Erdwärmenutzung : Geothermie und die Diktatur des Sachbearbeiters
Der Entwurf zum Geothermiebeschleunigungsgesetz ist ein Meilenstein für die Branche, meint Gregor Dilger vom Bundesverband. Um den Turbo bei der Wärmewende zu zünden, müsse der Gesetzesentwurf aber an einigen entscheidenden Stellen angepasst werden.
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Die Diktatur des Sachbearbeiters muss aufhören. Diesen Satz sagte der Chef der Stadtwerke Neuruppin, Thoralf Uebach, als vergangene Woche Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) zu Besuch auf dem Bohrplatz für das örtliche Geothermieprojekt war. Uebach machte damit seinem Ärger Luft, dass eine verzögerte Entscheidung auf Sachbearbeiterebene einer Genehmigungsbehörde dazu geführt habe, dass die ausführende Firma mit den Bohrungen erst nach zwei Monaten Verspätung starten konnte.
Haarsträubend findet Uebach das. Angesichts der Tatsache, dass jeder Tag Verzögerung den Versorger rund 50.000 Euro kostete, sind sein Frust und die überspitzte Formulierung zumindest nachvollziehbar. Dabei gilt das Projekt in Neuruppin mit einem Auftragsvolumen von 28 Millionen Euro für die Wärmewende in Norddeutschland als bedeutsam. Dennoch hakt es auch bei diesem Projekt offenbar an der ein oder anderen Stelle noch.
Das ist sinnbildlich für den Ausbau von Erdwärme in Deutschland: Wir stehen (wortwörtlich) auf Geothermie und uns bei ihrer Nutzung manchmal selbst im Weg, mit Bürokratie-Klein-Klein und Zuständigkeits-Hick-Hack. Das ist schade, denn Erdwärme ist überall in Deutschland verfügbar. Direkt, vor Ort, in Tiefen von wenigen Metern bis hin zu einigen Kilometern. Schon 1334 nutzte man im französischen Chaudes-Aigues heißes Thermalwasser, um mehrere Häuser zu versorgen. In moderner Form ist Geothermie in Deutschland seit Jahrzehnten erfolgreich im Einsatz.
Geothermie kann die Hälfte des Wärmebedarfs decken
Das Potenzial ist beachtlich. Spitzenforschungseinrichtungen der Helmholtz-Gemeinschaft und der Fraunhofer-Gesellschaft haben errechnet, dass alleine durch die gängigsten Geothermietechnologien mehr als die Hälfte des nationalen Wärme - und Kältebedarfs gedeckt werden können. Mit der Geothermie kann also die Wärmewende gelingen. Die Bundesregierung – sowie sämtliche demokratische Parteien – haben dies erkannt und unlängst einige Verbesserungsmaßnahmen auf den Weg gebracht.
Genehmigungsverfahren sollen mit dem Geothermiebeschleunigungsgesetz verschlankt und beschleunigt werden. Die konkret vorgesehenen Änderungen sind gut und geeignet, die Umsetzung von Geothermieprojekten in einigen Segmenten zu beschleunigen. Die Projektentwickler können damit einen Gang hochschalten. Doch ein oder zwei Gänge höher wäre noch besser.
Wie das gelingen kann? Deutlich beschleunigt würden Projekte, wenn der Gesetzgeber die Geothermie in die Privilegierungstatbestände des Paragraphen 35 Baugesetzbuch aufnehmen würde – analog zu den Wind- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die eine solche Privilegierung schon genießen und ohne aufwendigen Bebauungsplan an den Start gehen können. Auch Go-To-Gebiete sollten ausgewiesen werden, um auch hier die Erneuerbaren Energien Richtlinie (RED III) der EU umzusetzen und beim Ausbau aufs Gaspedal zu drücken. Künftig wird das Thema Kühlen auch in unseren Breitengraden Relevanz gewinnen. Es wäre also klug, auch das Kühlen mit Grundwasser beziehungsweise Erdwärme zu erleichtern.
Bürokratie abbauen, damit die Wärmewende Fahrt aufnehmen kann
Hilfreich wäre es auch, öffentliche Einrichtungen, aber auch private Eigentümer zu verpflichten, ihre Grundstücke kurzzeitig für Schritte zur Verfügung zu stellen, die notwendig sind, um Projekte zu realisieren. Das kann bedeuten: Den Zugang für einige Tage gewähren, damit seismische Messungen stattfinden können. Aber auch, Flächen für Bohrplätze freizugeben oder Wärmenetze über Grundstücke zu führen, wären mögliche Szenarien. Die Wärmewende ist ein Gemeinschaftsprojekt.
Auch im Bereich der oberflächennahen Geothermie sind Genehmigungserleichterungen notwendig. Die im Bürokratiegesetz IV vorgeschlagene Herausnahme von Bohrungen bis 400 Meter aus dem Bergrecht muss durchgesetzt werden, um den Ausbau dezentraler Erdwärmeheizungen voranzutreiben, die nahezu überall in Deutschland zum Einsatz kommen können. Solche Vorhaben sollten auch vom Prüfverfahren nach dem Standortauswahlgesetz für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle ausgenommen werden.
Und vielleicht ist das sogar der wichtigste Punkt mit der unmittelbar größten Wirkung: Geothermieprojekte erfordern gegenwärtig eine Vielzahl von Entscheidungen unterschiedlicher Behörden. In der Praxis wäre es sinnvoller, einer Behörde die Federführung zu überlassen – so würde dann vermutlich auch die vom Neuruppiner Stadtwerkechef angeprangerte „Diktatur des Sachbearbeiters“ der Vergangenheit angehören.
Wir brauchen auf allen Ebenen der Politik und Verwaltung eine Geisteshaltung, die sich damit beschäftigt, wie Geothermievorhaben beschleunigt und genehmigt werden können. Wenn LNG-Terminals in Rekordzeit umgesetzt werden können, weil das Interesse daran groß ist, sollte dies auch für die zahlreichen Geothermieprojekte gelten, die in vielen Regionen entwickelt werden.
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