Die Sozialpartnerschaft in Deutschland hat sich bewährt. Arbeitgeber, Betriebsräte und Gewerkschaften sichern seit Jahren einen ausgewogenen Ausgleich der Interessen. Sie haben dazu beigetragen, Deutschland stabil durch die Krisen der vergangenen Jahrzehnte zu führen. An dem System der Sozialpartnerschaft muss auch in Zukunft festgehalten werden.
Allerdings machen der globale Wettbewerb und der Einsatz neuer Technologien auch vor den Regelungen und Verfahren der betrieblichen Mitbestimmung nicht Halt. Mag es im Einzelfall progressive Betriebsräte geben, so scheint in den meisten Betrieben auf Seiten der Arbeitnehmer und der Arbeitnehmervertreter die Skepsis gegenüber neuen Technologien, wie beispielweise Künstlicher Intelligenz (KI), Robotik oder Daten in der Cloud zu überwiegen. Hinzu kommt die Sorge vor einer uneingeschränkten Überwachung der Arbeitnehmer, der nicht hinreichenden Gewährleistung von Datenschutz und einem schleichenden Kontrollverlust.
Da neue Technologien im Regelfall der zwingenden Mitbestimmung unterliegen, wird in der Praxis in monatelagen und zum Teil zähen Verhandlungen nach einer Lösung gesucht, die meist zu einem Zeitpunkt gefunden wird, zu dem das jeweilige System schon wieder überholt ist. Dies lähmt Unternehmen und schränkt ihre Wettbewerbsfähigkeit ein. Hinzu kommt, dass in Zeiten, der jungen Generation nur schwer vermittelbar ist, dass selbst der Facebook-Account des Arbeitgebers der Zustimmung des Betriebsrats bedarf – wo doch gerade um jene jungen Talente gerungen wird.
Verfahren und Entscheidungen müssen beschleunigt werden
Die Möglichkeiten des schnellen Einsatzes neuer Technologien müssen auch in mitbestimmten Betrieben vereinfacht werden. Bislang wird das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats schon dann ausgelöst, wenn ein System nur geeignet ist, Verhalten oder Leistung von Arbeitnehmern zu überwachen. Der Zustimmung des Betriebsrats bedarf es also selbst dann, wenn der Arbeitgeber von Anfang an erklärt, beispielsweise nur anonymisiert Daten zu speichern, die keine Rückschlüsse auf den einzelnen Arbeitnehmer zulassen. Nachvollziehbar ist das nicht, da hier kein Schutzbedürfnis der Mitarbeiter erkennbar ist. Warum muss also auch in diesem Fall eines langwierigen Beteiligungsverfahrens durchgeführt werden?
Bei cloudbasierten Systemen wiederum werden Updates naturgemäß automatisch durchgeführt. Sofern derartige Updates mit dem zwischen den Sozialpartnern getroffenen Regelungen nicht im Einklang stehen oder ihrerseits neue mitbestimmte Aspekte enthalten, könnte der Betriebsrat dem Arbeitgeber im worst case die Nutzung des gesamten Systems untersagen lassen. Dies eröffnet ein erhebliches Druckmittel der Arbeitnehmervertreter, dass in der Praxis auch gerne eingesetzt wird. Auch hier ist der Gesetzgeber gefragt. Überlegenswert wäre zumindest eine Karenzphase, die es dem Arbeitgeber erlaubt, ein aktualisiertes System uneingeschränkt zu nutzen, ohne die sofortige Abschaltung befürchten zu müssen.
Moderne Kommunikationsmittel nutzen
Die Art und Weise der Entscheidungsfindung zwischen den Sozialpartnern, wie sie in vielen Unternehmen (noch) praktiziert wird und wie sie im Betriebsverfassungsrecht angelegt ist, ist ebenfalls nicht mehr zeitgemäß. Arbeitgeber sind zuweilen Bittsteller, bis Arbeitnehmervertreter einen Termin gefunden haben, um die Anliegen des Arbeitgebers zu hören. Gremienentscheidungen auf überörtlicher Ebene werden nur dann getroffen, wenn nach weiterer Terminfindung alle Arbeitnehmervertreter physisch anwesend sind und zum Teil zu erheblichen Kosten durch die Republik gereist sind. Dabei ließe sich schon jetzt mit guten Argumenten vertreten, dass Betriebsratssitzungen und entsprechende Beschlussfassungen per Videokonferenz durchgeführt werden können. Dem Bestreben nach einer schnellen, effektiven und kostengünstigen Sitzungsabhaltung ließe sich dadurch Rechnung tragen. Entsprechendes muss auch für die Durchführung von Betriebsversammlungen gelten. Warum noch alle Mitarbeiter physisch in entsprechenden Räumlichkeiten zusammenbringen, statt die Betriebsversammlung virtuell durchzuführen?
Chancen der digitalen Transformation begreifbar machen
Das Thema Bildung und Re-Skilling ist ebenfalls wichtig. Wünschenswert wäre aber zunächst einmal ein digitales Bildungsangebot, das die Chancen der digitalen Transformation begreifbar macht, Ängste bekämpft und die Lust weckt, die Zukunft aktiv mitzugestalten. Wenn dies gelingt, bedürfte es wohl nicht einmal des Schreis nach dem Gesetzgeber. Die Sozialpartner würden das Schicksal selbst in die Hand nehmen.
Dr. Daniel Ludwig ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei der Wirtschaftskanzlei CMS in Deutschland. Ein Schwerpunkt seiner Beratung liegt in der Lösung von Konflikten mit Gewerkschaften und Betriebsräten beispielsweise im Zusammenhang mit der Nutzung von IT-Systemen und der Einführung von Matrixstrukturen und anderen agilen Organisationsformen.