Analyse BMJ legt E-Evidence-Entwurf vor
Geht es um die Aufklärung von Verbrechen, sollen Strafverfolgungsbehörden in Zukunft schneller an relevante Daten von Online-Diensten kommen, auch wenn diese im Ausland sitzen. Das EU-Recht sieht dafür den E-Evidence-Mechanismus vor, den das BMJ nun in die deutsche Gesetzgebung übertragen will, wie aus einem entsprechenden Referentenentwurf hervorgeht.
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