Gebäudeenergiegesetz : Neuer Name, alte Konflikte: CO2-Fokus weist den Weg aus der Sackgasse der Heizungsdebatte
Mit der angekündigten Vorlage des Gebäudemodernisierungsgesetzes muss die Bundesregierung mehr schaffen als nur einen neuen Namen. Es muss gelingen, die drei Viertel der Bevölkerung mitzunehmen, die noch mit fossilen Energieträgern heizen, schreibt Timm Kehler, Vorstand des Verbandes „Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft“. Er fordert unter anderem mehr Raum für Hybrid-Systeme sowie einen Erneuerbaren-Äquivalenzansatz.
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Die Ergebnisse des Koalitionsausschusses Ende Dezember haben deutlich gemacht: Die Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz bleibt schwierig. Es wird ein neuer Name kreiert, aber über bekannte Positionen hinaus keine Inhalte vertieft. Offenkundig ein Manöver, um zu verdecken, dass weiterhin keine Einigung in der Koalition zu wichtigen Gestaltungsfragen besteht.
Dabei war der Name des Gesetzes das geringste Problem. Ob als Gebäudeenergiegesetz oder als Gebäudemodernisierungsgesetz ist es in seiner bestehenden Form das Ergebnis langer, politischer Verhandlungen. Trotz richtiger Ziele stellt es – auch wegen zahlreicher und nicht immer logischer Sonderregelungen – an die Bürgerinnen und Bürger vielfach unrealistische Anforderungen. Hier brauchen wir bessere Lösungen, allein ein neuer Name wird es nicht richten.
Das GEG, so wie es jetzt vorliegt, hat tatsächlich an einer ganz entscheidenden Stelle einen Fortschritt in der Wärmewende gebracht: Erstmalig wurden auch bei der Bestandssanierung Anforderungen an effiziente Heizungssysteme gestellt. Hinter diese Position sollte sich keine Regierung zurückbegeben, sofern sie sich nicht von den Klimazielen verabschieden will.
Bekannte Schwächen ausräumen
Die politische Herausforderung ist allerdings, dass mehr als die Hälfte der Deutschen noch immer mit Erdgas heizt und ungefähr ein weiteres Viertel mit Öl. Wenn man für diese drei Viertel der deutschen Bevölkerung keine plausiblen Wege anbietet, dann kippt die politische Akzeptanz für Klimaschutzmaßnahmen im Heizungskeller.
Das führt zu Modernisierungsuntätigkeit und stärkt die populistischen Ränder, wie man es seit zwei Jahren beobachten kann. Es geht eben nicht nur um technische Effizienz. Die Wärmepumpe ist unstrittig die beste der technischen Lösungen, aber auch für viele in der Anschaffung die teuerste. Es geht vielmehr eben auch um Akzeptanz, also politische Effizienz. Und dabei geht es – angesichts der Vielfalt in deutschen Heizungskellern – um die beste Lösung für den jeweiligen Fall.
Zuerst müssen dafür die erheblichen Schwächen des Gesetzes ausgeräumt werden. Hier sind unter anderem zu nennen: Die faktische Unmöglichkeit der Transformation für das Gasnetz durch überzogene Anforderungen in § 71k, hier muss der Betreiber des Gasverteilnetzes unter anderem bis 2028 die Versorgung mit reinem Wasserstoff bis 2044 darlegen. Aktuell ist das unmöglich, vor allem ist er aber für eine solche Aufgabe gar nicht zuständig. Die im GEG vollkommen sachfremde Definition einer neuen Biomethan-Sorte in §71f, die die ohnehin unüberschaubare Anzahl der Biomethansorten in Deutschland noch weiter erhöht.
Außerdem: Die unnötig einschränkenden Anforderungen für Hybridsysteme in §71h, die pragmatische Beistelllösungen nach niederländischem Vorbild faktisch verhindern, und die einseitige, irreführende Pflichtberatung (§71 Abs. 11), die in ihrer jetzigen Form ausführlich auf die Risiken eines steigenden CO₂-Preises eingeht, die Risiken steigender Strompreise aber vollkommen außer Acht lässt. Ohne diese Punkte würde das Gesetz deutlich technologieoffener, flexibler und einfacher – genau wie es der Koalitionsvertrag einfordert.
