Abgabe auf zuckerhaltige Getränke : Gleiche Steuer, ungleiche Last
Gut gemeint ist nicht gut gemacht, schreibt Mirco Wolf Wiegert von Fritz-Kola über die geplante Zuckersteuer. Die Umsetzungsfrist sei viel zu kurz, wobei große Unternehmen den Aufwand für neue Rezepturen viel leichter stemmen könnten als Mittelständler.
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Nun kommt sie also doch: die Zuckersteuer. Ein Gesetzesvorhaben, das unsere Branche, aber auch die breite Gesellschaft zuletzt sehr beschäftigt hat. Monatelang wurden Perspektiven abgewogen, Argumente diskutiert, Ideen eingebracht und Sorgen geäußert.
Auch ich habe meine Meinung dazu an unterschiedlichen Stellen sehr deutlich gemacht: Ich bin kein Freund einer Zuckersteuer. Das hat ohne Zweifel auch damit zu tun, dass ich ein Unternehmen führe, das unmittelbar davon betroffen sein wird. Unsere Kolas und Limonaden werden durch die Steuer teurer, das hat Einfluss auf unser Geschäft, auf unsere Kunden und Konsumenten.
Spannender wird es für Sie vielleicht, wenn ich Ihnen sage, dass ich es grundsätzlich befürworte, wenn wir Kolas und Limonaden wieder auf das zurückführen, was sie mal waren: Genussmittel für spezielle Momente. Denn heute sind Süßgetränke für viele ein Durstlöscher, ein immer gegenwärtiges Getränk geworden.
Mein Problem mit der aktuellen Ausgestaltung der Zuckersteuer ist eben nicht nur der Einfluss auf unsere und viele andere Produkte. Es ist auch nicht nur der Fakt, dass ich nicht von einer konsumsteuernden Wirkung der Zuckersteuer überzeugt wäre.
Viel entscheidender ist für mich das Ungleichgewicht, das der damit verbundene Aufwand für unterschiedliche Akteure im Markt bedeutet. Wir alle – Großkonzerne, Mittelständler und Kleinstunternehmen – müssen mit den Folgen der Zuckersteuer leben. Aber wir sitzen längst nicht alle im selben Boot.
Kola und Limonade sind keine Durstlöscher
Seit der Gründung von Fritz-Kola bieten wir alle Kolas, Limos und Schorlen in unserem Portfolio ausschließlich in kleinen Portionen an – maximal ein halber Liter pro Flasche. Unser Außenauftritt richtet sich dabei explizit und ausschließlich an Erwachsene.
Dahinter steckt meine bereits angesprochene Überzeugung: Kola und Limonade sind Genussmittel, keine Durstlöscher, die man literweise in sich hineinkippt. Wer Genussmittel verkauft, sollte sich auch Gedanken darüber machen, für wen und in welchen Portionen er sie anbietet.
Das ist sicher nicht die abschließende Lösung für das Problem des Überkonsums. Aber es ist ein Anfang. Eine Orientierungshilfe, um den eigenen Konsum zu begrenzen. Dieser „Portionsgrößeneffekt“ ist in der Ernährungswissenschaft seit Jahren erforscht, vor zwei Jahren konnten wir ihn in einer eigenen Studie erstmals auch für Softdrinks nachweisen.
Sie sehen, ich bin, wie vermutlich die meisten von uns, überzeugt davon, dass die Eingrenzung des Zuckerkonsums ein wichtiges und notwendiges Ziel für uns als Gesellschaft ist. Wir als Hersteller müssen und wollen dazu unseren Beitrag leisten. Die Zuckersteuer in ihrer jetzigen Form greift jedoch zu kurz.
Aktuelle Ausgestaltung benachteiligt den Mittelstand
Ein viel beschworenes Argument für die Umsetzung der Steuer auf zuckerhaltige Lebensmittel ist die erfolgreiche Umsetzung in Großbritannien: Dort hat sie dazu geführt, dass Hersteller den Zuckergehalt ihrer Getränke gesenkt haben. Sie haben Zucker teilweise durch Süßstoffe ersetzt und so in der gestaffelten Regelung erreicht, weniger oder gar keine Abgabe zu zahlen – die Preise stiegen entsprechend kaum und der Absatz blieb weitestgehend stabil.
Natürlich prüfen auch deutsche Hersteller jetzt entsprechende Maßnahmen. Doch die britischen Ergebnisse gelten für britische Bedingungen: Dort vergingen zwischen der Ankündigung und dem Inkrafttreten der Zuckersteuer knapp zwei Jahre. Als deutsche Hersteller haben wir nach aktuellem Stand etwa neun Monate, um die Bedingungen für eine Umsetzung der Zuckersteuer zu erfüllen.
