Netzentgeltsystematik : Bandlast und Erneuerbare – das Stromnetz der Zukunft hat Platz für beides
Die BNetzA will das Bandlast-Privileg durch Flexibilitäts-Anreize ersetzen. Betriebe mit hohem, stabilem Stromverbrauch sollen nicht mehr von vergünstigten Netzentgelten profitieren, sondern ihre Elektrizitätsabnahme flexibilisieren. Das Problem sind aber nicht energieintensive Unternehmen, sondern die volatile Erneuerbaren-Einspeiser, argumentiert Holger Klaassen vom Kupferhersteller Aurubis. Neben der Industrie sollten daher auch PV- und Windkraftbetreiber mit in die Pflicht genommen werden.
Lernen Sie den Tagesspiegel Background kennen
Sie lesen einen kostenfreien Artikel vom Tagesspiegel Background. Testen Sie jetzt unser werktägliches Entscheider-Briefing und erhalten Sie exklusive und aktuelle Hintergrundinformationen für 30 Tage kostenfrei.
Mit bestehendem Konto anmelden
Die Diskussion um den Fortbestand der Industrienetzentgelte ist in vollem Gange. Eine gleichmäßige und hohe Bandabnahme wird zunehmend als Kostentreiber für die Stromnetze betrachtet. Laut der Bundesnetzagentur (BNetzA) soll künftig nur noch flexibles Verhalten mit reduzierten Netzentgelten belohnt werden. Industriezweige, die nicht flexibilisieren können, sollen in Großbatterien investieren, um die vermeintlichen Vorgaben der EU zu erfüllen. Das jedoch würde die Netzausbaukosten unnötig und signifikant erhöhen.
Das EU-Recht lässt den Mitgliedsstaaten einen erheblichen Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum bei der Netzentgeltsystematik. Ein Mengenrabatt oder rein industriepolitische Erwägungen sind zwar keine zulässigen Kriterien für Entlastungen, bei sorgfältiger Begründung dürfen unterschiedliche Verbrauchsprofile jedoch auch unterschiedlich bepreist werden. Entscheidend ist nach Art. 18 VO (EU) 2019/943, dass sich in den Netzentgelten der Verursachungsbeitrag des jeweiligen Netznutzers (Einspeiser wie Verbraucher) an den Netzkosten widerspiegelt.
Hierzu gehören die vom jeweiligen Netznutzer verursachten Netzausbau- und -betriebskosten sowie die verursachten Netzengpässe. Auch sollten die Netzentgelte zur Gesamteffizienz des Netzes beitragen. Beides wäre durch eine intelligente Incentivierung gleichmäßiger Lastprofile in Kombination mit Flexibilitätsanreizen auf beiden Seiten der Lieferkette erreichbar. Man darf nur nicht der Versuchung unterliegen, die Bandlastregelung in ihrer derzeitigen Form zu beurteilen und das heutige System ohne Netzentgelte für Einspeiser als gegeben hinzunehmen. Einen Systemwechsel wird es in jedem Fall brauchen.
Ein gleichmäßig ausgelastetes Netz ist wirtschaftlich am effizientesten
Das Stromnetz ist ein sehr kapitalintensives Asset. Um die Kosten möglichst gering zu halten, ist es sinnvoll, das Netz erstens nur auf das notwendige Maß auszubauen, um keine Überkapazitäten zu schaffen und zweitens eine möglichst gleichmäßige Auslastung auf hohem Niveau sicherzustellen. Da dieser wirtschaftlich optimale Zustand durch steuerbare Grundlastkraftwerke und entsprechende Bandabnehmer jahrzehntelang sichergestellt war, fielen die Netzentgelte früher kaum ins Gewicht.
Heute drohen sie zum größten Kostenfaktor im Strompreis zu werden. Laut der Ef-Ruhr und dem EWI Köln ist allein durch den im Netzentwicklungsplan geplanten Netzausbau mit circa 7 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) für die Industrie und circa 20 ct/kWh für Privathaushalte zusätzlich zu rechnen. Es sollte daher Ziel allen Handelns der BNetzA sein, die Netzausbaukosten zu minimieren und über geeignete Anreize eine möglichst gleichmäßige und hohe Auslastung des Netzes zu erreichen.
