Es ist ohne Zweifel eine gute Nachricht für die Stromkunden: Laut Agora Energiewende wird die EEG-Umlage 2018 nicht steigen. Das ist aber auch gut für die Energiewende. Denn anders als 2013 werden die Koalitionsverhandlungen nicht unter der Last einer gerade wieder deutlich steigenden EEG-Umlage geführt. Das dürfte die Verhandlungen entspannen und macht Hoffnung für die Energiewende und den Klimaschutz.
Aber wie 2013 besteht die Gefahr, dass aus der Entwicklung der EEG-Umlage die falschen politischen Schlüsse gezogen werden. Damals war man weithin der Meinung, die Explosion der EEG-Umlage sei verursacht durch das bestehende EEG. Denn dieses ermöglichte einen angeblich zu schnellen Ökostromausbau bei vermeintlich zu hohen Vergütungen. Daher wurden die Deckelung des Ausbaus und die Umstellung auf ein Ausschreibungssystem beschlossen. Inzwischen ist beides umgesetzt.
Dass die EEG-Umlage seit 2014 nur noch langsam und nächstes Jahr gar nicht steigt, erweckt den Eindruck, genau diese grundlegende Änderung des EEG sei die Ursache für das Ende der Kostenexplosion. Dies aber ist falsch – und könnte die Politik ein weiteres Mal verwirren.
Um das nachvollziehen zu können muss man wissen, dass die EEG-Umlage zur Beurteilung der Kosteneffizienz des aktuellen Ökostromausbaus und des geltenden EEG völlig ungeeignet ist. Denn sowohl Höhe als auch Schwankungen der EEG-Umlage werden durch die rechnerischen Kosten der Altanlagen bestimmt. Sie sind rund fünfzehnmal höher als die eines neuen Jahrgangs. Mögliche Änderungen der Kosten für Neuanlagen gehen daher vollständig im Rauschen unter.
Wichtigster Grund für die im kommenden Jahr nicht steigende Umlage ist laut Agora Energiewende, dass die Strompreise an der Strombörse heute höher sind als vor einem guten Jahr angenommen. Schließlich errechnet sich die Umlage durch die Differenz zwischen dem Börsenpreis für Strom und den Einspeisetarifen für Ökostrom. Diese rechnerischen Kosten, die durch die EEG-Umlage ausgeglichen werden, sinken automatisch, wenn der Börsenpreis steigt. Und zwar für alle seit 1991 in Betrieb genommenen EEG-Anlagen. Daher wird in diesem Jahr praktisch zu viel EEG-Umlage abgeführt. Der Überschuss wird im kommenden Jahr abgebaut.
Ein sachgerechter Kostenindikator für den aktuellen Ökostromausbau ist die durchschnittliche Vergütung neuer EEG-Anlagen. So stellen die von EnKliP entwickelten und veröffentlichten „EEG-Jahrgangsvergütungen“ die durchschnittlichen Vergütungen aller in einem Kalenderjahr neu in Betrieb genommenen Wind-, Photovoltaik und Biomasseanlagen dar. Diese haben sich bereits zwischen 2010 und 2013 mehr als halbiert und liegen seitdem im Bereich von 12 Ct/kWh. Das ist das offizielle Kostenziel der Bundesregierung von 2014. Diese gibt Kosten für Strom aus neuen fossilen Kraftwerken mit bis zu 11 Ct/kWh an. Die massive Kostensenkung beim Ökostromausbau fand vor der Deckelung des Ausbaus und vor der Umstellung auf ein Ausschreibungssystem statt. Gründe sind vor allem der Preis- und Vergütungssturz bei Strom aus Photovoltaik, der Einbruch des Ausbaus der nach wie vor relativ teuren Biogasanlagen und die deutliche Steigerung des Ausbaus des Billigmachers Windenergie an Land. Dieser kostengünstige Ökostrommix mit vielen günstigen und wenigen teuren Anlagen wird seit 2013 ausgebaut. Das hat dazu geführt, dass das offizielle Kostenziel der Bundesregierung seit Jahren übererfüllt wird.
Die Änderungen des EEG während der vergangenen Legislaturperiode haben zu diesem günstigen Ökostrommix nicht beigetragen. Im Gegenteil. Hätte die Bundesregierung ihre technologiespezifischen Ausbauziele erreicht, sähe die Kostenbilanz leicht schlechter aus. Denn laut EEG soll deutlich weniger der kostengünstigen Windenergie an Land und mehr der relativ teuren Biogasanlagen ausgebaut werden. Weniger von den teuren und mehr von den günstigen Technologien bedeutet aber weniger Kosteneffizienz. Ein Szenariovergleich von EnKliP zeigt, dass bei einem Erreichen der technologiespezifischen Ausbauziele das Kostenziel knapp verfehlt worden wäre.
Und nicht nur die Kosteneffizienz, auch der Klimaschutz profitiert von dem „zu schnellen“ Ökostromausbau. Bis 2018 werden so zwei Prozent mehr Ökostrom erzeugt – und rund ein Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen zusätzlich eingespart.
Nicht zuletzt ist es zu früh zu behaupten, dass die zweite grundsätzliche Änderung des EEG die Kosten gesenkt hätte: Die Umstellung auf Ausschreibungen. So hat EnKliP gezeigt, dass die Fortführung der Absenkung der staatlich festgelegten Vergütungen der letzten Jahre bei Wind an Land und Photovoltaik zu ähnlich niedrigen Vergütungen geführt hätte.
Für die Koalitionsverhandlungen ergeben sich daraus drei zentrale Schlussfolgerungen: Erstens ist der Ökostrommix entscheidend. Zweitens ist aus Kostensicht kaum relevant, ob und ggf. mit welchen Instrumenten die EEG-Vergütungen möglicherweise weiter reduziert werden können. Und drittens: Einem schnelleren Ausbau der heute bereits günstigen Ökostromtechnologien Windenergie an Land und Photovoltaik steht aus Kostensicht nichts entgegen.