Grüner Strom ist günstig. Power Purchase Agreements, kurz PPAs, sind heute das Mittel der Wahl, um diesen CO2-freien Strom an Abnehmer wie Industrie und Unternehmen zu liefern. Dieses Instrument wird durch die Art der Erlösabschöpfung massiv blockiert, denn die Finanzierung ist so nicht mehr möglich. Neue Anlagen werden teurer und grüner günstiger Strom für Industrie und Mittelstand deutlich knapper. Dabei setzen Unternehmen immer häufiger auf solche direkten langfristigen Abnahmeverträge, um unabhängig von der Preis-Volatilität an der Börse zu werden und gleichzeitig ihre Dekarbonisierungsziele zu erreichen.
Mehrjährige Stromlieferverträge sind Finanzierungsvoraussetzung für EEG-Anlagen
Betreiber von Solarparks streben heute meist nur deshalb einen Zuschlag in einer EEG-Ausschreibung an, um ihre Investition abzusichern. Die tatsächliche Finanzierung erfolgt üblicherweise über mehrjährige Stromlieferverträge – PPAs. Diese PPA-Erträge sind daher existenziell für die Bankenfinanzierung und um gestiegene Kosten – unter anderem für Material und Zinsen – aufzufangen. Die in diesem und vergangenem Jahr typischen Ausschreibungszuschläge für Solarparks zwischen 5-6 Cent je Kilowattstunde (kWh) sind nicht mehr kostendeckend und neue Projekte kaum finanzierbar.
Mehrjährige Stromlieferverträge sind deshalb wichtige Finanzierungsvoraussetzung für Banken und Investoren. Nur so können Betreiber günstige Gebote in den Ausschreibungen abgeben. Dadurch entsteht eine Win-Win-Situation: Ein PPA-Abnehmer, zum Beispiel eine Supermarkt-Kette oder ein mittelständisches Unternehmen, sichert sich eine planbar günstige langfristige Stromlieferung. Der Anlagenbetreiber sichert sich für die gleiche Zeit die Anlagenfinanzierung über zusätzliche, langfristig gesicherte Erlöse. Die Banken verlangen deshalb weniger Eigenkapital für die Finanzierung. So geht ein effizienter, marktgetriebener Erneuerbaren-Ausbau, der Förderkosten und Strompreise senkt. Schon seit über einem Jahr wird daher an keine einzige nach dem EEG bezuschlagte PV-Freiflächenanlage eine Marktprämie ausbezahlt. Soweit der Markt.
Mit den Einschränkungen bei PPAs für Neuanlagen geht die Rechnung nicht mehr auf
Der Kabinettsbeschluss zur Erlösabschöpfung deckelt die PPA-Erträge für diese Anlagen aber dermaßen scharf, dass diese Rechnung plötzlich – und für zurückliegende Ausschreibungsbeteiligungen völlig unerwartbar – nicht mehr aufgeht. Eine Absicherung von Neuanlagen über PPAs bleibt zwar prinzipiell möglich. Durch die Deckelung knapp über dem anzulegenden Wert entfällt aber die Finanzierungsgrundlage. Neue Anlagen kommen in der Folge verzögert oder gar nicht. Bei den derzeitigen Anlagen- und Finanzierungskosten rechnen sich Neuanlagen schlicht nicht mehr, da die marktüblichen Mehrerlöse gegenüber dem Gebotswert nicht mehr über PPAs abgesichert werden können.
Bei den bereits bezuschlagten, aber noch nicht realisierten Anlagen wird damit ein relevanter Teil der Finanzierungsgrundlage abgewürgt. Förderfähige Wind- und Solarparks gibt es dann erst wieder, wenn die Abschöpfung beendet ist. Wird die Strompreisbremse so umgesetzt, wie vom Kabinett beschlossen, werden förderfähige PV-Freiflächenanlagen im nächsten Jahr einbrechen. Schon jetzt sind Projekte „on hold“, weil keine PPAs geschlossen werden können. Die Anlagen würden zudem in den Spotmarkt gedrückt, was die Terminmärkte weiter austrocknet.
Viel Schaden – wenig Nutzen
Zusätzlich entsteht ein Anreiz, Zuschläge verfallen zu lassen, um bei neuen Ausschreibungen einen höheren Zuschlagswert zu erhalten. Das führt zu Verzögerungen und damit zum Gegenteil dessen, was wir in der Energiekrise brauchen.
Nicht zuletzt stehen der Abschöpfung bei Neuanlagen nur sehr überschaubare Einnahmen gegenüber. Bei den förderfähigen Solarparks, die 2023 ans Netz gehen würden, ginge es lediglich um einen zweistelligen Millionenbereich. Künftige Anlagen würden außerdem durch Sicherheitszuschläge der Banken in Form höherer Fremdkapitalzinsen und höherer Eigenkapitalforderungen relevant verteuert, denn die geplante Erlösabschöpfung verursacht auch hier einen Vertrauensschaden. Das erhöht – über die Dauer der Abschöpfung hinaus – die Kosten für PPAs und damit die Bezugskosten der Stromabnehmer. Ganz zu schweigen von verminderten Steuereinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden durch geringere Einnahmen der Unternehmen.
Kollateralschäden für EEG-Ausschreibungen
Wenn keine rentable PPA-Absicherung möglich ist, hat das einen weiteren, wohl übersehenen Effekt: Die zulässigen Gebotshöchstwerte in der Ausschreibung müssten stärker nach oben korrigiert werden als ohnehin schon nötig. Das EEG muss dann zusätzlich die Erlösabsicherungsfunktion übernehmen, die eigentlich der Markt, beispielsweise über Fixpreis-PPA, übernehmen könnte. Zudem müsste gegenüber der EU-Wettbewerbskommission die weitere Höchstpreisanhebung in den EEG-Ausschreibungen erklärt werden, weil die wettbewerbliche Absicherung nicht erlaubt wird.
Unser Vorschlag: Neuanlagen grundsätzlich von der Abschöpfung ausnehmen
Die beste Lösung wäre, neue förderfähige Erneuerbare-Energie-Anlagen grundsätzlich von der Abschöpfung auszunehmen. Sie bringt kaum etwas ein, zerstört aber sehr vieles. Für alle bereits bezuschlagten, aber noch nicht realisierten Anlagen müssen PPA-Verträge so rentabel bleiben, dass Erlöse abgesichert werden und die Finanzierung gewährleistet ist. Mindestens braucht es aber die Gleichstellung für PPAs aus förderfähigen Neuanlagen mit nicht-förderfähigen Anlagen, sprich: Sie müssen einen Basiswert von 10 Cent/kWh zuzüglich Sicherheitszuschlag erhalten.
Markt und Wettbewerb werden durch diese Art der Abschöpfung quasi ausgesetzt. Das konterkariert den Wunsch weiter Teile der Politik, dass sich Erneuerbare-Energien-Projekte am Markt tragen. Schon jetzt ist das Vertrauen in den Gesetzgeber zerstört, weil die Verlässlichkeit nicht mehr gegeben ist. Notwendig im Sinne der Investitions- und Planungssicherheit ist zudem ein klares Ende der Abschöpfung zum 30. Juni 2023 und nur im Falle europäischer Vorgaben bis Ende 2023.