Die bestehenden IT-Strukturen in Bund, Ländern und Kommunen geraten durch die wachsenden Anforderungen an sichere, verfügbare und nutzerfreundliche IT an ihre Grenzen – dies umso mehr als mit dem OZG und seinen engen Umsetzungsfristen die Zeit drängt. Der IT-Planungsrat hat mit der Einrichtung der Digitalisierungslabore im Rahmen des Digitalisierungsprogramms und dem Aufbau von FITKO zwei Arbeitsweisen etabliert, die bei richtiger Handhabung dazu beitragen können, diese Organisationsaufgabe zu bewältigen.
Die Arbeit der Digitalisierungslabore mündet derzeit in die Umsetzungsphase, die meisten Federführer der 14 Themenfelder werden zum Ende dieses Jahres die ersten Prototypen digitaler Antragsverfahren präsentieren. Allen Beteiligten ist bewusst, dass die Beschreibung eines digitalen Antragsverfahrens nur ein erster Schritt hin zu einem echten medienbruchfreien digitalen Verwaltungsverfahren sein kann. Es kommt nun entscheidend darauf an, die Laborergebnisse in nutzbare Software umzusetzen und eine flächendeckende Onlineverfügbarkeit aller Leistungen zu gewährleisten. Aus Sicht der Kommunen müssen dabei folgende drei Bedingungen erfüllt werden:
Gute Lösungen, die sich in vorhandene IT-Strukturen einfügen
Das Digitalisierungsprogramm mit seiner Zielsetzung, alle onlinefähigen Verwaltungslösungen aller föderalen Ebenen innerhalb der nächsten Jahre arbeitsteilig zu digitalisieren und einer gemeinsamen Nachnutzung zuzuführen, ist aus kommunaler Sicht grundsätzlich zu begrüßen. Dies gilt allerdings nur, wenn tatsächlich die gesamten Verwaltungsprozesse und nicht lediglich das Antragsmanagement in den Blick genommen werden.
Notwendige Voraussetzung für die Umsetzung des OZG ist die Entwicklung durchgängig medienbruchfreier Verwaltungsprozesse. Ohne diese bleibt der Portalverbund ein Potemkinsches Dorf mit einer ansehnlichen Fassade ohne „dahinter liegende“ Online-Prozesse. Hier liegt der Teufel wie immer im Detail, die Definition von Schnittstellen zu Fachverfahren und Registern und die Anpassung bestehender beziehungsweise die Entwicklung neuer Standards ist mühsam. Hier ist der IT-Planungsrat gefordert, nicht nur mit Blick auf die OZG-Umsetzung, sondern auch im Vorgriff auf die anstehende Registermodernisierung die unterschiedlichen Schnittstellenstandards zu identifizieren, anzupassen und weiterzuentwickeln.
Bundesweite Standardisierung von Online-Services
Bau und Betrieb der in den Digitalisierungslaboren entworfenen Prototypen liegt in der Verantwortung der OZG-Federführer, das heißt in erster Linie bei den Ländern. Gleiches gilt für den Aufbau der überwölbenden Portalstrukturen, der ebenfalls in den Ländern stattfindet. Auf diese Weise entstehen eigene, mehr oder weniger proprietäre Landes-IT-Strukturen, weder Arbeitsteilung noch Flächendeckung noch Wettbewerb werden auf diese Weise befördert. Die Kommunen haben demgegenüber ein großes Interesse an einem arbeitsteiligen, länderübergreifenden Zusammenwirken und echtem Wettbewerb: Gute IT-Lösungen dürfen nicht auf Landes-Silos beschränkt sein, sondern müssen bundesweit zur Verfügung stehen, die Kommunen wünschen sich einen Marktplatz guter Lösungen. Die Standardisierung von IT ist hier das zentrale Mittel der Wahl.
Neben der Definition unterschiedliche Datenstandards lässt sich an weitergehende, kooperative Instrumente denken, so zum Beispiel die gemeinsame Entwicklung und der gemeinsame Betrieb von Software (Software-as-a-Service) oder die Entwicklung von Software mit hoher Kompatibilität, die in sehr unterschiedlichen IT-Umgebungen lauffähig ist (zum Beispiel Microservices). Aus Sicht der Kommunen ist hier in erster Linie der IT-Planungsrat gefordert, eine einheitliche Arbeitsweise zwischen Bund, Ländern und Kommunen anzuregen, die einen hohen Grad an Standardisierung gewährleistet und eine effiziente, ressourcenschonende und nachhaltige IT-Entwicklung für alle föderalen Ebenen ermöglicht.
Strukturelle Einbindung der Kommunen auf Bundesebene
Mit dem Abschluss des Ersten IT-Änderungsstaatsvertrags und dessen Ratifizierung in Bund und Ländern wird die Föderale IT-Kooperation (FITKO) mit Wirkung zum 1.1.2020 gegründet (Tagesspiegel Background berichtete). Als ein weiterer Baustein wird zeitgleich ein sogenanntes Kommunalgremium in der Gremienstruktur des IT-Planungsrates eingerichtet, dessen Vorsitz FITKO innehaben wird. Das Gremium dient der Bündelung und Formulierung gemeinsamer IT-Bedarfe sowie dem Informationsaustausch. Ziel ist der direkte Dialog mit den Kommunen in Ergänzung zu der bereits bestehenden Einbindung der kommunalen Spitzenverbände im IT-Planungsrat selbst.
Das Kommunalgremium besteht aus 14 von den kommunalen Spitzenverbänden benannten Vertretern aus Kommunen und ihren IT-Dienstleistern einschließlich der KGSt. Die Stellung der Kommunen, der Hauptvollzugsebene in Deutschland, wurde damit zu Recht gestärkt, nun kommt es darauf an, dieses Instrument kraftvoll zu nutzen. Das Kommunalgremium ist genau der richtige Ort, um im Zusammenspiel mit FITKO und KoSiT einen hohen Grad an bundesweiter Standardisierung von IT anzustoßen.
Dr. Ariane Berger ist Referentin für E-Government und Verwaltungsmodernisierung beim Deutschen Landkreistag.