Debatte um Smart Glasses : Ein Verbot wäre unverhältnismäßig

David Pfau
David Pfau, Geschäftsführer beim Hamburger Beratungsunternehmen Conreri Foto: Privat

Heimliche Aufnahmen von Smart Glasses verletzen Persönlichkeitsrechte. Daraus folgt aber nicht, dass das Gerät rechtswidrig ist. Die Verbotsdebatte verstellt den Blick auf den Nutzen von Smart Glasses an anderer Stelle. Solange Betroffene nicht strukturell schutzlos bleiben und es technische Schutzmaßnahmen gibt, wäre ein Verbot unverhältnismäßig.

von David Pfau, Conreri Digital Development GmbH

veröffentlicht am

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Eine junge Frau sitzt im Bikini am Hamburger Alsterufer. Ein Mann spricht sie an. Tage später entdeckt sie ein Video des Gesprächs auf Tiktok. Aufgenommen wurde es mit einer smarten Brille, ohne dass sie es bemerkte. Seitdem begleitet sie die Angst, überall gefilmt und anschließend im Netz vorgeführt zu werden.

Der von der ARD-Rechtsredaktion geschilderte Fall ist ein Übergriff. Betroffene müssen sich wirksam gegen heimliche Aufnahmen und deren Veröffentlichung wehren können. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Thomas Fuchs hält sogar ein Verbot der Brillen für möglich. Zuständig wäre allerdings die Bundesnetzagentur.

Das Risiko ist real. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass das Gerät rechtswidrig ist. Umgekehrt macht dessen Zulässigkeit nicht jede Aufnahme rechtmäßig. Davon zu trennen ist, was Hersteller mit Bild-, Audio- oder Metadaten bei Cloud- oder KI-Diensten machen.

Nicht jedes Risiko ist ein Produktproblem

Smart Glasses verändern die Aufnahmesituation. Wer mit einem Smartphone filmt, muss es meist sichtbar in Position bringen. Eine Brille folgt dagegen der Blickrichtung ihres Trägers. Dadurch kann eine Aufnahme weniger auffallen.

Aktuelle Smart Glasses verfügen jedoch über etwas, das Smartphones meist nicht besitzen: ein sichtbares LED-Aufnahmesignal. Bei einzelnen Modellen wird die Kamera deaktiviert, wenn das Signal verdeckt oder manipuliert wird.

Hier liegt die produktrechtliche Frage. Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz verbietet Anlagen, die besonders für unbemerkte Aufnahmen geeignet und bestimmt sind. Die Bundesnetzagentur stellt bei smarten Brillen deshalb wesentlich darauf ab, ob optische oder akustische Signale ausreichend auf eine Aufnahme aufmerksam machen.

Ein Aufnahmesignal ist kein Freibrief. Es spricht aber ebenso wenig dafür, jede smarte Brille wegen ihres Formfaktors als Spionageanlage zu behandeln. Entscheidend ist, ob Menschen unter Alltagsbedingungen eine Aufnahme erkennen können. Mit wachsender Verbreitung dürfte das leichter werden. Gesellschaftliche Vertrautheit kann ein technisch unzureichendes Signal aber nicht ersetzen.

Für rechtswidrige Aufnahmen ist zunächst der Nutzer verantwortlich. Wer fremde Menschen rechtswidrig filmt und die Bilder veröffentlicht, kann dafür rechtlich belangt werden. Punktuelle Aufnahmen zu ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken fallen dagegen regelmäßig unter die Haushaltsausnahme der DSGVO. Regulierung muss dort ansetzen, wo das Risiko entsteht.

Was wir verlieren würden

Wer über Smart Glasses spricht, spricht fast zwangsläufig über Kameras. Das verstellt den Blick auf ihren Nutzen.

Ein Reisender kann sich einen fremdsprachigen Fahrplan unmittelbar übersetzen und vorlesen lassen. Ein Mensch mit Sehbeeinträchtigung kann Beschriftungen erfassen oder Informationen über seine Umgebung erhalten. Ein Techniker kann an einer Maschine Hinweise abrufen und Arbeitsschritte dokumentieren, während beide Hände frei bleiben.