Bundesnetzagentur kehrt das Verursacherprinzip um
Als die BNetzA 2024 den Prozess zur Überarbeitung der Industrienetzentgelte startete, sprach sie davon, dass eine gleichmäßige Bandabnahme zunehmend „schädlich“ für das Netz sei. Der EU-rechtliche Grundsatz der Kostenreflexivität gebiete es, Netzentgeltrabatte nur noch bei einer angemessenen Gegenleistung zu gewähren, die in der heutigen Stromwelt ausschließlich in flexiblem Abnahmeverhalten zu sehen sei. Diese Argumentation verkennt jedoch, dass die stetig steigenden Kosten des Netzes für Netzausbau, Einspeisemanagement und Redispatch nur durch die volatilen Erzeugungsprofile von im Wesentlichen auf Wind und Sonne basierenden Erneuerbaren Energieanlagen (EE) verursacht werden und ganz sicher nicht durch Bandabnehmer.
EE speisen nämlich nicht bedarfsgerecht in das Netz ein, sondern nur sehr volatil. Die Instrumente, die für den Hochlauf wichtig waren (Anschlusszwang, Einspeisevorrang und -vergütung, etc.) leiten derzeit auch keinerlei Anreize für die Anlagenbetreiber, sich netz- oder systemdienlich zu verhalten und den Strom möglichst dann einzuspeisen, wenn er gebraucht wird. Auch an den Netzkosten beteiligen sich die Einspeiser heute nicht, da sie vollständig von den Netzentgelten befreit sind. Die Einstufung der Bandlast als Kostentreiber verlagert die Folgen der Systemvolatilität somit vollkommen einseitig auf die oftmals dringend auf kontinuierlichen Strombezug angewiesene Industrie. Verursachergerecht im Sinne der EU-Vorgaben ist das nicht.
Künstliche Flexibilität treibt Netzausbaukosten
Der BNetzA-Präsident Klaus Müller hat sich Anfang Oktober im Tagesspiegel Background zum Thema Flexibilisierung der Industrie geäußert. Er stellte die These auf, dass eine gleichmäßige Bandabnahme von Strom zusätzliche Kosten im Energiesystem verursache – „etwa durch den Netzausbaubedarf“. „Bei mehr Flexibilität der Industriekunden müssen Netzbetreiber weniger Netze ausbauen und weniger zusätzliche Kraftwerkskapazitäten für Redispatch einsetzen“, so seine Erkenntnis. Während seine Aussage in puncto Redispatch vollkommen zutreffend ist, entbehrt sie hinsichtlich der Netzausbaukosten jeglicher Grundlage. Es ist sogar das Gegenteil der Fall.
Für jedes zusätzliche Megawatt an Flexibilität zur Aufnahme des EE-Stroms in Zeiten hoher Erzeugung, das auf der Industrieseite angereizt oder gar erzwungen wird – sei es durch Prozessumstellungen in flexiblen Produktionen oder durch Batterien bei Bandabnehmern – muss das Netz zwischen dem EE-Erzeuger und dem flexiblen Verbraucher in vielen Fällen ausgebaut werden. Nur dann ist es in der Lage, zum Zeitpunkt der absoluten Spitzenerzeugung, diesen Strom auch zur Flexibilität zu transportieren. Ein mit hunderten Milliarden Euro ausgebautes, strukturell überdimensioniertes Netz steht dann in Zeiten geringer EE-Erzeugung in Teilen leer.
Batterien in Erzeugernähe sparen erhebliche Ausbaukosten
Ein zu einseitiger Fokus auf verbraucherseitige Flexibilität verursacht daher enorme zusätzliche Netzausbaukosten. Würde man die von der BNetzA für unflexible Bandabnehmer vorgeschlagenen Batterien stattdessen in Erzeugernähe platzieren, überschüssigen Strom vor Ort speichern und erst bedarfsgerecht ins Netz abgeben, wenn dieser gebraucht wird, könnte das Netz deutlich kleiner dimensioniert und gleichmäßig höher ausgelastet werden.
