Shein : Shein verstößt gegen EU-Verbrauchergesetze
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Die Webseite des chinesischen Onlinehändlers Shein verstößt gegen EU-Gesetze zum Verbraucherschutz. Das stellte das Netzwerk der europäischen Verbraucherschutzbehörden (CPC-Netzwerk) am Montag fest. Ähnliche Verstöße hatten sie bereits bei der Plattform Temu festgestellt.
Die Behörden kritisierten eine Reihe an Praktiken. So zeige Shein etwa angebliche Rabatte mit falschen „Vorher-Preisen“. Die Seite zeige zusätzlich falsche Informationen über Rückgaberechte an. Außerdem würde sie Nutzer mit künstlichen Druckmitteln dazu drängen, Einkäufe abzuschließen, und biete ihnen keinen einfachen Weg, das Unternehmen für Beschwerden und Fragen zu kontaktieren.
Das CPC-Netzwerk hat von Shein Informationen dazu angefordert, wie die Plattform intern mit Rankings und Bewertungen umgeht. Damit will es sicherstellen, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen nachkommt. Die Behörden untersuchen auch, wie Shein Kunden über die Verpflichtungen von anderen Verkäufern auf seiner Seite informiert.
Shein hat nun einen Monat Zeit, um auf die Ergebnisse der Untersuchung zu reagieren. Abhängig von der Antwort können die nationalen Behörden dann Maßnahmen gegen das Unternehmen verordnen. Dazu können auch Strafen gehören. Geleitet haben die Untersuchung bisher die Behörden Belgiens, Frankreichs, Irlands und der Niederlande, koordiniert von der EU-Kommission.
Die Kommission untersucht Shein parallel selbst. Dabei geht es um mögliche Verstöße gegen den Digital Services Act. Die Kommission will wissen, wie das Unternehmen gegen illegale Güter und Inhalte vorgeht und wie transparent seine Empfehlungsalgorithmen sind. Außerdem will die Kommission bald für alle Pakete der Onlinehändler eine Bearbeitungsgebühr von 2 Euro einziehen, was ihr Geschäftsmodell stark beeinträchtigen könnte. mhe
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