KI greift Wertschöpfungsmodell an : Atemlos durchs Netz
Spätestens seit das Münchner Landgericht das Softwareunternehmen Open AI und seine Künstliche Intelligenz ChatGPT in die Schranken gewiesen hat, ist der Wettstreit zwischen KI und menschlichen Urhebern im Schöpfungsprozess in eine neue Runde gegangen. Die Auswirkungen des Urteils spürt auch der Buchhandel, meint Frederik Palm, und sieht darin auch Chancen.
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Als Literatin ist Helene Fischer bisher weniger aufgefallen. Dennoch hat sie jüngst Bedeutung für den Buchmarkt erlangt: Anfang November hat das Landgericht München entschieden, dass die Nutzung ihrer Liedtexte durch Anwendungen Künstlicher Intelligenz (KI) das deutsche Urheberrecht verletzt.
575 Jahre nach Gutenberg verändert KI die Medienwirtschaft so fundamental wie damals der Buchdruck. Künstlerinnen, Autoren, Verlegerinnen und Buchhändler suchen den richtigen Weg, damit umzugehen. Der amerikanische Kultautor Stephen King untersagt nicht, seine Bücher als Lehrmaterial für Sprachmodelle zu nutzen. Andere wollen genau dagegen klagen.
Was sich abzeichnet: Urheberrechte verletzen können nur Menschen. Und nur Menschen schaffen urheberrechtlich geschützte Werke. Lehnt sich die von Menschen genutzte KI nur an einen Stil an, ist dies noch keine Urheberrechtsverletzung. Aber was geht? Was darf der Algorithmus nutzen? Wann darf KI das Werk Dritter einlesen und für die Erstellung neuer Texte heranziehen? Das regelt neuerdings ein Paragraf 44b des Urheberrechtsgesetzes. Die Grenzen dieser Nutzung zeigt das „Helene-Fischer-Urteil“. Viele werden folgen.
Neue schriftstellerische Prozesse
KI hält Einzug in eine Branche, die sich immer stärker polarisiert: Wenige Bestseller erreichen hohe Auflagen, viele Titel nur noch niedrige Startauflagen. Für kleinere Verlage steigt das wirtschaftliche Risiko. Dort abgelehnte Literaturschaffende weichen daher immer öfter auf sogenannte „Self-Publishing“-Lösungen aus. Die Direktvermarktung über große Plattformen bleibt für sie oft der einzige, am Ende aber passende Weg.
KI greift bei der Autorenschaft aber nicht nur auf menschliche Werke zu, sondern auch auf von KI geschaffene Texte. Dann entsteht ein quasi gemeinfreier KI-Kreislauf von stets ähnlichen Produkten. In einigen Sachbuch-Kategorien macht eine Vielzahl an KI-generierten Ratgebern es für Experten inzwischen schwer, noch eigene Werke zu platzieren.
Auch die Belletristik hat die neue Technologie erreicht. Im gerade stark wachsenden Segment der „New Adult“-Literatur räumen Literaturschaffende freimütig ein, mithilfe von künstlicher Intelligenz ihre Bücher zu schreiben. Dem Ansturm ihrer Fans tut dies keinen Abbruch. Noch weiter gehen Anwendungen, die mithilfe von KI individualisierte Bücher – oft Kinderbücher, Reiseführer und Kochbücher – erstellen. Ein Blick in manche dieser Titel zeigt das Fehlen des gebotenen menschlichen Blicks, der KI-Kennzeichnung und die Notwendigkeit wirksamerer sprachlicher und inhaltlicher Qualitätssicherung, wie es auch der „Börsenverein des Deutschen Buchhandels“ empfiehlt. Aber verstehen wir uns bitte nicht falsch: Das neue Arbeiten von Menschen mit KI, bis hin zum Schreiben komplexer „Prompts“ an die KI, kann ebenfalls ein geschützter, werkschaffender Prozess sein.
Neue Produktionsprozesse
Künstliche Intelligenz zieht flächendeckend in die gesamte Buchproduktion ein: Wesentliche Tätigkeiten des Lektorats übernehmen KI-Suiten wie „novelcrafter“, „sudowrite“ oder „Plottr“ oder in Deutschland etwa das Modell „story.one“. Sie weisen auf Schwächen hin und unterstützen bei Formulierungen. Sie füllen sogar das erste weiße Blatt mit einem knackigen Einstieg und helfen bei Illustrationen.
So erwartet Bernd Zipper, Vorsitzender der „Initiative Online-Print“, dass die Kombination aus digitaler Drucktechnik und KI zur „Standard-Produktionslogik“ wird: „KI macht Auflage eins zur neuen Normalität. Das Buch wird flexibel, automatisiert und jederzeit nachhaltig produzierbar.“ Er bezeichnet dies als „Book-as-Infrastructure“ und sieht darin die Zukunft der Branche.
„Print on Demand“ und KI wirken auch in der Liste der verfügbaren Bücher der vergangenen Jahre: Gerade weil die Prognosen für den Absatz eines Buches viel exakter werden, können Auflagen gemindert werden. Statt Kapital zu binden und ein Buch aufs Lager zu legen, können viele Titel in kleinen und kleinsten Mengen profitabel nachgedruckt werden. Das ist nachhaltiger und ermöglicht es Verlagen, ihren Bestand zu aktivieren und Titelrechte länger auszuwerten. Aber diese höhere Effizienz trocknet den Zweitmarkt des modernen Antiquariats aus. Je weniger aus der verlaglichen Preisbindung genommene Bücher, „Remittenden“ und „Mängel-Exemplare“ für solche Anbieter zur Verfügung stehen, umso mehr konzentriert sich das Geschäft auf die großen Re-Commerce-Anbieter im Gebraucht-Buchsektor.
Bücher tagesfrisch gedruckt
Die klassischen Rollen im Buchmarkt werden so neu verteilt. Nicht von ungefähr sind Europas größte Buchhandelskette Thalia und der Buchlogistiker Libri heute Partner der Publishing-Plattform Story One aus Wien. Deren Leistungsversprechen: das eigene Buch auf Grundlage von vorliegenden Inhalten noch am selben Tag druckfertig zu haben. Und zwar nicht ab Manuskript, sondern „ab Idee“. Was Amazon mit dem Kindle begonnen hat, verlängern Libri und Thalia in die Welt des stationären Buchhandels.
E-Commerce und digitale Infrastruktur stellen heute, 125 Jahre nach Gründung des Bundesverbands der Versandbuchhändler, das Betriebssystem des gesamten Buchmarkts dar. Künstliche Intelligenz kann die Kreativität jedes Einzelnen unterstützen, der Digitaldruck das Werkstück liefern, soziale Netzwerke die Leser zusammenbringen und der Onlinehandel den wirtschaftlichen Erfolg bringen.
Vielleicht müssen dafür auch die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen weiter angepasst werden – nicht, um Maschinen zu privilegieren, sondern um menschliche Kreativität und die Integrität des Werks im KI-Zeitalter zu sichern.
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