Wettbewerbsfähigkeit : Ein neues Gründungsregime für Europa
Ohne wachsende Start-ups stagniert Produktivität. Europas fragmentierter Binnenmarkt bremst Innovation und Investitionen. Der Vorschlag eines „Regime 0“ würde das ändern – und jungen Firmen die Expansion erleichtern, ohne nationale Regeln anzutasten.
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Europa hat ein strukturelles Problem mit Innovation, Wachstum und Produktivität. Diese Diagnose ist nicht neu, doch trotz zahlreicher politischer Gegenmaßnahmen hat sich die Lage nicht verbessert – im Gegenteil: Mit der wachsenden Bedeutung digitaler Unternehmen, künstlicher Intelligenz und dem beschleunigten technologischen Wandel haben sich die Defizite eher verschärft. Besonders besorgniserregend ist die Wachstumsverlangsamung in mehreren großen EU-Volkswirtschaften, die die Fähigkeit der Staaten untergräbt, Renten, Gesundheitsversorgung und soziale Sicherungssysteme nachhaltig zu finanzieren.
Die zentrale Ursache dieses Wachstumsproblems liegt offenbar in einer zu schwachen schumpeter'schen Dynamik der „kreativen Zerstörung“ im europäischen Unternehmenssektor. Neue, innovative Unternehmen sind oft nicht in der Lage, schnell zu skalieren, Marktanteile zu gewinnen und etablierte Anbieter wirksam herauszufordern. In der Folge steigen Produktivität und Wettbewerbsdruck nur langsam, und neue Technologien diffundieren deutlich träger, als es unter besseren Markteintrittsbedingungen möglich wäre. Dabei sind genau diese innovativen Marktteilnehmer entscheidend: Sie können zu großen Arbeitgebern heranwachsen, Verbrauchern und Verbraucherinnen bessere Produkte bieten und zugleich etablierte Unternehmen zwingen, Preise, Löhne und Qualität zu verbessern.
Was bremst ambitionierte Unternehmer in Europa? Vor allem das Fehlen eines echten Binnenmarkts. Unternehmensgründungen erfolgen weiterhin auf nationaler Ebene und sind mit länderspezifischem, oft aufwendigem Verwaltungsaufwand verbunden. Sobald ein Start-up grenzüberschreitend wachsen will, vervielfachen sich die regulatorischen, steuerlichen und administrativen Hürden.
Besonders hemmend wirken die Fragmentierung der Unternehmensregulierung und -besteuerung sowie Schwierigkeiten bei der Rekrutierung qualifizierter Fachkräfte. Im günstigsten Fall verlangsamt diese Bürokratie das Wachstum und schreckt Investoren ab; im ungünstigsten Fall verhindert sie Gründungen vollständig. Ein EU-weites Gründungsregime wäre daher ein zentraler Hebel zur Vertiefung des Binnenmarkts und zur Stimulierung nachhaltigen Wachstums.
Regime 0: Eine Registrierung, europaweit gültig
In dem Bruegel-Policy-Brief „Regime 0: A Europe-wide incorporation for startups to kick-start innovative growth“ schlagen wir ein solches Regime vor. Regime 0 ermöglicht ambitionierten Gründern eine einfache und schnelle Unternehmensgründung mit EU-weiter Gültigkeit. Es richtet sich ausschließlich an Start-ups mit skalierbaren, innovativen Geschäftsmodellen und steht etablierten Großunternehmen nicht offen. Eine Voraussetzung, um unter das Regime zu fallen, sind Nachweise innovativer Aktivitäten und glaubwürdige Expansionspläne und der Start-ups innerhalb der EU. Biotechnologie, Verteidigung, Raumfahrt, grüne Energie und Digitaltechnologie sind bekannte Sektoren, in denen Start-ups Produkte mit diesen Merkmalen entwickeln und vermarkten, aber auch ähnliche Start-ups in anderen Sektoren können sich qualifizieren.
Kernstück des Regimes ist dabei ein einfaches, grenzüberschreitendes und digitales Gründungsverfahren. Ein EU-weites One-Stop-Register („Hub0“) ermöglicht eine schnelle, ortsunabhängige Unternehmensgründung; der Regime-0-Status wird automatisch in allen Mitgliedstaaten anerkannt. Die Mitgliedsstaaten müssen Regime-0-Unternehmen wie einheimische Firmen behandeln und dürfen sie nicht diskriminieren, etwa bei Lizenzen, öffentlicher Beschaffung oder Förderprogrammen.
