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Digitalisierung & KI

Bevor der Bundestag voraussichtlich am Donnerstag das BEG IV beschließt, wird der Rechtsausschuss wohl noch einige Änderungen am Gesetzentwurf vornehmen. Vorgesehen ist insbesondere der Wegfall weiterer Schriftformerfordernisse, etwa im Aktien- und Genossenschaftsrecht. Auch Steuerbescheide sollen künftig digital zugestellt werden können.

Maximilian Zech

von Maximilian Zech

veröffentlicht am 23.09.2024

aktualisiert am 25.09.2024

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