Ladestrom für E-Autos : Warum das Durchleitungsmodell ein Rohrkrepierer ist
Das Durchleitungsmodell für Ladestrom ist keine Lösung. Wenn die Betreiber von Ladeinfrastruktur parasitären Marktakteuren Zugang zu ihren Säulen gewähren müssten, würde das Interesse, in Deutschland zu investieren, rapide sinken. Den E-Mobilisten wäre nicht geholfen.
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In jüngster Zeit wurde in der Welt der Ladeinfrastruktur mal wieder eine neue Sau durchs Dorf getrieben: diesmal mit dem klangvollen Namen „Durchleitungsmodell“.
Ähnlich wie der Begriff „Technologieoffenheit“ (ein plumper Versuch der Automobilindustrie, das Ziel, bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag weiter Erdöl verbrennen zu dürfen, als technologischen Fortschritt zu maskieren) suggeriert dieser bürokratische Alptraum, dass hier eine Verbesserung des Status quo im Sinne einer Entlastung für Verbraucher:innen erreicht werden kann. Genau das Gegenteil ist der Fall!
Aber eins nach dem anderen: Seit nunmehr 14 Jahren mühe ich mich als Nutzer (mein erstes Elektrofahrzeug habe ich tatsächlich bereits 2012 erworben und wurde aufgrund dessen von meiner Frau schon oft genug mit Scheidung bedroht) eines E-Autos und schon seit zehn Jahren auch als Unternehmer mit sämtlichen Herausforderungen unserer Branche ab.
Welch turmhohe Hürden wir nicht bereits nehmen konnten! Das Eichrecht (ein bis nach Washington und Shanghai bereits als geflügeltes Wort vorgedrungener deutscher Bürokratentraum), die EU-Verordnung AFIR (unser aller Dank geht an dieser Stelle nach Brüssel), unzählige lokale, nationale und europäische Normen und Gesetze, die den Raum für echte Innovationen auf die Größe einer Erbse schrumpfen lassen.
Kampagne gegen „Abzocke an der Ladesäule“
Zuletzt sah es danach aus, als ob wir – also auch die Nutzer von E-Fahrzeugen – nun endlich mal loslegen könnten. Gemeint ist damit der Versuch, den Hochlauf der Elektromobilität drastisch zu beschleunigen. Das ist aus Sicht des Klimas und um den Automobilstandort Deutschland gegenüber ausländischer Konkurrenz fit zu machen, ohnehin ein zwingend nötiger Schritt.
Aber weit gefehlt. Unter dem Deckmantel, Verbraucher:innen vor „Abzocke an der Ladesäule“ schützen zu wollen, haben Energieversorger wie Lichtblick eine Kampagne losgetreten, die bis in die höchsten Sphären der Politik für Aufmerksamkeit gesorgt hat.
Statt weiterhin konsequent bestehende Hürden abzubauen, könnte man doch ein gänzlich neues Monstrum aus Regeln und Gesetzen schaffen, damit all diejenigen, die selbst nicht bereit sind, ins Risiko zu gehen (und für ausreichend Ladeinfrastruktur zu sorgen), ihren Strom direkt an Nutzer:innen von Ladesäulen absetzen können.
Was nach mehr Wettbewerb und damit günstigeren Preisen klingt, führt zum glatten Gegenteil: Die ohnehin schon hohen regulatorischen Anforderungen werden noch größer, komplexer und damit auch teurer. Wenn allerdings mehr Wettbewerb herrschen soll, wofür ich als Nutzer und Unternehmer ganz stark plädiere, muss der aktuelle Weg einfach nur konsequent weiterbeschritten werden: Der Paragraf 7(c) Energiewirtschaftsgesetz hat – konform mit entsprechender EU-Rechtsprechung – bereits den Rahmen dafür geschaffen, dass eben keine lokalen Monopole entstehen, indem Stadtwerke, deren Eigentümer meist die Kommunen sind, derart bevorzugt werden, dass in vielen Orten eine Monokultur an Ladesäulen entstanden ist.
Aber statt geltendes Recht einfach umzusetzen, wird verzögert und geschoben, entsprechender Lobbyarbeit der Betroffenen sei Dank. Und wenn gar nichts mehr hilft, wird eben schnell noch eine Tochtergesellschaft gegründet, damit die bisherigen Lokalmonopole auch in Zukunft gefestigt werden können.
