Die nächsten Schritte zur Digitalisierung der Verwaltung stehen an. Mit Hochdruck arbeitet die Bundesregierung an der Folgegesetzgebung zum Onlinezugangsgesetz (OZG). Auch wenn dieses noch nicht abgeschlossen ist und das OZG zum 31.12.2022 nicht im Gesamten umgesetzt sein wird, ist dieses Vorgehen richtig und findet auch die Unterstützung aller Akteur:innen. Digitalisierung ist eine Daueraufgabe und sie durchdringt alle Bereiche der staatlichen und kommunalen Verwaltungen.
Der Onlinezugang für Bürger:innen und Unternehmen zu den Behörden ist dabei eine notwendige Voraussetzung, zu einer richtigen digitalen Transformation gehört allerdings wesentlich mehr. Dafür brauchen Bund, Länder und Kommunen einen gemeinsamen Plan und einen Transformationspfad, auf dem die nächsten Schritte gegangen werden. Grundlegend für den Erfolg eines solchen Prozesses ist, dass die Voraussetzungen geschaffen sind, um das Onlinezugangsgesetz auf allen Ebenen umzusetzen. Dafür ist zwar schon viel geschafft, dennoch müssen wir jetzt weitere Schritte vereinbaren.
„Einer für Alle“ so einfach wie möglich gestalten
Wenn der IT-Planungsrat heute zu seiner Sommersitzung zusammen kommt, muss er sich mit den verschiedenen Kosten- und Nachnutzungsmodellen beschäftigen, die derzeit für die „Einer für Alle (EfA)“-Leistungen verfügbar oder angekündigt sind. Dabei ist es nachvollziehbar, dass aufgrund der unterschiedlichen Leistungspakete aus den Themenfeldern kein einheitliches Kostenmodell angeboten werden kann. Es bedarf es einer sinnvollen Koordination, damit kein EfA-Dschungel entsteht. Da keine Nachnutzung vorgeschrieben ist, muss die Abwicklung so einfach wie möglich sein und die Abrechnungsmodelle müssen so flexibel aufgesetzt werden, dass sie in den unterschiedlichen Landes- und Kommunalstrukturen handhabbar sind. Das ist wesentlich dafür, eine möglichst hohe Nachfrage der nachnutzenden Länder und Kommunen zu erreichen.
Für den Erfolg des OZGs müssen die finanziellen Rahmenbedingungen auch über das formale Enddatum hinaus stimmen. Deswegen ist es wichtig, dass der Bund seine Verpflichtung – immer vorausgesetzt, der Haushaltsgesetzgeber sieht dies genauso – über 2022 hinaus im Digitalprogramm Föderal wahrnimmt. Eine solche Zusage hilft, damit das OGZ trotz der Verspätung in den Themenfeldern zu Ende umgesetzt werden kann und die Finanzierung nicht Ende 2022 stoppt. Das führt aber auch zu einer Verantwortung in den Themenfeldern, die dringend transparent darlegen müssen, wann welche Leistungen kommen. Die Umsetzungsgeschwindigkeit des OZG hängt nämlich zentral davon ab. Die EfA-Leistungen müssen von den Themenfeldführern sehr schnell mit Terminen und Preisschildern versehen werden. Danach erst wird sich auf der kommunalen Ebene entscheiden, ob das Prinzip ein Erfolg wird.
Eins darf nicht vergessen werden: Das OZG ist nicht mit dem Einstellen der Leistungen aus der Booster-Liste des IT-Planungsrats im FIT-Store oder dem Marktplatz der Govdigital getan. Abseits aller PR: Eine realistische Bereitstellung ab frühestens 1. Oktober 2022 ist auch für den Booster zu spät für einen kompletten Rollout in Deutschland. Das haben wir in Rheinland-Pfalz offen und transparent dargestellt. Ein kompletter Rollout – also der einzige Zustand, durch den das OZG tatsächlich umgesetzt wird, weil die Leistung vor Ort nutzbar ist – wird in unterschiedlichen Geschwindigkeiten ablaufen und mit den notwendigen regionalen Anpassungen umgehen müssen. Wahrscheinlich wird es an vielen Orten in Deutschland genau zu solchen Herausforderungen im OZG-Prozess kommen, wenn EfA-Leistungen endlich im nennenswerten Umfang verfügbar sind.
