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NIS-2-Richtlinie : Wie die Durchführungsverordnung ankommt

Die Kriterien für erhebliche Sicherheitsvorfälle sind streng. Zumindest so wie sie im Entwurf der NIS-2-Durchführungsverordnung stehen, den die EU zur Kommentierung bereitgestellt hat. Am 25. Juli läuft die Rückmeldefrist aus. In einem sind sich die Stakeholder einig. Manche Services dürfen auch mal zehn Minuten oder länger nicht erreichbar sein.

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