Erneuerbaren-Äquivalenz als Lösung
Der Koalitionsvertrag hält aber noch eine weitere Zielsetzung fest: Die erreichbare CO2-Vermeidung soll zur zentralen Steuerungsgröße werden. Und genau an dieser Stelle scheint die Bruchlinie zwischen den Koalitionspartnern zu verlaufen: Ein Teil der Koalition möchte an dem ursprünglichen Ziel der 65 Prozent erneuerbaren Energie festhalten. Aber ist Klimaschutz nur die Einführung von Erneuerbaren? Auch effiziente Heizungstechnologien, Maßnahmen an der Gebäudehülle und die eingesetzten Energieträger tragen erheblich zur Senkung des CO2-Ausstoßes bei.
Daher schlagen wir vor, als Brücke zwischen den aktuell widersprüchlichen Positionen der Koalitionspartner, einen Erneuerbaren-Äquivalenzansatz umzusetzen. Konkret heißt das, dass Einsparungen durch installierte Heizungstechnologien und Effizienzmaßnahmen wie Dämmungen oder neue Fenster auf ein CO2-Ziel angerechnet werden. Was nicht durch Effizienz gesenkt wird, müssen die Erneuerbaren, zu denen ausdrücklich auch Biomethan gehört, leisten.
Gleichwertige Behandlung von Erneuerbaren in Energienetzen: Grüngasquote
Und wie kommen die Erneuerbaren ins Netz? Beim Strom, wo wir aktuell 55 Prozent Erneuerbare sehen, und auch bei der Fernwärme, bei der wir gerade erst zu 20 Prozent mit erneuerbarer Energie heizen, wird die Einführung von Erneuerbaren strukturell vorangebracht, beispielsweise über Geräteförderungen, massiven Infrastrukturausbau, staatlicher Übernahme der Netzkosten und auskömmlicher Vergütungen für Windturbinen und Solarparks.
Man überlässt es also den Profis, für die „Vergrünung“ der Energieversorgung zu sorgen, statt die Last bei jedem einzelnen Kunden abzuladen, woher die grüne Energie kommt und vor allem, zu welchem Preis. Warum sollte ein solcher Ansatz nicht auch im Gasnetz funktionieren? Wir schlagen daher vor, eine Grüngasquote für einen schrittweisen Aufbau an grünen Gasen zu entwickeln, um den sich die Gasversorger kümmern. Dies schafft bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Sicherheit, dass auch im Gasnetz die Dekarbonisierung stetig vorangeht. Zudem werden so auch die Härten der CO₂-Bepreisung gemildert. Schließlich gilt für grünes Gas, dass eben kein CO2-Preis bezahlt werden muss.
Gebäudemodernisierung als Konjunkturimpuls
Egal wie die Diskussion weiter verläuft: Der Gebäudebestand ist zu heterogen, die Bedarfe von Mietern und Vermietern sind zu vielfältig und die Energieversorgung regional zu unterschiedlich, um mit einfachen Lösungen ans Ziel zu kommen. Auf dem Weg zum erfolgreichen Gebäudemodernisierungsgesetz müssen viele Facetten und Randbedingungen berücksichtigt werden, die von den politischen Gestaltern sehr hohe Anstrengungen abverlangen.
Richtig gemacht, ist es aber den Schweiß der mühseligen Detailarbeit wert: Investitionen in die Modernisierung des Gebäudebestands liegen heute bei deutlich über 200 Milliarden Euro. Sie sichern mehrere Millionen Arbeitsplätze entlang der Wertschöpfungskette von Baugewerbe, Handwerk, Baustoffindustrie und technischen Ausrüstern – eine Modernisierungswelle in diesem großen Markt kann also einen echten Konjunkturimpuls anreizen.
Timm Kehler ist seit Gründung Vorstand und Geschäftsführer des Verbandes „Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft".
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