Digitalisierung & KI Briefing vom 03.08.2026
ein weiterer Erfolg für die Gema in München: Am vergangenen Freitag gab das Landgericht der Klage der Musikverwertungsgesellschaft Gema in fast allen Teilen statt. Die Gema hatte der US-amerikanischen KI-Firma Suno AI vorgeworfen, Urheberrechte durch deren KI-Musikgenerator zu verletzen. Die US-amerikanische KI-Firma muss es künftig unterlassen, bestimmte Musikwerke ohne Einwilligung der Gema zu vervielfältigen oder für das Training von KI zu verwenden. Mit dieser Entscheidung bestätigte die Kammer die Linie ihres im November 2025 ausgesprochenen Open-AI-Urteils. Gleichzeitig entschied sie in neuen wegweisenden Fragen: Denn da Suno in den USA trainierte, ist umstritten, wie amerikanisches Recht ausgelegt wird und ob dafür überhaupt ein deutsches Gericht zuständig ist. Alexandra Ketterer hat die Details aufgeschrieben.
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