Digitale Assistenz verlässt damit das Smartphone und rückt in die Lebens- und Arbeitswelt. Das beseitigt die Risiken nicht, gehört aber in die Verhältnismäßigkeitsprüfung. Ein Verbot bleibt möglich, wenn ein Produkt trotz zumutbarer Schutzmaßnahmen auf unbemerkte Aufnahmen ausgelegt ist oder Betroffene strukturell schutzlos bleiben. Dafür spricht bei Smart Glasses als Geräteklasse derzeit wenig.

Was gute Regulierung leisten muss

Statt abstrakt über die Produktkategorie zu sprechen, braucht es konkrete Anforderungen.

Erstens braucht es technische Mindeststandards: gut erkennbare, nicht einfach deaktivierbare Aufnahmesignale, Manipulationsschutz und eine Lösung für Audioaufnahmen.

Zweitens müssen Verantwortlichkeiten klar sein. Nutzer müssen wissen, wann Aufnahmen zulässig sind. Hersteller müssen Datenflüsse sowie Verarbeitungszwecke transparent machen. Plattformen brauchen wirksame Melde- und Löschwege für illegale Inhalte.

Drittens muss Regulierung mit der Technik Schritt halten. Bundesnetzagentur und Datenschutzaufsichtsbehörden könnten mit Herstellern sowie Wirtschafts- und Verbraucherverbänden Kriterien entwickeln und regelmäßig prüfen: Wie sichtbar ist ein Signal bei Tageslicht und aus welcher Entfernung? Was geschieht bei Manipulation? Sind funktionierende Meldewege vorhanden?

Andere europäische Datenschutzbehörden zeigen, dass Aufsicht mehr leisten kann als Verbote und Sanktionen. Frankreich, Lettland und Spanien haben praktische Empfehlungen veröffentlicht. Spanien warnt vor fortlaufenden Aufnahmen, empfiehlt Zurückhaltung bei Tonaufnahmen und bewusst gewählte Datenschutz- und Sicherheitseinstellungen.

Auch Deutschland sollte diesen Weg gehen. Eine Leitlinie könnte Nutzungsregeln, Rechte Betroffener, technische Mindeststandards und Herstellerpflichten zusammenführen und mit neuen Funktionen fortgeschrieben werden. Orientierung und Durchsetzung schließen sich nicht aus.

Über die Brille hinaus

Die regulatorische Herausforderung liegt nicht allein in der Kamera. Kameras tragen wir seit Jahrzehnten mit uns herum. Neu ist, dass Künstliche Intelligenz unsere Umgebung in Echtzeit beschreibt, interpretiert und unser Handeln unterstützt.

Ähnliche Fragen werden sich bei intelligenten Ohrhörern und anderen Wearables stellen. Geräte werden hören, sehen, übersetzen, einordnen und situationsbezogene Assistenz anbieten, ohne dass wir dafür ständig auf einen Bildschirm schauen müssen.

Die Debatte über Smart Glasses ist deshalb weniger ein Streit über eine Brille als ein Test dafür, wie wir künftig mit einer neuen Generation KI-gestützter Alltagsgeräte umgehen wollen. Entscheidend ist, ob wir auf diesen Wandel mit Verboten reagieren oder ihn durch verhältnismäßige Regulierung gestalten.

David Pfau ist Geschäftsführer bei dem Beratungsunternehmen Conreri Digital Development GmbH in Hamburg. Zu seinen Kunden gehören kleine und mittlere Medien- und Digitalunternehmen. Conreri ist wie Meta Mitglied beim Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW). Zwischen Januar und März 2024 war Pfau Interim Director Legal Affairs & Data Privacy des BVDW. Er ist im Herausgeberbeirat der Nomos-Zeitschrift für Europäisches Daten- und Informationsrecht (EuDIR).

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