Schon mit der Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie im vergangenen Sommer wurde deutlich, dass sich die Bundesregierung schleichend vom Aufbau einer rein grünen Wasserstoffwirtschaft verabschiedet. Seitdem wurde eine Reihe von Pflöcken für eine grün-blaue Wasserstoffwirtschaft eingeschlagen – ungeachtet dessen, dass aus fossilem Erdgas hergestellter blauer Wasserstoff nicht klimaneutral ist und die Gefahr eines fossilen Lock-ins mit sich bringt.
Das Heizungsgesetz zählt blauen Wasserstoff zu den Erfüllungsoptionen für die 65 Prozent-„Erneuerbaren“-Regel. Mit den Klimaschutzverträgen nimmt blauer Wasserstoff auch für die Industrie-Dekarbonisierung gleichberechtigt einen Platz neben grünem Wasserstoff ein. Und laut ersten Eckpunkten der Kraftwerksstrategie soll blauer Wasserstoff in Zukunft auch zur Stromerzeugung eingesetzt werden und sogar als Dekarbonisierungsmaßnahme gefördert werden.
Begründet wird diese Öffnung hin zu blauem Wasserstoff mit dem enormen Wasserstoff-Bedarf auf dem Weg zur Klimaneutralität. Ignoriert wird dabei, dass Bedarf und Angebot an Wasserstoff – grün oder blau – maßgeblich von politischen Entscheidungen abhängen. Auf der Bedarfsseite lehnt die Bundesregierung jede Priorisierung des Wasserstoffeinsatzes auf solche Sektoren ab, für die es absehbar keine alternativen klimaneutralen Technologien gibt und die daher für die Transformation auf Wasserstoff angewiesen sind. So verhindert sie eine realistischere Einschätzung der wirklichen Bedarfe.
Auch für das Angebot an und für die Investitionen in emissionsarmen Wasserstoff setzt die Politik maßgebliche Rahmenbedingungen und hätte die Möglichkeit, das Ruder maximal auf den Ausbau grünen Wasserstoffs zu setzen. Stattdessen setzt das Klimaschutzministerium alles daran, fossilen blauen Wasserstoff aus Norwegen zu importieren.
Diese zunehmende Gleichbehandlung von grünem und blauem Wasserstoff birgt mindestens drei Gefahren für Deutschlands Pfad zur Klimaneutralität. Auf diese muss die Bundesregierung Antworten finden um sicherzustellen, dass der Hochlauf von grünem Wasserstoff nicht ausgebremst wird, und dass der Wasserstoff-Einsatz in Summe zu möglichst geringen CO2-Emissionen führt.
Erstens: Höchstmögliche Anforderungen an blauen Wasserstoff stellen
Blauer Wasserstoff droht hohe Treibhausgasemissionen zu verursachen, wenn dieser nicht unter höchsten Standards und lückenlosem Monitoring entlang der gesamten Wertschöpfungskette produziert wird. Im schlimmsten Fall kann damit der Einsatz von blauem Wasserstoff in vermeintlich klimaneutralen Technologien die Dekarbonisierung in diesen Sektoren unterlaufen und damit seinem eigentlichen Ziel entgegenwirken.
Die Bundesregierung muss sich daher auf EU-Ebene für strenge und ambitionierte Grenzwerte und Anforderungen für blauen Wasserstoff einsetzen. Aber auch schon vor Einführung entsprechender EU-beziehungsweise internationaler Standards sollte die Bundesregierung nur mit Regionen und Projekten für blauen Wasserstoff über potenzielle Lieferungen verhandeln, die glaubhaft darlegen können, dass sie die hohen Standards für blauen Wasserstoff erfüllen werden. Entsprechende Ziele müssen in der Wasserstoff-Importstrategie festgesetzt und kommuniziert werden.
