AgNes-Prozess : Wie ein Messkonzept über die Zukunft der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung entscheidet
Dass die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vom geplanten Prosumeraufschlag härter getroffen wird als Mieterstrom, ist bekannt. Weniger diskutiert wird, warum das so ist und dass eine einzige Korrektur im Festlegungsentwurf genügen würde. Bis zum 18. September ist dafür Zeit.
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Der AgNes-Entwurf der Bundesnetzagentur (BNetzA) behandelt zwei Häuser unterschiedlich, die sich physikalisch nicht unterscheiden. Gleiche Dachanlage, gleiche Wohnungszahl, gleicher Netzanschluss, gleiche Bezugsmenge. Das eine Haus zahlt ab 2029 einen Prosumeraufschlag, das andere zehn. Was sie trennt, ist die Verschaltung im Keller.
Worum es dabei konkret geht: AgNes ist kein Gesetz, sondern ein Festlegungsverfahren der Bundesnetzagentur. Weil die Stromnetzentgeltverordnung Ende 2028 ausläuft und ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs die Regulierungsbehörde selbst in die Verantwortung nimmt, wird die Berechnung der Netzentgelte ab 2029 neu geordnet.
Für Selbsterzeuger enthält der Entwurf dabei einen neuen Posten: den sogenannten Prosumeraufschlag. Wer einen Teil seines Stroms selbst erzeugt und deshalb weniger aus dem Netz bezieht, soll einen pauschalen Zuschlag auf den Grundpreis zahlen. Als Festbetrag, unabhängig von der bezogenen Menge, und für Bestandsanlagen ebenso wie für neue. Die Netzbetreiber sollen die betroffenen Anschlüsse bis April 2028 identifizieren. Wie stark ein Gebäude belastet wird, hängt dann aber nicht davon ab, wie viele Menschen darin wohnen oder wie viel Solarstrom sie nutzen, sondern von einer formalen Größe: der Zahl der aktiven Marktlokationen.
Beim klassischen Mieterstrom hat ein Gebäude genau eine: Über den Summenzähler wird der gesamte Reststrom für das Haus beschafft, die Wohnungen selbst sind keine eigenen Marktlokationen gegenüber dem Netz. Der Aufschlag fällt einmal an und verteilt sich rechnerisch auf alle Mietparteien. Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (gGV) ist es umgekehrt: Jede Wohnung behält ihren eigenen Liefervertrag, geteilt wird nur der Solarstrom. Jede Wohnung bleibt damit eine aktive Marktlokation und trägt den Aufschlag einzeln.
Genau das war der Zweck des Modells. Der Gesetzgeber hat die gGV 2024 geschaffen, damit Solarstrom im Gebäude geteilt werden kann, ohne dass der Betreiber Stromlieferant wird und ohne dass Mieter ihren Vertrag wechseln müssen. Die Vertragsfreiheit der Mieter ist die tragende Idee. Im AgNes-Entwurf wird sie jedoch zum Kostentreiber.
Warum die Pauschale das eigentliche Problem ist
Das Prinzip ist nicht falsch. Wer einen Teil seines Stroms selbst erzeugt, beansprucht den Netzanschluss unverändert, trägt über den Arbeitspreis aber weniger zu den Netzkosten bei. Dass die bisherige Systematik das nicht abbildet, ist unbestritten, und nach dem Auslaufen der StromNEV Ende 2028 muss ohnehin neu geregelt werden.
Falsch ist die Pauschale. Ein Festbetrag ist gegenüber kleinen Verbräuchen strukturell regressiv. Eine Mieterin mit 1600 Kilowattstunden im Jahr zahlt denselben Betrag wie ein Einfamilienhaushalt mit dem Dreifachen. Pro Kilowattstunde also das Dreifache. Bei einem Preisvorteil von wenigen Cent je Kilowattstunde, wie er in Gebäudeprojekten realistisch ist, kann ein einziger Festbetrag die gesamte Ersparnis der Teilnehmerin aufzehren. Sie steigt dann nicht aus wirtschaftlicher Unvernunft aus, sondern weil die Rechnung nicht mehr aufgeht.
