Der Markt der Rechtsdienstleistungen unterliegt in Deutschland einer sehr strengen Regulierung. Ursprünglich aus dem Bedürfnis heraus, den Bürger vor schlechter oder falscher Beratung zu schützen, ist ein Regelwerk entstanden, das heutzutage eher ein Korsett ist, welches Innovationen abschnürt. Hier gilt es eigentlich, die gesetzlichen Rahmenbedingungen wieder näher an die aktuellen Bedürfnisse und Notwendigkeiten anzupassen. Das ist leider mit dem Legal-Tech-Gesetz nur sehr eingeschränkt geglückt.
Mit dem Gesetz zum Legal-Tech-Inkasso soll Anwältinnen und Anwälten das Erfolgshonorar vor allem dort erlaubt werden, wo sie auch Inkassodienstleistungen anbieten dürfen. Außerdem wird es für pfändbare Geldforderungen bis 2.000 Euro zugelassen. Das Verbot der Prozessfinanzierung wird allerdings nicht gelockert, alleine beim außergerichtlichen Inkasso und im gerichtlichen Mahnverfahren wird die Verfahrensfinanzierung zulässig.
Legal-Tech-Gesetz: Eine „homöopathische Maßnahme“?
Dies ist die erste Reform des Rechtsanwaltsgesetzes seit langer Zeit und ein erster Schritt in die richtige Richtung, da es Anwälten mehr Möglichkeiten in der freien Berufsausübung gewährt – wie beispielsweise Inkassodienste anzubieten oder Erfolgshonorare zu erheben und damit auch die Möglichkeiten für Legal-Tech-Unternehmen erweitert. Dennoch betrachte ich die festgelegten Veränderungen zum großen Teil eher als „homöopathische Maßnahmen“. Das Legal-Tech-Gesetz wurde auch zu sehr auf das Thema Inkasso zugeschnitten, ist also eher ein Legal-Inkassogesetz.
Denn in dem Gesetz werden die wirklich wichtigen Themen nicht aufgegriffen. Es müssten weitere Investitionsmöglichkeiten geschaffen werden. Bisher dürfen nur Anwälte als Eigentümer von Law-Firmen oder Kanzleien auftreten. Das ist ein überholtes Modell. Warum ist es nicht möglich, sich Investoren zu suchen oder Investoren in die Sozietät mit aufzunehmen, die nicht als Anwälte tätig sind, aber fundierte betriebswirtschaftliche Kenntnisse einbringen könnten? Erfolgshonorare müssen in größerem Umfang erlaubt werden, auch die Möglichkeit eines Provisionsmodells sollte erlaubt sein, anstelle der Stundensätze oder der Honorartabellen.
Zudem fehlt es am Aufbau eines Qualitätsmanagement-Regulariums für Anwälte. In vielen anderen Berufszweigen, zum Beispiel bei den Wirtschaftsprüfern, Ärzten, Pharmazeuten, Ingenieuren et cetera, finden regelmäßige Audits statt. Warum ist dies bei den Juristen nicht der Fall? Dies wäre ein erster Schritt in Richtung Qualitätsmanagement. Darüber hinaus sollten provisionspflichtige Geschäfte auch für Anwälte ermöglicht werden, wie es schon in vielen anderen Ländern der Fall ist.
Die wichtigste Forderung ist aus meiner Sicht aber die Liberalisierung des Rechtsmarktes. Dazu zählt auch die Öffnung des Marktes für digitale Rechtsprodukte. Dies ist vor allem mit Blick auf die Verbraucher mit Rechtsberatungsbedarf wichtig. Hier sollten an vielen Stellen Barrieren abgebaut werden. Viele Verbraucher scheuen den Weg zum Anwalt oder in eine Kanzlei, weil sie keine Akademiker sind oder glauben, gleich beim ersten Gespräch entstünden immense Kosten.
Der neue Rechtsmarkt: Digital und vollautomatisiert
Ich bin überzeugt, dass die Beratung zukünftig in den meisten Fällen nur noch digital verlaufen wird. Das Potenzial von Technologien im Rechtsmarkt ist noch lange nicht voll ausgeschöpft. Dazu gehört auch, Rechtsfälle nicht mehr durch Standardprozeduren zu lösen, sondern durch hochspezialisierte Anwendungen. Insbesondere außergerichtliche Verfahren sowie repetitive Fälle werden zukünftig ausschließlich digital und vollautomatisiert abgewickelt werden.
Dazu muss jedoch die Abschottung des Rechtsmarktes beendet werden. Mit der sprichwörtlichen Angst vor Veränderungen steht sich die Branche selbst im Weg. Paradoxerweise hat doch gerade der Legal-Tech-Verband die Interessen der Anwaltschaft vertreten, weil er sich – als einziger Verband, der auch explizit Anwälte vertritt – für Erfolgshonorare und Prozessfinanzierung in deutlich weiterem Umfang eingesetzt hat.
Querschnittsberuf Legal-Engineer
Abschließend sollte man auch weiter über die Erweiterung des Tätigkeitspektrums von Rechtsanwälten nachdenken. An der Schnittstelle zwischen juristischer Arbeit und Informatik könnten dann auch neue Berufsbilder wie das des Legal-Engineers entstehen, der sich mit der Automatisierung juristischer Tätigkeiten beschäftigt. Dies kann sowohl bereichsübergreifende Kanzleimanagement-Aufgaben umfassen (zum Beispiel ein individualisiertes Fristenmanagement, Erinnerungen und E-Mails bei Frist- und Vorfristablauf oder das Überprüfen von Fristen) als auch fachliche Thematiken, wie das Automatisieren juristischer Bedingungen und Schriftsätze.
Der zentrale Gründungsgedanke des Legal-Tech-Verbands ist das Ziel, Anwälte und Legal-Tech-Unternehmen zusammenzubringen. Denn die Legal-Tech-Branche ist Partner der Rechtsanwälte und nicht deren Gegner oder Konkurrent. Der Verband will nicht nur Innovationen in der Branche weiter vorantreiben, sondern Freiheiten für Legal Techs und Anwälte gleichermaßen fördern. Denn eigentlich ist es ganz einfach: Wenn Anwälte mehr Freiheit bei der Gestaltung ihrer Honorarmodelle erhalten, beispielsweise mit Provisionen, dann profitieren auch die Legal Techs.
Andreas Schröteler ist CEO des Legal-Tech-Unternehmens Advocado. Über die Plattform können Nutzer:innen Antworten auf Rechtsfragen bekommen und sich mit passenden Anwältinnen und Anwälten vernetzen.