Abschreckendes Beispiel München
Ein besonders krasser Fall ist seit Neuestem meine Heimat München: Bereits zum zweiten Mal ist dort der Versuch gescheitert, Ladeinfrastruktur öffentlich auszuschreiben. Ich durfte dem juristischen Schauspiel vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht vier Stunden lang beiwohnen und kann nur sagen: Es liegt noch viel Arbeit vor uns.
In besonderem Maße wurde durch den verantwortlichen Richter moniert, dass die Stadtwerke – wie in so vielen anderen Kommunen – bei der Gestaltung der Ausschreibung derart dreist bevorzugt wurden, dass deren Premiumstandorte, die sie seit Jahren hochprofitabel exklusiv betreiben, gar nicht erst neu vergeben werden sollten.
Solange derartige Praktiken geduldet werden, muss sich niemand wundern, dass vielerorts zu hohe Preise herrschen.
Und wenn wir schon beim Thema Ausschreibungen und Vergaberecht sind: Eine bundesweite Vereinheitlichung, wie mit öffentlichem Raum ganz grundsätzlich zu verfahren ist, würde dazu führen, dass Anträge auf Errichtung neuer Ladesäulen nicht jahrelang in den Ablagen lokaler Verwaltungen gären, weil die zuständigen Sachbearbeiter:innen das Risiko von Verfahrensfehlern scheuen (auch hier das mahnende Beispiel München), sondern rechtssicher und zügig zu Baumaßnahmen und damit auch Arbeitsplätzen und besserer Infrastruktur führen.
Um hier auch eine Lanze für die bundeseigene Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur zu brechen: Deren umtriebiger Leiter Johannes Pallasch regt derartige Harmonisierungsbestrebungen seit Jahren an, zuletzt wieder im Masterplan Ladeinfrastruktur. Würde sich die Politik nun an dessen Inhalten orientieren, wären wir in Deutschland schon ein ganzes Stück weiter.
Selbiges gilt übrigens auch für die Netzanschlussbegehren: Ein Flickenteppich aus Verteilnetzbetreibern, der vermutlich noch auf das Heilige Römische Reich Deutscher Nation zurückgeht, lässt jeden, der deutschlandweit Ladesäulen errichten will, schier verzweifeln. Ein Antrag der Grünen im Umweltausschuss des Bundestages, diesem Treiben durch die Vorgabe einer einheitlichen Struktur der Anträge Einhalt zu gebieten, wurde von Mitgliedern der CDU/CSU und SPD abgelehnt, wohl aus parteipolitischem Kalkül.
Als die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche (CDU), kürzlich auf dem Wirtschaftstag des Wirtschaftsrats der CDU auf die hohen Stromkosten hinwies (und im selben Atemzug wie üblich die Schuld bei den erneuerbaren Energien fand), konterte Nikolaus Valerius, seines Zeichens CEO der RWE Generation SE und damit des größten Betreibers unter anderem von Kohlekraftwerken in Deutschland, ungehört im Nachbarraum: „Wir wissen noch nicht mal, wo in Deutschland die Kupferplatte glüht.“
Verteilnetzbetreiber haben Digitalisierungsdefizit
Was er damit meint: Das Digitalisierungsdefizit auf der Ebene der Verteilnetzbetreiber ist atemberaubend und führt zu extremen Effizienzverlusten und damit Kosten im deutschen Stromnetz, da Infrastruktur gebaut und bezahlt werden muss, ohne dass es hierfür eine Notwendigkeit gäbe.
Derlei Beispiele gibt es viele, neue Gesetze und Verordnungen wie ein Durchleitungsmodell sind jedenfalls keine Lösung. Denn stellen wir uns vor: Neben all den bereits genannten Regeln werden Betreiber von Ladeinfrastruktur, die weder Kosten noch Mühen gescheut haben, um im harten Ringen mit der deutschen Bürokratie Infrastruktur für das Land zu errichten, noch mit einer weiteren Pflicht „belohnt“: nämlich parasitären Marktakteuren Zugang zu ihren Ladepunkten zu gewähren, und zwar am besten umsonst.
Wie groß – und für die Beantwortung dieser Frage muss man wahrlich kein Ökonom sein – wäre wohl noch das Interesse, in Deutschland zu investieren? Wie hat es Stephan Stracke, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU im Bundestag, beim Verband der Bayrischen Wirtschaft kürzlich so schön auf den Punkt gemacht? „Man muss die schlauen und fleißigen Menschen in diesem Land auch einfach mal machen lassen.“ Dem ist aus Sicht der Betreiber von Ladeinfrastruktur nichts hinzuzufügen.
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