Statt die produktionsbedingt häufig unflexiblen Bandkunden durch prohibitiv teure Netzentgelte in künstliche Batterieflexibilität zu zwingen, sollten unbedingt auch Anreize auf Erzeugerseite geschaffen werden, den Strom möglichst systemdienlich ins Netz einzuspeisen. Zum Beispiel durch dynamische Netzentgelte, Baukostenzuschüsse, reformierte Einspeisegarantie und Wegfall garantierter Vergütung. Was nicht heißen soll, dass man daneben nicht auch Anreize zum Heben von Flexibilitätspotenzialen auf Industrieseite setzen sollte.
Günstige Energie bleibt Schlüssel für Wettbewerbsfähigkeit
Industrieansiedlungen sind stets der Energieverfügbarkeit gefolgt. Günstige und zuverlässige Energie war und ist immer noch der wichtigste Faktor für die Entstehung und das Wachstum von Industrien. Diese Tatsache muss bei der Gestaltung des Energiesystems berücksichtigt werden. Es muss unbedingt gelingen, diese Grundsäulen industrieller Strukturen bei der Transformation nicht einzureißen. Das Ziel muss ein dekarbonisiertes Stromsystem sein, das weiterhin in der Lage ist, die Nachfrage zu jeder Zeit (bedarfsgerecht) und ohne prohibitiv hohe Kosten zu bedienen. Energie- und Kosteneffizienz sind dabei die Schlüssel des Erfolgs.
Viele industrielle Prozesse müssen bereits aus technischen Gründen sehr gleichmäßig laufen. Ein „Stop&Go“ Betrieb nach Sonne und Wind bringt jedoch auch bisher nicht geklärte arbeitsrechtliche Herausforderungen mit sich und geht immer zulasten der Energieeffizienz. Das wäre jedoch ein Zielkonflikt zu anderen höherrechtlichen Vorgaben, die die Industrie zur kontinuierlichen Verbesserung ihrer Energieeffizienz zwingen (z. B. ISO 50001).
Kosteneffizienz durch hohe Netzauslastung und Flexibilität
Um Netzausbaukosten zu sparen und Energieeffizienz zu erreichen, sollten daher mehrere Maßnahmen nebeneinander ergriffen werden. Neue Anreize für EE-Erzeuger in Form dynamischer Netzentgelte könnten zu bedarfsgerechter Glättung der Einspeisung (zum Beispiel durch andere Ausrichtung von PV oder Batterieeinsatz) beitragen. Die heute viel zu unflexible und starre Bandlastregelung sollte grundsätzlich beibehalten, jedoch für systemdienliche Flexibilitäten geöffnet werden, indem beispielsweise neue Lastspitzen in Zeiten sehr niedriger Strompreise bei der Berechnung der Vollbenutzungsstunden außenvorbleiben.
Vorschläge hierzu gibt es. In industriellen Prozessen vorhandene Flexibilitäten sollten nicht durch Bestrafung des wirtschaftlich sinnvollen Produktionsbetriebs, sondern vielmehr durch neue Flexibilitäts-Anreize, wie sie derzeit durch die BNetzA diskutiert werden, gehoben werden. So könnte EU-rechtskonform ein kosteneffizientes System geschaffen werden, in dem auch auf Bandlieferung angewiesene Industrien künftig weiterhin ihren Platz haben.
Holger Klaassen, Director Energy and Climate Affairs, Aurubis AG
Lernen Sie den Tagesspiegel Background kennen
Sie lesen einen kostenfreien Artikel vom Tagesspiegel Background. Testen Sie jetzt unser werktägliches Entscheider-Briefing und erhalten Sie exklusive und aktuelle Hintergrundinformationen für 30 Tage kostenfrei.
Mit bestehendem Konto anmelden