Zweitens: Den Ausstieg beim Einstieg mitplanen
Überdies droht blauer Wasserstoff die Abhängigkeit und Nutzung von fossilen Energien auszuweiten und zu verlängern. Denn er ist und bleibt ein fossiler Energieträger und basiert auf Erdgas. Durch Abschreibe- und Refinanzierungszeiträume bei Produktionsanlagen für blauen Wasserstoff von 20 Jahren und mehr drohen damit fossile Lock-ins bis in Zeiten jenseits der deutschen und europäischen Klimaneutralitätsziele. Dieses Problem wird durch den Aufbau von Infrastrukturen wie Pipelines sowie Häfen und auch von Kraftwerken zur Stromerzeugung noch verstärkt, wenn es keinen klaren und verbindlichen Fahrplan zu einer rein grünen Nutzung dieser Anlagen gibt, da hier die Nutzungsdauern noch einmal erheblich länger sind.
Zur Vermeidung einer längeren fossilen Abhängigkeit muss der Ausstieg aus blauem Wasserstoff von Beginn an fester Bestandteil von Regulierungen, Förderprogrammen und Betriebserlaubnissen sein. So sollten nur Lieferländer in Frage kommen, die einen verbindlichen Fahrplan für den Übergang zu rein grüner Wasserstoffproduktion vorweisen können – womit Norwegen, Stand jetzt, ausscheidet.
Drittens: Vorrang für grünen Wasserstoff sicherstellen
Schlussendlich droht die Gleichbehandlung von grünem und blauem Wasserstoff in eine Konkurrenzsituation zu münden. Denn für blauen – wie auch für grünen – Wasserstoff stehen aktuell nahezu keine Produktionskapazitäten zur Verfügung. Der Aufbau dieser Kapazitäten erfordert einen massiven Einsatz von finanziellen und materiellen Ressourcen sowie auch von Fachkräften. Bei regulatorischer Gleichstellung der beiden Farben besteht aber aufgrund der absehbar geringeren Produktionskosten ein Anreiz für Investitionen in und die Verwendung von blauem Wasserstoff. Es bedarf daher regulatorischer Rahmenbedingungen, die sicherstellen, dass durch die Zulassung von blauem Wasserstoff nicht weniger Kapazitäten und Ressourcen in grüne Wasserstofftechnologien fließen.
Dafür muss die Ausgestaltung von Förderinstrumenten wie den Klimaschutzverträgen so nachgebessert werden, dass der Anreiz zur Nutzung und damit auch zur Produktion von grünem Wasserstoff dominiert. Dies kann beispielsweise durch einen erhöhten Bonus für die Verwendung von grünem Wasserstoff geschehen. Außerdem muss die Förderung blauen Wasserstoffs zeitlich begrenzt sein und auslaufen, sobald grüner Wasserstoff in ausreichenden Mengen verfügbar ist.
Zusätzlich sollte bei der Regulierung der Wasserstoff-Infrastruktur und insbesondere von grenzüberschreitenden Pipelines wie der geplanten Verbindung nach Norwegen ein Einspeisevorrang für grünen Wasserstoff ähnlich dem für Erneuerbaren Strom im Stromnetz eingeführt werden.
Katalysator oder Stolperstein?
Nur unter ambitionierter Regulierung, welche die beschriebenen Gefahren von blauem Wasserstoff umfassend adressiert und minimiert, besteht eine Chance, dass dieser tatsächlich als Übergangslösung die Dekarbonisierung von Schlüsselsektoren und den Hochlauf grünen Wasserstoffs unterstützt und somit als Katalysator für eine klimaneutrale Wasserstoffwirtschaft wirkt. Aus Sorge um die Verfügbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit von blauem Wasserstoff auf diese strikte Regulierung zu verzichten, würde hingegen die Ziele von Klimaneutralität und einer klimaneutralen Wasserstoffwirtschaft massiv gefährden und damit den Einsatz von blauem Wasserstoff insgesamt ad absurdum führen.