Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Was die EU-Kommission in der DSGVO ändern will
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Jetzt kostenfrei testenDie EU-Kommission scheint einen eher kleinen Eingriff in die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu planen. Das geht aus einem Brief hervor, den Europas Datenschützer in der vergangenen Woche an die Kommission richteten. Darin antworteten sie auf ein Schreiben, in dem Justizkommissar Michael McGrath seine Pläne für die DSGVO darlegte. Diese sollen anscheinend noch diesen Monat Teil eines weiteren Vereinfachungspakets werden. McGrath hatte schon vor einigen Monaten angekündigt, auch die DSGVO überarbeiten zu wollen.
Laut diesem Brief plant die Kommission, dass in Zukunft auch Organisationen mit bis zu 500 Beschäftigten nicht mehr ausführlich dokumentieren müssen, wie sie persönliche Daten verarbeiten. Aktuell sind Organisationen mit bis zu 250 Beschäftigten von diesen Verpflichtungen ausgenommen.
Diese Ausnahme gilt momentan nicht, wenn die Verarbeitung wahrscheinlich ein Risiko für die Betroffenen bedeuten könnte. Die Kommission will sie stattdessen nur noch außer Kraft setzen, wenn die Verarbeitung „wahrscheinlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen“ verursachen könnte. Außerdem sollen Organisationen nicht mehr dokumentieren müssen, wenn sie Daten verarbeiten, um Beschäftigungs- oder Sozialgesetzen nachzukommen.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte und der Europäische Datenschutzausschuss äußerten in ihrer Antwort „vorläufige Zustimmung“ zu diesen Plänen. Beide würden aber gerne von der Kommission eine ausführlichere Analyse dazu sehen, wie viele Organisationen von einer solchen Reform profitieren würden. Beide begrüßen auch, dass die Kommission an einem risikobasierten Ansatz festhält und nicht nur auf die Größe von Organisationen schauen will. mhe
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