Dabei ist beispielsweise die Änderung der Rezeptur eine enorme Herausforderung: Hierbei geht es nicht einfach um den Austausch einzelner Zutaten – sondern um eine komplett neue Entwicklung, Testung, Anpassungen der Kennzeichnung auf den Verpackungen und die Umstellung der Produktion. Aus unserer Erfahrung vergehen von der Entwicklung einer neuen Rezeptur bis zur Marktreife 12 bis 15 Monate.
Daran ändert auch die neue Ausnahme für Kleinunternehmen mit einer Abfüllmenge von bis zu einer Million Litern nichts. Mittelständische Unternehmen, die über dieser Grenze liegen, trifft die Zuckersteuer mit voller Wucht. Viele von ihnen werden ihre Preise anpassen und die Mehrkosten an Verbraucher weitergeben müssen, um zu überleben.
Auch hier lohnt sich der kurze Blick nach Großbritannien: Im Gegensatz zum mittelständisch geprägten deutschen Getränkemarkt ist dort die Marktstruktur von wenigen, größeren Herstellern geprägt. Diese verfügen – auch in Deutschland – über deutlich breitere Portfolios und enorme Ressourcen, die sie flexibler und anpassungsfähiger machen und sie eine Mehrbelastung leichter ausgleichen lässt.
Massiver Aufbau zusätzlicher Bürokratie
Hinzu kommen erhebliche bürokratische Belastungen: Mit der Einführung der Zuckersteuer ist derzeit vorgesehen, Kola und Limonaden ebenso wie Tabak und Alkohol verbrauchsteuerrechtlich zu behandeln. Jeder Abfüllbetrieb müsste demnach beim Zoll ein Steuerlager beantragen und führen, also einen separaten Ort, an dem die Waren unter Steueraussetzung gelagert oder hergestellt werden können. Zudem müsste er jede Warenbewegung beim Zoll melden und über eine eigene Software verwalten.
Auch hier sind Großkonzerne im Vorteil – finanziell, durch größere verfügbare Lagerkapazitäten und weniger anfallende Fixkosten, und auch personell durch ein vorhandenes internes Wissensnetzwerk oder eine hausinterne Rechtsberatung. Dabei würde es, wie in anderen Ländern üblich, reichen, eine Selbstveranlagung einzurichten.
Jeder Hersteller weiß am Ende des Monats, welche Mengen er an wen verkauft hat. Auf dieser Grundlage kann er über sein Warenwirtschaftssystem die Steuerlast selbst ermitteln und beim Zoll anmelden. Zusätzliche kostspielige Bürokratie ist für die Umsetzung also nicht notwendig. Und auch sie würde die Getränke durch den entstehenden Aufwand weiter verteuern.
Praxistauglichkeit entsteht im Dialog
Im parlamentarischen Verfahren kommt es jetzt darauf an, die Wettbewerbsfolgen und den Verwaltungsaufwand gemeinsam zu betrachten. Eine Ausnahme für kleine Unternehmen beantwortet nicht die Frage, was mittelständische Hersteller oberhalb dieser Grenze leisten können, ohne erhebliche Nachteile hinnehmen zu müssen.
Eine zusätzliche Melde- oder Kontrollpflicht braucht immer eine Begründung: Was trägt sie zur verlässlichen Erhebung bei? Und lässt sich dasselbe Ziel nicht einfacher erreichen?
Diese Fragen lassen sich nicht allein am Schreibtisch beantworten. Im weiteren parlamentarischen Prozess ist es daher wichtig, sorgfältig und im Dialog mit den betroffenen Unternehmen vorzugehen. Denn diese können zeigen, wie die geplanten Vorgaben im Betriebsalltag wirken und wo praktikablere Lösungen möglich sind. Wir stehen für diesen Austausch weiterhin jederzeit bereit. Nicht, um gesundheitspolitische Ziele auszubremsen, sondern um eine Umsetzung zu finden, die den Mittelstand nicht strukturell benachteiligt.
Eine kommende Zuckersteuer muss sich auch daran messen lassen, wie sie wirkt, wen sie belastet und welchen Aufwand sie verursacht – gerade in Zeiten herausfordernder wirtschaftlicher Entwicklung, in denen der Abbau der Bürokratie zentral für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland ist. Für den aktuellen Gesetzesvorschlag gilt: Gut gemeint ist nicht gut gemacht.
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