Regime-0 setzt auf einfache, bewährte und für Gründer wie Investoren klar anwendbare Regeln. Es gelten Standardnormen für Corporate Governance und Haftung; das Insolvenzrecht ermöglicht einen effizienten Exit, wenn eine Firma scheitert, sowie Gründern einen schnellen wirtschaftlichen Neustart ohne Strafen. Hub0 stellt zudem standardisierte Beteiligungs- und Finanzverträge für den Verkauf von Anteilen bereit. Fachbezogene Gerichte werden Streitigkeiten wie die Durchsetzung von einheitlichen Patenten beilegen.
Start-ups könnten Bedingungen vergleichen
Hub0 erhöht zudem die Transparenz über nationale Steuer- und Arbeitsregelungen und erleichtert so Standortentscheidungen, in welchen Ländern Gründer Mitarbeitende einstellen wollen. Mitgliedstaaten behalten gleichzeitig die volle Souveränität über Steuer- und Arbeitsanreize. Die örtlichen Arbeitsvorschriften bleiben unangetastet: Nur die wenigen Gründer und wichtigen Mitarbeiter, die über eine wesentliche Beteiligung an dem Unternehmen verfügen, können einen vereinfachten Regime-0-Arbeitsvertrag in Anspruch nehmen.
Regime 0 enthält zwei gezielt wachstumsfreundliche Elemente: Erstens werden Steuern auf Mitarbeiterbeteiligungen erst beim Verkauf und nicht bei der Gründung (mit der obligatorischen Haltefrist) fällig. Der Steuersatz wird vom Staat festgelegt, in dem der Gründer ansässig ist, aber der Zeitpunkt wird durch das Regime festgelegt. Zweitens unterliegen Übernahmen von Regime-0-Unternehmen einer beschleunigten Prüfung durch die Europäische Kommission, um wettbewerblich problematische „Killer-Übernahmen“ frühzeitig zu erfassen.
Unser Vorschlag erzeugt innerhalb der EU keine systematischen Verlierer – abgesehen möglicherweise von einigen Notaren. Stattdessen dürfte er Gründungen ermöglichen, die sonst unterblieben wären, und europäische Unternehmer davon abhalten, in die USA abzuwandern. Sollte es einen Verlierer geben, wäre dies eher die amerikanische Wirtschaft. Die zusätzlichen Unternehmensgründungen würden Beschäftigung in der EU schaffen und Arbeitnehmer wie auch Gewerkschaften begünstigen.
Insgesamt dürfte Regime 0 die Gründungstätigkeit und Innovationsdynamik in der EU spürbar stärken, insbesondere in Kombination mit weiteren politischen Maßnahmen zur Vertiefung des Binnenmarkts. Um eine einheitliche Anwendung sicherzustellen, sollte Regime 0 per EU-Verordnung eingeführt werden; eine Richtlinie würde zu nationalen Abweichungen führen und den zentralen Vorteil des Regimes untergraben. Dabei ist klar: Regime 0 soll weder die bestehenden 27 Regime der EU-Mitgliedsstaaten ersetzen, noch harmonisieren. Es soll vielmehr eine Option bieten, um wirtschaftliche Innovation durch Start-ups in Europa zu beleben.
Fiona M. Scott Morton ist Professorin für Volkswirtschaftslehre an der Yale School of Management und lehrt Kartellrecht an der Yale Law School, mit Forschungsschwerpunkten in Wettbewerbspolitik und Industrieökonomik. Von 2011 bis 2012 war sie Chefökonomin der Antitrust Division des US-Justizministeriums. Sie ist Senior Fellow bei Bruegel, leitet das Thurman Arnold Project und wurde mehrfach für ihre Lehre ausgezeichnet.
Prof. Dr. Reinhilde Veugelers ist ordentliche Professorin an der KU Leuven (BE) am Fachbereich Management, Strategie und Innovation. Seit 2009 ist sie Senior Fellow bei Bruegel (Brüssel) und seit 2020 Senior Non-Resident Fellow am Peterson Institute for International Economics (Washington DC).
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