In den vergangenen Wochen hat es eine lebhafte Debatte über die künftige Ausgestaltung von Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes gegeben, bei der es um neue Regeln für die Verteilnetze geht, um E-Autos und Wärmepumpen zu integrieren. Trotz aller unterschiedlichen Positionen und Argumente – eins scheint mir doch klar zu sein: Alle eint letztlich das gleiche Ziel. Wir alle wollen möglichst effizient die Energie- und Verkehrswende voranbringen. Wir wollen Kundinnen und Kunden, die sich für Elektroautos entscheiden statt für Verbrenner, und wir wollen mehr klimafreundliche Heiztechnologien wie beispielsweise elektrische Wärmepumpen.
Und zumindest in Teilbereichen gewinnt die Energie- und Verkehrswende in Deutschland mittlerweile an Tempo: Die Zahl der E-Autos beispielsweise steigt mittlerweile signifikant. Das bedeutet auch: Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem flexiblen Strombedarf etwa durch Elektrofahrzeuge oder Wärmepumpen werden an das Niederspannungsnetz angeschlossen. Wenn immer mehr E-Autos schnellstmöglich und sicher in das Netz integriert werden müssen, bringt dies zusätzliche Herausforderungen für den Betrieb und die Planung der Infrastruktur mit sich.
Unverhältnismäßiger Netzausbau wird vermieden
Dafür ist – im Rahmen der künftigen Ausgestaltung des Paragrafen 14a – ein zukunftsgerichteter Rechtsrahmen erforderlich, der den Netzbetreibern Planungssicherheit verschafft, verbraucherfreundlich ist und gleichzeitig hinreichend offen für eine Weiterentwicklung marktlicher Konzepte. So können wir die Netzinfrastruktur für die nächsten Jahre effizient planen, lassen aber Spielraum für die zukünftige Entwicklung neuer vertrieblicherGeschäftsmodelle und Dienstleistungskonzepte.
Um dies umzusetzen, ist das derzeit diskutierte Modell der Spitzenglättung ein guter Ansatz. Dieses über mehrere Jahre in Expertenkreisen entwickelte Modell ermöglicht, das Netz effizient und bedarfsgerecht für die Kunden auszubauen. Unverhältnismäßiger Ausbau könnte damit vermieden werden. So werden die volkswirtschaftlichen Kosten im Rahmen gehalten.
Es gilt hier eine Abwägung zu treffen: Soll das Niederspannungsnetz zu erheblichen Kosten für die wenigen Fälle ausgebaut werden, in denen in bestimmten Zeiten viele gleichzeitig viel Strom laden? Oder wollen wir – wie das bereits bei der Einspeisung von erneuerbaren Energien möglich ist – in Spitzenlastzeiten punktuell für kurze Zeitfenster Laderegeln vorgeben, so dass die Netzausbaukosten im Rahmen bleiben?
In Niederspannungsnetzen mit immer mehr flexiblen Verbrauchern würde die Bereitstellung der vollständigen Leistung zu jeder Zeit die „zehnspurige Landstraße“ bedeuten. Damit werden hohe Kosten verursacht. Das ist weder effizient noch fair, denn während wenige diese Kosten verursachen, müssen die Rechnung am Ende alle zahlen.
Allerdings gibt es auch bei der Spitzenglättung noch Verbesserungsbedarf. Das gilt insbesondere mit Blick auf die Möglichkeiten, die sich aus der fortschreitenden Digitalisierung für neue Geschäftsmodelle und Dienstleistungen in unterschiedlichen Bereichen ergeben werden.
Der Alarmismus in der Debatte hilft nicht weiter
Auch wenn vieles bereits heute möglich ist und es weiterhin sein wird, müssen die Regelungen des Paragrafen 14a daher so ausgestaltet sein, dass auch zukünftige marktliche Entwicklungen möglich bleiben. Erforderlich ist daher ein Monitoringprozess, der solche Entwicklungen beobachtet und aus dem dann erforderliche Anpassungen abgeleitet werden können. Durch angemessene Übergangsfristen muss der Umsetzungsaufwand für Branche und Kunden handhabbar bleiben.
Was mich stört ist der Alarmismus in der Debatte. Bei der Spitzenglättung geht es um die intelligente Steuerung einzelner flexibler Anwendungen, nicht darum, den Strom abzustellen. Von dieser Steuerung soll der Kunde gar nichts merken, denn er bekommt unterm Strich immer die Energie, die er braucht – Stichwort nächtliches Laden. Das vermeidet unverhältnismäßigen Ausbau im Interesse aller Kunden. Wem selbst das zu viel ist, hat die Möglichkeit zum Opt-out, muss dann aber im Sinne der Fairness für seine Sonderanforderungen auch mehr zahlen. Es kommt jetzt darauf an, gemeinsam die notwendigen Verbesserungen zügig anzugehen. Wir stehen für den Dialog bereit.