OZG-Folgegesetz: Nur mit passender Umsetzungsstruktur
Damit zeigt sich: Die Folgegesetzgebung wird zu einem Zeitpunkt angestoßen, zu dem wir immer noch lernend im OZG-Prozess sind. Für die nächsten Schritte der Verwaltungsdigitalisierung ist somit der Blick in den Rückspiegel genauso wichtig wie jener nach vorn. Das gilt für die strukturelle Ebene genauso wie für die inhaltlich-programmatischen Festlegungen eines Gesetzesentwurfes. Ich möchte mich hier auf die Strukturfragen fokussieren, denn diese sind sehr wichtig um die einvernehmlich formulierten Inhalte für ein Folgegesetz auch umgesetzt zu bekommen.
Meine Meinung ist klar: In Deutschland müssen die vielen Sonntagsreden von neuen Arbeitsweisen in der Verwaltung, der Nutzung agiler Methoden und der Anpassung von Abläufen, so dass sie sinnvoll digital abgebildet werden können endlich mit Leben gefüllt werden. Wir haben jetzt die konkrete Chance dafür eine neue Lernkultur zu etablieren. Das ist wichtiger als intern Rankings zu bilden, in Protokollerklärungen zu versichern, das man besser als die anderen ist oder Dashboards aufzuhübschen. Darunter leidet nur die Akzeptanz der Vorhaben für eine digitale Verwaltung und die Motivation bei den vielen wichtigen Multiplikator:innen und Antreiber:innen der digitalen Transformation. Wir brauchen eine Veränderung der politischen Kommunikation: Realistische Einordnung von Zeitplänen und die Notwendigkeit von Lernprozessen sollten in den Mittelpunkt rücken.
Eine neue Digital-Routine schaffen
Auf der strukturellen Ebene ist es für den Erfolg wichtig, dass die OZG-Folgegesetzgebung erst durch den Bund beschlossen wird, wenn der Umsetzungsprozess mitLändern und Kommunen klar verabredet ist. Nutzen wir diese Zeit zudem, um zumindest eine kurze Evaluation des OZG-Prozesses durchzuführen: Was ist gut gelaufen, aus welchen Punkten kann man lernen, sich zu verbessern und was müssen wir zukünfrig komplett anders machen?
Dies gilt vor allem für die EfA-Prozesse. Denn dass wir dort weitere Verabredungen treffen müssen, ergibt sich schon daraus, dass wir auch in Zukunft Gesetzgebung erfahren werden, die aktuell in den 575 OZG-Leistungen natürlich noch nicht erfasst sind. Daher brauchen wir eine klare Verabredung für eine neue Digital-Routine: Die Bundesregierung verfolgt nur eigene Gesetzgebung, die schon digitale Umsetzungen mitdenken. So verhindern wir, dass einfach nur Prozesse digitalisiert werden und schaffen es, in digitalen Prozessen zu denken. Wenn wir einen solchen richtigen Digitalcheck auf der föderalen Ebene um einen EfA-Eignungscheck für diese neuen Leistungen ergänzen und dieses Verfahren somit in die nächste Stufe transformieren, nutzen wir die Kraft der sanften Föderalismusreform des OZGs.
Zugleich braucht es eine klare Rollenbeschreibung für die Föderale IT-Kooperation. Dafür hat der IT-Planungsrat schon wichtige Weichen gestellt. Es braucht aber auch einen strategischen Plan, wo sich diese gemeinsame Institution hin entwickeln soll. Sinnvoll wäre die Weiterentwicklung des Digitalisierungsbudgets und eine Aufstellung als Strategieentwicklerin für den IT-Planungsrat. Doch hinsichtlich der komplexen Ausgestaltung und die entsprechende Verortung müssen auf dem Weg zu einem neuen Staatsvertrag noch vertiefende Überlegungen erfolgen. Damit am Ende gesetzlich normierte Zuschreibungen und tatsächliche Fähigkeiten nicht auseinander fallen, brauchen wir auch hier eine Verständigung über die Strukturen bevor wir weitere gesetzliche Schritte gehen.
Lasst uns also lernen aus dem OZG-Prozess: Wir brauchen bei den weiteren Schritten zur Stärkung der digitalen Verwaltung eine verzahnte Debatte über Inhalte und Strukturen von Beginn an.
Fedor Ruhose ist Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und Beauftragter der Landesregierung für Informationstechnik und Digitalisierung (CIO & CDO).