EU-Lieferketten-Regulierung : Europäisches Lieferkettengesetz muss für den Finanzsektor gelten

Ulrike Lohr
Ulrike Lohr, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Südwind-Institut Foto: Südwind, Matzke

Am Dienstag hat der Rechtausschuss des EU-Parlaments über einen Entwurf zum Europäischen Lieferkettengesetz, der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), abgestimmt. Dieser soll europäische Unternehmen auf die Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten verpflichten. Nach dem Willen der Ausschussmitglieder soll das Gesetz auch den Finanzsektor umfassen. Das sei auch gut so, meint Ulrike Lohr vom Südwind Institut in ihrem Standpunkt-Gastbeitrag.

von Ulrike Lohr, Südwind-Institut

veröffentlicht am

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