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Standpunkte Public Value to the People

Anja Zimmer, Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg
Anja Zimmer, Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg Foto: Falk Weiß/mabb

Künftig sollen bestimmte Inhalte auf Medienplattformen eine Sonderstellung als Public-Value-Angebote bekommen. Was bei der Vergabe dieses Qualitätsstempels zu beachten ist, schreibt Anja Zimmer, Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg.

von Anja Zimmer

veröffentlicht am 29.10.2020

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Ende des Monats schafft der Gesetzgeber mit dem Medienstaatsvertrag der Länder neue Regelungen für Medienplattformen und Benutzeroberflächen. Medienplattformen bündeln – beispielsweise auf Smart-TV oder über Smart Speaker – Fernseh-, Radio- oder Onlineangebote zu einem Gesamtangebot. Auf den Benutzeroberflächen dieser Geräte sollen Angebote mit einem besonderen Wert für die Meinungs- und Angebotsvielfalt – sogenannte Public-Value-Angebote – leicht auffindbar sein. Zentrale Fragen sind: Wer darf sich mit dem Qualitätsstempel „Public Value“ schmücken? Und wer entscheidet darüber?

Für die öffentlich-rechtlichen Sender hat der Gesetzgeber pauschal beantwortet, welche ihrer Inhalte Public Value haben: alle. So einfach ist es bei privaten Angeboten nicht. Hier sollen die Landesmedienanstalten als staatsferne Institutionen festlegen, welche Rundfunkprogramme und Onlineangebote in die Rubrik „Public Value“ fallen, beispielsweise weil sie Nachrichten anbieten, über das Zeitgeschehen berichten oder über Lokales und Regionales informieren. Auch eigenproduzierte, in Europa hergestellte oder barrierefreie Inhalte werden privilegiert.

Nutzerinnen und Nutzer in den Blick nehmen

Die gesetzlichen Kriterien können wir nur im Austausch mit allen beteiligten Gruppen mit Leben füllen. Besonders wichtig ist, die Nutzerinnen und Nutzer einzubeziehen. Was sie für wertvoll und relevant halten, muss ein zentraler Faktor unserer Interpretation von Public Value sein. Denn Public Value hat zwei Seiten: Den Wert des Angebots an sich und dessen tatsächliche Nutzung. Nur Angebote, die beim Publikum ankommen, die tatsächlich genutzt werden, können Medienvielfalt auch faktisch sichern.

Diese Idee ist auch im neuen Medienstaatsvertrag angelegt: Er privilegiert Angebote für jüngere Zielgruppen. Das kann ein Experimentierfeld eröffnen. Denn der Blick auf Jugendliche und junge Erwachsene zeigt, hier hat sich in nur wenigen Jahren viel in Sachen Mediennutzung geändert: Das Internet ist mittlerweile die wichtigste Informationsquelle für drei Viertel von ihnen, wie aktuelle Forschung der Landesmedienanstalten belegt. Gleichzeitig zeigt die Studie, dass jüngere Zielgruppen nicht nur Suchmaschinen und Social Media, sondern auch die Onlineangebote der etablierten journalistischen Medien nutzen.

Eine neue Studie der Landesmedienanstalten zu aktuellen Informationsportfolios ermittelt zurzeit Public Value aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer und fragt nach dem subjektiven Wert von informierenden Angeboten. Erste Zwischenergebnisse zeigen, dass Rundfunk- und Presseangebote die wichtigsten Informationsquellen auch für junge Zielgruppen bleiben. Vertrauenswürdigkeit und Relevanz – das schätzen Jugendliche und junge Erwachsene an Informationsmedien. Geändert haben sich die Verbreitungswege: Die Tagesschau wird auf Instagram verfolgt, Zeitungsartikel über Facebook empfohlen, Dokumentationen per WhatsApp geteilt und in der Mediathek abgerufen. Damit Angebote mit einem besonderen Wert für die Meinungs- und Angebotsvielfalt bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ankommen, müssen sie also auf den relevanten Plattformen auffindbar sein.

Gemeinsam Kriterienkatalog „Public Value“ entwickeln

Public Value ist immer auch das Ergebnis eines Aushandelns. Es reicht nicht, Angebote mit einem Qualitätsprädikat auszuzeichnen. Denn Nutzerinnen und Nutzer entscheiden selbst, was für sie Public Value hat. Akzeptanz ist daher ein wichtiger Punkt bei der Entwicklung eines sinnvollen Kriterienkatalogs für Public Value. Die gesetzlichen Vorgaben legen den Fokus zudem auf Berichterstattung durch professionelle, gut ausgebildete Journalistinnen und Journalisten. Denn Public Value ist kein abstraktes Konzept. Verlässliche Informationen sind für die demokratische Debatte von zentraler Bedeutung. Durch die Corona-Krise ist das noch einmal sehr deutlich geworden.

Bei der großen Vielfalt an Angeboten und Formaten ist aber auch klar, dass die Auswahl nicht einfach sein wird. Sie kann nur gemeinsam gelingen, also im Austausch mit Nutzerinnen und Nutzern, mit Programmverantwortlichen und Geräteherstellern. Dann können wir unser Ziel erreichen: Klare Kriterien und ein transparentes Verfahren für Public Value. 

Anja Zimmer ist Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb). Sie diskutiert heute auch bei den Medientagen München zum Thema Public Value.  

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