Gesellschaftliche Teilhabe : Hat die Digitalisierung die Gesellschaft inklusiver gemacht?
Die Geschichte des iPhones zeigt: Viel technologischer Fortschritt lässt sich letztlich auf den Wunsch zurückführen, die Gesellschaft inklusiver zu gestalten. Gleichzeitig bringt die Digitalisierung auch neue Formen der Ausgrenzung mit sich, warnt Sebastian Felix Zappe vom Verein „Sozialhelden“. Aus seiner Sicht sollten Unternehmen und Behörden schon aus Eigeninteresse prüfen, inwiefern ihr nächstes Digitalprojekt Teilhabe fördert oder verhindert.
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In einer inklusiven Gesellschaft können alle Menschen, unabhängig von Alter, Behinderung, Herkunft oder Geschlecht, gleichberechtigt an allen Aspekten des Lebens teilnehmen. Teilhabe ist ein Menschenrecht, das schon vor der Digitalisierung bestand. Ein Schwimmbad, das nur Onlinetickets verkauft, oder eine Behörde, die Termine nur über ein digitales Ticketsystem vergibt, sind inzwischen keine Seltenheit mehr. Durch die digitale Revolution entstehen neue Möglichkeiten, Barrieren zu senken – aber auch neue Formen der Ausgrenzung. Worauf müssen wir achten, damit wir das Grundrecht auf Teilhabe nicht „wegdigitalisieren“?
Barrierefreiheit als Motor für Innovationssprünge
Das Streben nach Inklusion ist im Kontext der Digitalisierung ursprünglich eine treibende Kraft gewesen. Das Buch „Mismatch: How Inclusion Shapes Design“ von Kat Holmes erzählt die Geschichte des iPhones aus einer Inklusionsperspektive. Die wichtigste Innovation – der Bildschirm mit Berührungsfunktion – stammt eigentlich von der Firma „Touch Stream“, die Apple 2005 aufkaufte. Das Display ohne physische Tastatur hatte Touch Stream damals für mobilitätseingeschränkte Menschen vermarktet. Ein weiteres Beispiel: Der US-amerikanische Techpionier Vinton Gray Cerf, einer der „Väter des Internets“, suchte nach einer Möglichkeit, um Informationen mit seiner gehörlosen Frau austauschen zu können. So entwickelte er einen der ersten kommerziellen E-Mail-Dienste.
Diese Beispiele zeigen, dass inklusives digitales Design Technologieentwicklung voranbringen kann. Prozesse, Webseiten, Software und Apps werden dann so gestaltet, dass möglichst viele Menschen sie problemlos nutzen können. Das führt nicht nur zu mehr sozialer Gerechtigkeit. Es zahlt sich aus. Auch wenn Richtlinien für Barrierefreiheit im Voraus manchmal als zu bürokratisch wahrgenommen werden.Wer Produkte und Dienstleistungen für möglichst viele Zielgruppen zugänglich macht, erreicht letztlich mehr Kunden und Kundinnen.
Menschen ab einem Alter von 50 Jahren, die statistisch häufiger von Behinderungen betroffen sind, verfügen über beachtliche Kaufkraft. Diesen Aspekt gilt es nicht zu unterschätzen. Schaut man sich den Anteil der Menschen mit Behinderungen in der hiesigen Gesellschaft an, lassen sich allein im Tourismusbereich schätzungsweise bis zu zehn Prozent mehr Gäste mit barrierefreien Angeboten erreichen. Dass ältere Reisende zudem häufig mehr Zeit haben und längere Aufenthalte buchen, dürfte den Umsatz zusätzlich steigern – wenn der Bedarf der Gäste vor Ort erfüllt wird.
Förderungen müssen inklusiv entworfen werden
Barrierefreie Angebote erfordern häufig Investitionen – für Personal, Qualifizierungen oder barrierefreie Technik. Gerade kleine und mittlere Unternehmen brauchen dafür Unterstützung, etwa durch staatliche Fonds oder Förderprogramme. Staat und Zivilgesellschaft müssen gemeinsam sicherstellen, dass Digitalförderung nie zulasten von Teilhabe geht, etwa bei Schulen, Kitas, Kulturzentren, Theatern, Beratungsstellen oder Sporteinrichtungen. Im Zweifel müssen bei Vorhaben nicht-digitale Wege ebenso eingeplant sein.
Um zu beurteilen, ob eine Digitalisierungsmaßnahme Teilhabe begünstigt oder verhindert, sollten bei der Entwicklung verschiedene Fragen berücksichtigt werden. Wurden verschiedene Zielgruppen am Design eines Produkts oder Services beteiligt? Welche Sinne werden nach der Digitalisierung benötigt, um den Service oder das Produkt nutzen zu können? Im besten Fall kann man den Service wahlweise mit verschiedenen Sinnen nutzen.
Gibt es Videos in Gebärdensprache und in leichter Sprache? Menschen mit Hörbehinderung oder kognitiven Einschränkungen profitieren von zusätzlichen Sprachoptionen. Reduziert das neue Angebot die sogenannte „Crip Time“? Darunter versteht die Behindertenbewegung versteckte Zeitaufwände, die im Alltag nur bei Menschen mit Behinderung anfallen.
Wird ein Offline-Konzept einfach durch Video-Calls ersetzt? Als Beispiel seien hier Beratungsstellen genannt, bei denen direkter Kontakt vpr Ort Menschen ein Gefühl von Zugehörigkeit und Sicherheit spendet. Benötigt ein digitaler Ersatz neue Hardware? Das schließt oft Menschen aus, die am Existenzminimum leben.
Digitalisierung kann Grundrechte stärken
Nur wer Digitalisierung richtig einsetzt, ermöglicht Teilhabe. Wenn Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet und soziale wie finanzielle Aspekte berücksichtigt werden, entsteht eine Win-win-Situation: Menschen werden in ihren Grundrechten gestärkt und Unternehmen erreichen mehr Kund*innen. Dieses Transformationspotenzial sollten wir nutzen. Für den Fortschritt, aber auch, um die Vision zu verwirklichen, dass jede*r von uns gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann – online wie offline.
Sebastian Felix Zappe arbeitet beim Berliner Verein Sozialhelden als Chief Technology Officer. Das Team setzt sich für gesellschaftliche Teilhabe ein und arbeitet dafür an innovativen Lösungen – zum Beispiel einer weltweiten Online-Karte für barrierefreie Orte. Der Standpunkt beruht auf einem Original-Text aus dem Sammelband „Grundrechte im Digitalen – was sie bedeuten & wie sie wirken“ von Wikimedia Deutschland, das am 15. September erschienen ist und hier frei erhältlich ist.
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