaket sieht vor, als Ausgleich für die CO2-Bepreisung die EEG-Umlage schrittweise zu senken. Dies soll aus den Mitteln aus der CO2-Bepreisung erfolgen. Die CDU kündigte jüngst und mit Blick auf ihren Parteitag im November zudem an, die gesamte EEG-Umlage abschaffen zu wollen und die EEG-Vergütung durch CO2-Bepreisungsmittel zu finanzieren. Nun ist die CO2-Bepreisung auch aus Sicht des BEE der richtige Hebel, um endlich eine wirkungsvolle CO2-Minderung zu erreichen. Doch muss dabei darauf geachtet werden, dass die beiden Instrumente EEG-Umlage und CO2-Bepreisung nicht miteinander vermischt werden.
Die vorgesehene Absenkung der EEG-Umlage mithilfe der CO2-Bepreisung birgt die Gefahr, dass die Rechte des deutschen Gesetzgebers beschnitten werden. Sobald nämlich staatliche Gelder in den EEG-Wälzungsmechanismus fließen, wird das EEG eine Beihilfe und unterliegt damit den Beihilfeleitlinien der EU-Kommission. Genau das würden die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung dann sein: staatliche Gelder zur Senkung der EEG-Umlage. Sobald das EEG als Beihilfe eingestuft wird, verliert die Bundesregierung ihre Hoheit über dieses entscheidende Instrument. Über die deutsche Energiepolitik würde dann die EU, allen voran die Europäische Kommission, entscheiden. Das kann niemand wollen; Deutschland sollte die Souveränität über die eigene Energiepolitik im Rahmen der vorliegenden EU-Richtlinien und Verordnungen behalten.
Unsicherheit war erst kürzlich beseitigt worden
Dies ist umso brisanter vor dem Hintergrund, dass die EU-Kommission bereits das EEG 2012 als Beihilfe eingestuft hatte. Es folgte ein jahrelanges Tauziehen mit erheblicher Rechtsunsicherheit für die Erneuerbare-Energien-Branche, die erst im Frühjahr dieses Jahres mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), dass das EEG 2012 keine Beihilfe sei, ein Ende gefunden hat. Diese Unsicherheit jetzt wieder aufs Tableau zu heben ist nicht nachvollziehbar.
Ein Weg, die EEG-Umlage abzusenken, ohne das EEG-Konto mit staatlichen Mitteln zu infizieren, wäre die Verlagerung der Industrieprivilegien in den Bundeshaushalt. Dies würde das EEG-Konto alleine um rund fünf Milliarden Euro entlasten, ohne dass auch nur ein Euro staatlicher Mittel in das EEG-Konto fließen müsste.
Hinzu kommt: Die CO2-Bepreisung wirkt von sich aus sogar senkend auf die EEG-Umlage, weil sie den Börsenwert von erneuerbarem Strom hebt und dadurch die Differenz zu der Vergütung an die Betreiber von Erneuerbare-Energie-Anlagen verringert. Das ist der marktwirtschaftliche Hebel, der sauberen Strom belohnt. Genau das soll die CO2-Bepreisung auch tun: Eine Lenkungswirkung entfalten, wegführen von den fossilen Energieträgern und ihren hohen, klimaschädlichen Emissionen. Deshalb sieht das CO2-Konzept des BEE auch vor, die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung den Bürgerinnen und Bürgern direkt zukommen zu lassen, sei es über die Absenkung der Stromsteuer im Stromsektor oder über eine direkte Pro-Kopf-Rückverteilung im Wärmesektor.
Mit diesen Maßnahmen, Verlagerung der
Industrieprivilegien in den Bundeshaushalt und direkte, vollständige
Rückvergütung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Bürgerinnen und
Bürger über eine Klimaprämie, ließe sich ein rechtssicherer, sozial gerechter
und ökologisch wirksamer Mechanismus
bei der CO2-Bepreisung herstellen.