Damit trifft der Aufschlag systematisch die Gruppe, die am wenigsten Ausweichmöglichkeiten hat. Wer im Eigenheim wohnt, kann seine Anlage vergrößern, einen Speicher ergänzen, eine Wallbox anschließen und den Aufschlag über die Menge verdünnen. Wer in einer Zweizimmerwohnung wohnt, kann nichts davon, zumal Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen in der Regel über eigene Zähler laufen.
Was eine Korrektur kosten würde: nichts
Der Netzbetreiber hält dieselbe Kapazität vor, unabhängig davon, ob im Keller ein Summenzähler steht oder zwölf Verträge laufen. Die Netzkosten des Gebäudes ändern sich durch das Messkonzept nicht. Nur ihre Zurechnung ändert sich.
Daraus folgt ein einfacher Vorschlag: Der Aufschlag sollte auf Anlagen- beziehungsweise Gebäudeebene erhoben und intern verteilt werden, nicht je Marktlokation. Das Aufkommen für den Netzbetreiber bleibt identisch, die Verteilung wird verursachungsgerecht, und die Wahl des Versorgungsmodells wird wieder das, was sie sein sollte. Eine technische und vertragliche Entscheidung, keine ökonomische Vorfestlegung durch die Regulierung.
Ergänzend sollte es ein Wahlrecht zwischen pauschalem und kapazitätsbasiertem Entgelt geben, auch unterhalb von 30 Kilowatt. Wer bereit ist, seine Bezugsleistung zu begrenzen und messtechnisch nachzuweisen, sollte das tun dürfen. Das ist der Anreiz, den eine Netzentgeltreform eigentlich setzen will.
Der zweite Widerspruch
Ein ähnliches Muster zeigt sich bei der MiSpeL-Festlegung, die im Oktober greifen soll. Sie beendet das Ausschließlichkeitsprinzip und erlaubt Speichern und Ladepunkten endlich, Netzstrom zu laden, ohne die Förderfähigkeit des Solarstroms zu verlieren. Ein überfälliger Schritt.
Nur greift er dort nicht, wo er am meisten bewegen würde. Nach dem aktuellen Stand lassen sich Mieterstromlieferung und Flexibilitätsvermarktung im selben Anwendungsfall nicht kombinieren, ohne den Mieterstromzuschlag zu verlieren. Zwanzig Haushalte, ein Gemeinschaftsspeicher, planbare Lastkurven. Das ist der Fall, in dem Flexibilität im Verteilnetz tatsächlich etwas bewirkt. Ausgerechnet dort muss man sich entscheiden.
Keines dieser Regelwerke ist für sich unvernünftig. Das EEG entwertet die Einspeisung und lenkt damit in den Eigenverbrauch. AgNes belegt den Eigenverbrauch mit einer Zusatzgebühr. MiSpeL öffnet die Flexibilitätsvermarktung und schließt das Gebäude davon aus. Jede Festlegung folgt ihrer eigenen Logik, aber niemand rechnet sie zusammen.
Auf den Mehrparteienhäusern in Deutschland ließen sich bis zu 60 Gigawatt Photovoltaik installieren, mehr als die Hälfte dessen, was die Bundesregierung bis 2030 auf Dächern erreichen will. Registriert sind rund 5000 Mieterstromanlagen. Diese Lücke ist nie an der Technik gescheitert und selten an der Rendite. Sie scheitert an Verfahren und im Fall von AgNes an einer Bezugsgröße, die sich noch ändern lässt.
Julian Schulz ist Gründer und CEO von metergrid. Das Unternehmen hat mehr als 3000 Mieterstromprojekte begleitet und ist an mehreren Pilotprojekten zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung beteiligt.
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